…Der einstige AfD-Bundestagsabgeordnete und umstrittene Richter Jens Maier ist am Montag in die sächsische Justiz zurückgekehrt. Im Zuge seines Amtsantritts wurde ein Disziplinarverfahren vom Landgericht Dresden gegen Maier eingeleitet. Das hat das sächsische Justizministerium mitgeteilt. Es besteht der Verdacht, dass Maier die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt habe, hieß es in einem entsprechenden Schreiben. Maier darf vorerst sein Amt weiter ausüben.
…Sachsens Justizministerin Katja Meier (Grüne) begrüßte die Entscheidung des Landgerichts: “Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können.”
…Anwältin Kati Lang stört sich aber vor allem an einer fehlenden öffentlichen Abgrenzung in Sachsen: “Selbstreinigungskräfte scheint die sächsische Justiz kaum aufzuweisen, anders lässt sich auch das zögerliche Vorgehen des Richterdienstgerichts (das zuständig ist für den Eilantrag, Anm. d. Red.) nicht erklären. Das ist wohl der größte Fehler, dass die Justiz selbst rechte, rassistische und antisemitische Funktionsträger duldet, keine Haltung zeigt und die Eskalation damit mit verschuldet.”