Gegen einen Freiburger Staatsanwalt wird wegen Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt in 30 Fällen ermittelt. Das hat die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bestätigt.
Der suspendierte Staatsanwalt war für die Bearbeitung “allgemeiner Kriminalität” zuständig, wie es im Dienstverteilungsplan heißt. Er soll, so der schwerwiegendste Verdacht gegen ihn, trotz eindeutiger Ermittlungsergebnisse falsche staatsanwaltliche Entscheidungen getroffen haben, was einer Rechtsbeugung gleichkommt. “Das sind Entscheidungen, die problematisch sind”, formulierte es Rainer Bogs, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe, Auf Anfrage der Badischen Zeitung, diplomatisch. Außerdem soll der Staatsanwalt seit Jahren mehr als schlampig gearbeitet haben. Akten wurden von ihm entweder gar nicht oder nicht ordnungsgemäß bearbeitet.
…Der Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt wiegt schwer und gilt als Verbrechen. Der Gesetzgeber will es mit Strafen zwischen mindestens einem und höchstens fünf Jahren geahndet wissen. Für einen Staatsanwalt oder Richter würde eine entsprechende Verurteilung zwangsläufig zu einer Entlassung aus dem Dienst- und damit aus dem Beamtenverhältnis führen. Noch ist unklar, ob und wann mit einer Anklageerhebung und einem Prozess gegen den Beschuldigten vor einem Strafgericht in Freiburg zu rechnen ist.