Horror Zwangseinweisung: “Es gibt viele Mollaths”, tz-München, 10.10.2013
Jedes Jahr werden rund 200 000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen. Wir erzählen die Geschichte einer Zwangseinweisung – und geben Tipps, wie man sich in einer solchen Situation verhalten sollte.
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200 000 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen – meist, weil sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Der Anwalt Gerhard Strate, der durch die Verteidigung von Gustl Mollath bekannt wurde, ist überzeugt: Unter diesen Zwangseingewiesenen sind „viele Mollaths“, die vorschnell ihrer Freiheit beraubt wurden! Andererseits ist es für Ärzte und Behörden oft schwer zu erkennen, wann wirklich die Gefahr eines Selbstmordes besteht. Wir erzählen die Geschichte einer Zwangseinweisung – und geben Tipps, wie man sich in einer solch schwierigen Situation verhalten sollte.
Am Vormittag des 26. Juli 2013 klingelt es energisch an der Tür von Claudia Mühlhölzl. Vor dem Oberaudorfer Haus, in dem die 49-Jährige gemeinsam mit ihrer 72-jährigen Mutter lebt, stehen eine Mitarbeiterin des Landratsamtes Rosenheim und zwei Polizeibeamte: „Wir müssen Sie mitnehmen. Sie werden jetzt eingewiesen“. Ein Horror-Erlebnis, ausgelöst durch einen Hilferuf an Ministerpräsident Horst Seehofer…
Versucht man eine Chronologie der Ereignisse, so beginnt alles mit einem Schicksalsschlag. 2004 wird bei Mühlhölzl chronische Neuroborreliose diagnostiziert. Die körperlichen Leiden über Jahre hinweg haben sie „aus der Bahn geworfen“, wie sie sagt. Psychopharmaka zu nehmen habe sie allerdings schon damals abgelehnt. „Ich mag meine Sinne schon zusammen haben“, so Mühlhölzl.
Als Folge der Neuroborreliose leidet sie unter Depressionen und wird deswegen zeitweise von Dr. Johannes Bacher, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ärztlich betreut. Doch nach einem Gutachten 2006 hat dieser sie weder persönlich getroffen noch erneut ärztlich begutachtet. Ab 2007 ist Mühlhölzl krankheitsbedingt nicht mehr berufstätig.
Aufgrund einer Entmietung nach 35 Jahren und der schwierigen Lage auf dem Münchner Wohnungsmarkt ziehen Mühlhölzl und ihre Mutter schließlich Anfang 2012 nach Oberaudorf. Die Wohnung ist zwar günstiger als in der Stadt, hat aber erhebliche Mängel: undichte Fenster, Schimmel, der Kamin nicht funktionsfähig, die Heizung defekt, das Warmwasser ebenso. Sämtliche Appelle an den Vermieter, die Mängel zu beseitigen, fruchten nicht. Zudem häufen sich dubiose Missverständnisse: Mühlhölzl und ihre Mutter sollen bei der Gemeinde nicht ordnungsgemäß eingetragen worden sein, weswegen die Polizei bei ihnen aufkreuzt. Es laufe bereits ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen sie.
Mühlhölzl ist überzeugt, dass sämtliche Behördenpost vom Vermieter abgefangen wird, der Polizisten und Briefträger kennt und diese gegen seine Mieter einsetze. Die 49-Jährige versucht, durch Mietminderungen etwas zu erreichen. Die Kündigung des Vermieters lässt nicht lange auf sich warten; ein Rechtsstreit beim Amtsgericht Rosenheim ist nun in vollem Gange.
Die Direktorin des Amtsgerichts Rosenheim weist laut dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB) darauf hin, dass ab Juli 2012 keine Mietzahlungen mehr erfolgt seien. Der Vermieter wollte der tz gegenüber keine Stellungnahme in dieser Sache abgeben. Der Rechtsanwalt des Vermieters betont aber, dass alles seinen normalen Gang nahm; rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen seien gefällt worden.
Mühlhölzl fühlt sich von der Justiz im Stich gelassen. Schickt sie dem Gericht Fotos der verschimmelten Wohnung, verweigert der Richter die Beweisaufnahme. Fordert sie einen neuen Verhandlungstermin, wird dies ignoriert und stattdessen ein Teil-Urteil verkündet. Will Mühlhölzl Begründungen für das Vorgehen, wird sie mit den Argumenten „EDV-Fehler“, „Terminirrtum“ oder „nicht vorliegende Unterlagen“ abgespeist. Sie gerät in einen Strudel aus Falschaussagen, Befangenheitsgesuchen und verwehrter Akteneinsicht.
In ihrer Not schreibt Mühlhölzl zwei längere Briefe an Ministerpräsident Horst Seehofer. Sie sieht sich, vor allem durch die Ankündigung der Zwangsräumung, von der bayerischen Justiz bedroht und hat gleichzeitig große Sorge um die Zukunft. Ihr zweiter und letzter Brief endet mit den Worten: „Unsere Existenz wurde ruiniert, was haben wir noch zu verlieren? Am 29 Juli 2013 um 08:30 Uhr wird ein Unglück passieren!!!“ Dieses Schreiben wird von der bayerischen Staatskanzlei drei Tage später an das Landratsamt Rosenheim weitergeleitet.
Nun geht es Schlag auf Schlag: Der Psychiater Dr. Bacher, der Mühlhölzl vor sieben Jahren zuletzt begutachtet hatte, wird vom Landratsamt eingeschaltet und erstellt ein Eilgutachten über Mühlhölzl. Seiner Auffassung nach stellt die letzte Zeile des Schreibens eine Suizidandrohung dar. Die Zwangsräumung soll durchgeführt werden, ohne dass Mühlhölzl dabei präsent ist. Das Amtsgericht stellt einen richterlichen Beschluss aus: „Die vorläufige Unterbringung der Betroffenen in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses wird bis längstens 06.09.2013 einstweilen angeordnet.“ Sie wird auf direktem Weg in das Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg gebracht. Die gesetzlich vorgeschriebene unverzügliche Anhörung durch den zuständigen Amtsrichter findet nicht statt! In der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Klinikums verweigert Mühlhölzl ärztliche Untersuchungen. Sie bekommt ein Medikament, „etwas für den Kreislauf“, wie man ihr sagt. Tatsächlich handelt es sich um das Neuroleptikum Truxal, ein Antipsychotikum, das bei bipolaren Störungen als Beruhigungsmittel verschrieben wird.
Am Tag darauf bekommt sie Besuch von ihrer Mutter. „Ich habe meine eigene Tochter nicht mehr erkannt“, so die 72-Jährige. Erst jetzt hat Mühlhölzl Gelegenheit, einen Richter zu sprechen: „Ich kann Sie jetzt nicht entlassen“, beendet dieser das Gespräch. Sowohl Mutter als auch Tochter sprechen von einer höchst „beklemmenden Atmosphäre“ in der Klinik. Mühlhölzl kann zwischendurch kurz mit ihrem Anwalt Gerhard Strate telefonieren, der ihr eindringlich davon abrät, weitere Medikamente zu nehmen. Strate war auch der Strafverteidiger von Gustl Mollath. Auf den Gängen bekommt Mühlhölzl immer wieder mit, wie bei den Pflegern der Name des bekannten Psychiatrieinsassen fällt. Die Pfleger sind, wie sie berichtet, die einzigen, die ihr während des Klinikaufenthaltes zur Seite stehen und behilflich sind – ganz im Gegensatz zu den Ärzten und Richtern.
Am Montag, 29.07.2013, spricht eine Ärztin mit ihr. Würde Mühlhölzl eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie aus freien Stücken in der geschlossenen Psychiatrie sei, könne man sie eventuell bald auf die offene Station lassen, aber ohne Garantie. Mühlhölzl hat sich schon damit abgefunden, dass sie noch sehr viel länger in der Klinik bleiben muss. Doch am selben Tag wird sie, zu ihrer eigenen Überraschung, aus der Klinik entlassen – angeblich, weil sie einer Untersuchung zugestimmt habe. Der Geschäftsführer der Inn-Salzach-Klinik in Wasserburg wollte keine Stellungnahme abgeben.
Mutter und Tochter sind weiterhin auf Wohnungssuche; am Rosenheimer Amtsgericht läuft das Mietrechtsverfahren noch. Gustl Mollath wurde unter dem Vorwand, er sei gemeingefährlich, sieben Jahre eingesperrt. Claudia Mühlhölzls Zwangseinweisung dauerte vier Tage: „Vier Tage zu viel. Genug, ein Leben zu zerstören“, so die 49-Jährige.