Kollegiale Justiz in Bayern: Staatsanwalt ist immer der Wauwau mit zweierlei Strafmass, Fall: Unfallflucht von Staatsanwalt Manfred Kreuzer, Justiz schickt Polizisten zur kostenlosen Rechtsberatung in Krankenhäuser, 10.01.1966

Justiz, Fall Kreuzer, Immer der Wauwau, Der Spiegel 03/1996

Die dpa-Reporterin Gerda Guttenberg, 49, schlenderte durch die Korridore des Nürnberger Amtsgerichts. Auf der Suche nach forensischen Themen studierte sie an den Türen der Verhandlungssäle die Terminzettel. Sie fand nichts Rechtes und wollte, sich schließlich auch von einer Tür abwenden, hinter der auf dem Anschlagzettel in fast unleserlicher Handschrift kundgetan – offenbar eine Routine-Verkehrssache anstand.

Da öffnete jemand die Tür, und die Journalistin stutzte: Auf dem Stuhl des Anklagevertreters saß Deutschlands populärster Ankläger – der durchs Mitraten bei Robert Lembkes Quiz-Sendung “Was bin ich?” zu TV-Ruhm gelangte Oberstaatsanwalt Hans Sachs, 53. Gerda Guttenberg (“Da muß doch was los sein”) trat ein und identifizierte alsbald einen zweiten Staatsanwalt – auf der Anklagebank: den Verkehrssünder Manfred Kreuzer (SPIEGEL 1-2/1966).

Der zufällige Seitenblick der Journalistin – am 17. Dezember letzten Jahres – eröffnete der deutschen Öffentlichkeit die Perspektive, daß “mit Recht und Gesetz nicht gerade pfleglich umgegangen” (“Hamburger Abendecho”) und mit “zweierlei Strafmaß” (Münchner “Abendzeitung”) gemessen werde: Staatsanwalt Manfred Kreuzer, 35, der mit schätzungsweise 2,3 Alkoholpromille im Blut einen Straßenkehrer überfahren und sich dann vom Unfallort entfernt hatte, wurde vom Verdacht der Unfallflucht freigesprochen. Das Urteil erging lediglich wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung und war milde: ein Monat Gefängnis mit Bewährung, 600 Mark Buße, Entzug der Fahrerlaubnis für sieben Monate.

Der Fall gedieh zur Affäre. Die mißstimmige Kreuzer-Sonate wurde zum Objekt je einer Anfrage im Bundestag und im Bayern-Parlament, verschaffte dem mittlerweile nach Amberg versetzten Staatsanwalt Kreuzer Leitartikel-Publizität und kostete den Kreuzer-Ankläger Sachs vorerst die Leitung der Verkehrsabteilung der Nürnberger Staatsanwaltschaft.

Der Verdacht kam auf, daß der schnurrbärtige Fernseh-Star (Sachs: “Sagen wir, ein Fernseh-Starlet”) seine Amtspflichten verletzt habe. Just zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte die Hamburger Illustrierte “Praline” ein Interview, in dem Sachs den Eindruck “vieler Leute” zu korrigieren suchte, der Staatsanwalt sei “immer der Wauwau, der nichts anderes im Sinn hat, als die Leute verdonnert zu sehen” – und in der Tat sah es aus, als habe “Wauwau” Sachs im Falle Kreuzer nicht zugebissen.

Noch war das Kreuzer-Urteil nicht zu Papier gebracht, da schalt es bereits der Staatssekretär im bayrischen Justizministerium Josef Hartinger (CSU): “Wir sind von dem Urteil sehr unangenehm berührt; man könnte fast sagen, wir sind darüber empört.” Hartinger identifizierte als Hauptschuldigen den Oberstaatsanwalt Sachs, der im Falle Kreuzer seiner Berichtspflicht nicht nachgekommen sei und gegen das Urteil “leider” nicht Berufung eingelegt habe. Konsequenz: eine dienstaufsichtliche Überprüfung seines Verhaltens.

Sachsens Qualifikationen waren bis dahin unbestritten. Er leitete zwölf Jahre lang die Verkehrsabteilung der Nürnberger Staatsanwaltschaft – noch nie beanstandet, aber wiederholt von seinen Vorgesetzten glänzend gewürdigt.

In seinem Landgerichtsbezirk ist Sachs als Gerechtigkeitsfanatiker bekannt. 1961 legte er sich mit seinem damaligen Justizminister – Albrecht Haas – an, der am Steuer seines Mercedes mit einem Motorradfahrer kollidiert war. Sachs beantragte den üblichen Strafbefehl (der abgelehnt wurde), setzte dann eine Hauptverhandlung durch (die mit einem Haas-Freispruch endete) und zerrte seinen obersten Dienstherren daraufhin vor die nächste Instanz (die Haas schließlich mit 60 Mark Geldstrafe belegte).

Damals wurde der couragierte Staatsanwalt gepriesen. Nun, im Falle Kreuzer, kam die Vermutung auf, er habe seinen eigenen Kollegen bevorzugt: weil er die ganze berichtspflichtige Angelegenheit dem Ministerium vorenthalten und sofort nach der Urteilsverkündung auf Berufung verzichtet habe.

Die Wahrheit ist anders: Sachs hat laufend korrekt berichtet – wie es der Dienstweg vorschreibt, an den Nürnberger Generalstaatsanwalt Theodor Kleinknecht:

– zuerst, als der Akt Kreuzer auf seinen Tisch kam;

– dann, als er die Anklageschrift (Unfallflucht, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung) ausarbeitete;

– später, als Amtsgerichtsrat Paul Helldörfer über Unfallflucht nicht verhandeln wollte und Sachs mit einer Beschwerde beim Landgericht Erfolg hatte;

– zuletzt über das Ergebnis der Hauptverhandlung.

Allerdings: Berufung hätte Sachs durchaus einlegen und dadurch den gesamten Tatkomplex in zweiter Instanz noch einmal aufrollen können. Doch auch in diesem Punkt fühlt sich der Oberstaatsanwalt zu Unrecht attackiert (“Ich habe ein verdammt gutes Gewissen”) und rechtfertigt seinen spontanen Rechtsmittelverzicht: “Alle Vorwürfe drehen sich ja um die Unfallflucht; und immerhin war ich es doch, der erreichte, daß über diesen Verdacht überhaupt verhandelt wurde.”

Deswegen, so Sachs weiter, habe er schon vor Anklageerhebung im Falle Kreuzer (“Ein Fall, der hinsichtlich der Unfallflucht auf der Kippe stand”) seinem Generalstaatsanwalt Kleinknecht mitgeteilt: “Wenn die Unfallflucht nicht halten sollte, werde ich kein Rechtsmittel einlegen.” Und damals sei die Stellung der Staatsanwaltschaft in diesem Punkt noch wesentlich stärker gewesen als nach der Hauptverhandlung, in der Kreuzer vom Sachverständigen ein “Schock” zugebilligt wurde.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung aber sei gegen den Freispruch Kreuzers vom Vorwurf der Unfallflucht nichts mehr einzuwenden gewesen. Im übrigen jedoch habe das Strafmaß Nürnberger Gerichtspraxis entsprochen, so daß er auch “bei keinem anderen Berufung eingelegt” hätte.

Die – im Vergleich zu den üblichen Strafmaßstäben der Gerichte in anderen Bundesländern – außergewöhnliche Nürnberger Milde wird denn auch allseits bestätigt, so

– vom Oberlandesgericht Nürnberg: “Die verhängte Strafe entspricht der allgemeinen Praxis der Nürnberger Verkehrsrichter und enthält insoweit keine Besonderheit”;

– vom Präsidium der Nürnberger Rechtsanwaltskammer: “Der Strafantrag im Falle des Staatsanwalts Kreuzer entspricht für den Nürnberger Bezirk den auch in anderen Fällen üblichen staatsanwaltschaftlichen Anträgen.”

Letzten Endes scheiterte Sachs am Nürnberger Gerichtsarzt Dr. Dr. Bernhard Rauch, den Amtsrichter Paul Helldörfer zum Gutachter bestellt hatte. Aufgrund der Bekundungen Kreuzers, er habe “keine Erklärung” für sein Verschwinden vom Unfallort und sei “wie im Trancezustand” durch die Straßen geirrt, diagnostizierte Rauch im nachhinein einen “unfallbedingten Schock”.

Ankläger Sachs befragte während der Hauptverhandlung den Sachverständigen immer wieder, ob er wirklich bei dieser Meinung bleiben wolle. Sachs zum SPIEGEL: “Wenn Kraftfahrzeuggutachter auftreten, kann ich deren mathematische Angaben über Bremsspuren und dergleichen überprüfen. Aber in die Psyche, in das Unterbewußtsein eines Menschen einzudringen, bin ich nicht imstande, noch dazu, wo es um einen Augenblick geht, der überhaupt nicht rekonstruierbar ist.”

Zudem: Obermedizinalrat Rauch gelte als Experte (er verdankt einen seiner Doktortitel der Dissertation “Die Psychologie der Unfallflucht”). Die wissenschaftliche Methode aber, nach der Obermedizinalrat Rauch sein Sachverständigengutachten erstellt hatte, war von Sachs schon schriftlich gerügt worden, als er noch darum kämpfte, daß gegen Kreuzer auch wegen Unfallflucht verhandelt werde. Rauch hatte seine Erkenntnis ausschließlich aus den Akten geschöpft. Mit dem Beschuldigten hatte er kein Wort gesprochen.

Kreuzer-Ankläger Sachs

“Der Fall stand auf der Kippe”

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JUSTITZ Wie in Trance, AFFÄREN, Der Spiegel 03.01.1966

…Als erster hielt an der Unfallstelle Fleischer Leonhard Rudolf Heckel, 28. Er leistete dem Straßenkehrer (zwei Unterschenkelbrüche, ein Oberschenkelbruch, eingedrückter Brustkorb, klaffende Kopfwunde, Gehirnerschütterung) erste Hilfe. Schließlich bemerkte er, wie ein mittelgroßer, schlanker Akademikertyp zu einem nahebei parkenden Opel schlich und startete. Bei Rotlicht fuhr der Opel um die nächste Ecke.

Leonhard Rudolf Heckel holte den Opel ein, zwang den offenkundig alkoholisierten Fahrer auszusteigen, nahm ihm die Wagenschlüssel ab und gebot: “Sie warten hier, bis die Polizei kommt.” Als die Polizei kam, war der Fahrer nicht mehr da.

Stunden später fand er sich auf einem Polizeirevier ein. Die Blutprobe ergab für die Unfallzeit einen Alkoholgehalt von ungefähr 2,3 Promille. Der Zecher hieß Manfred Kreuzer, 34.

Kreuzer: “Ich muß für einen kurzen Augenblick eingenickt sein.” Unfallflucht habe er unter gar keinen Umständen begehen wollen. Vielmehr: “Keine Erklärung dafür… Wie im Trancezustand … Keinen klaren Gedanken gehabt.”

Kreuzers Behauptungen klangen routiniert. Er ist Staatsanwalt in Nürnberg; zur Tatzeit war er der Außenstelle Neustadt an der Aisch zugeteilt. In Neustadt galt Kreuzer unter Brüdern als geselliger Kumpel, der sich insbesondere an Stammtischen auflockerte.

Kaum war das Aktenzeichen – 1 Ds 897/65 – angelegt, fanden sich an Böhms Krankenbett Polizisten ein. Der Straßenkehrer vernahm: Eines Strafantrages seinerseits bedürfe es im Grunde gar nicht, denn seine zivilrechtlichen Ansprüche könne er natürlich auch ohne dergleichen Umständlichkeiten durchsetzen. Nach längeren Ausführungen dieser Art unterschrieb Johann Böhm ein ihm vorgelegtes Papier – er verzichte auf den Strafantrag.

Als Böhms Anwalt davon erfuhr, bemühte er sich, das von seinem kranken und rechtsunkundigen Mandanten Versäumte nachzuholen. Der Jurist stellte am 29. Oktober förmlichen Strafantrag und ersuchte das Amtsgericht Nürnberg, ihn bei der bevorstehenden Verhandlung gegen Kreuzer als Nebenkläger zuzulassen.

Unterdessen wurde Staatsanwalt Kreuzer nach Amberg versetzt, und das Amtsgericht Nürnberg beschloß, ein Verfahren wegen Unfallflucht gegen ihn nicht zu eröffnen; es genüge eine Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung. Die nächste Instanz, Nürnbergs 1. Große Strafkammer, verfügte allerdings, es müsse auch wegen des Verdachts der Unfallflucht verhandelt werden.

Am 15. Dezember unterrichtete das Amtsgericht den Böhm-Anwalt darüber, daß er als Nebenkläger nicht zugelassen werde; sein Mandant habe doch “ausdrücklich” auf einen Strafantrag verzichtet. Der Brief traf am 17. Dezember in der Anwalts-Kanzlei ein. Sofortige Überlegungen des Advokaten, wie er diesen Beschluß anfechten könne, erwiesen sich später als Verschwendung; denn im Amtsgericht wurde zu eben diesem Zeitpunkt bereits gegen den Angeklagten Manfred Kreuzer verhandelt, wovon allerdings der Böhm-Anwalt keine Ahnung hatte. …

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Prof. Dr. Bausback:
„Die Justiz ist für die Menschen da. Sicherheit und Gerechtigkeit sind unser Anliegen”

Der Präsident des OLG-Bamberg:
“Über die Aufgaben, Zuständigkeiten und Dienstleistungen sowohl des Oberlandesgerichts als auch der Gerichte des hiesigen Bezirkes soll diese Homepage informieren und somit zu dem angestrebten Ziel einer bürgerfreundlichen und bürgernahen Justiz beitragen.”

Die Bürgerfreundlichkeit der bayrischen Justiz:
Zur Rechtsberatung von Schwerverletzen schickt die bayrische Justiz sogar Polizisten als selbstständige Rechtsberater in Krankenhäuster auch wenn die Rechtsberatung gemäss dem Rechtsberatungsgesetz verboten ist.
Die bayrische Justiz lässt sich aus Bürgerfreundlichkeit von ihrer humanitären Aufgabe nicht abhalten.
Und die bayrische Justiz ist auch noch sehr bescheiden. Wenn man danach fragt wer die Polizisten geschickt hat wird, wird das schicken der Polizei jeder in vollster Bescheidenheit verneinen.

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