Krawattenstreit: Richter wirft Anwalt aus Gericht, merkur-online, 18.08.2011
München/Gauting – Am Landgericht München II ist der Krawattenstreit ausgebrochen. Ein Richter hat einen Rechtsanwalt rausgeworfen, weil er keinen Schlips trug – denn der gehört zur Anwaltstracht.
Eigentlich sollte über falsche Verdächtigung verhandelt werden. Doch bevor es darum ging, wer wen welcher Tat bezichtigte, war der Prozess schon vorbei. Er endete, noch bevor er begonnen hatte. Denn der Verteidiger flog aus dem Gerichtssaal, weil er keine Krawatte trug. Eine Neu-Auflage des „Krawattenkriegs“, der schon 2006 vor Gericht geführt wurde.
Rechtsanwalt Peter G. Wolf aus Gauting (Kreis Starnberg) zog schon vor dem Prozess am Landgericht München II den Unmut des Vorsitzenden Richters Oliver Ottmann auf sich. Während einer vorherigen Urteilsbegründung setzte er sich in den Saal, zückte das Handy und begann zu telefonieren – das ist im Gerichtssaal verboten.
Als dann die Verhandlung wegen falscher Verdächtigung begann, folgte der nächste schwere Fauxpas. Wolf nahm es nicht so genau mit seiner Berufstracht, zog sich die schwarze Robe lose über sein weißes Hemd und das Jacket. Doch dem Vorsitzenden Richter Ottmann fehlte etwas: der Schlips. „Die Krawatte fehlt“, sagte er zum Verteidiger. „Ja“, antwortete dieser – mehr nicht. Daraufhin gab ihm der Vorsitzende „eine Minute Zeit, um sich in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen“. Doch der weigerte sich.
So ging der Streit weiter. „Die Krawatte gehört dazu“, betonte Oliver Ottmann. Das wiederum quittierte Peter G. Wolf mit einem lapidaren „nein“. Also wies ihn der Vorsitzende als Verteidiger zurück: „Ohne Krawatte sind Sie nicht anwesend.“ Der Verteidiger „verwahrte“ sich gegen diese Verfügung, nannte sie „lächerlich“. Doch das nützte ihm alles nichts. Die Verhandlung wurde abgesetzt, ein neuer Termin bekannt gegeben. Der Angeklagte, um dessen Tat es eigentlich gehen sollte, saß derweil bedröppelt neben seinem Verteidiger. „Es ist unmöglich“, betonte Ottmann, „dass Sie telefonieren und dann auch noch Ihren Mandanten so im Stich lassen.“
Ein ähnlicher Fall hatte bereits 2006 als „Krawattenkrieg“ Schlagzeilen gemacht. Damals erschien Strafverteidiger Claus Pinkerneil bei sengender Hitze mit weißem T-Shirt und schwarzem Sakko unter der Robe. Der Vorsitzende Richter Walter Weitmann verlangte aber Hemd und Krawatte – die sportliche Kleidung sei eines Gerichts unwürdig. Pinkerneil weigerte sich. Also warf ihn Weitmann raus. Er berief sich dabei auf eine Verordnung von 1956 zur „Amtstracht der Rechtspflegeorgane in Bayern“. ….
….Auch eine Spitze wollte sich das OLG nicht verkneifen: „Zu der vorgetragenen Begründung, er besitze keine Krawatte und könne eine solche auch nicht binden, versagt sich der Senat eine Erörterung.“
Die Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München nimmt ihre krawattenlosen Anwälte dagegen in Schutz. Es gebe keine gesetzliche Grundlage und auch keine berufsrechtliche Vorschrift für den Binder. Um einen Verteidiger abzulehnen, müsse noch etwas Störendes hinzukommen, etwa „ungehöriges Benehmen“. „Allein das Fehlen der Krawatte reicht nicht aus“, sagt Hauptgeschäftsführer Stephan Kopp. Der Krawattenkrieg geht also weiter.