Landgericht München II lehnt das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen als Befangen ab, 10.06.2008

http://beamtendumm.wordpress.com/2008/06/10/freunde-eines-gepflegten-rechtsbeugerstaat-3

Ein Gericht kann nicht als solches allgemeines Rechtspflegerorgan unfähig sein, BGH RR 02, 789; BFH RR 00, 1733. Das gilt selbst dann, wenn sämtliche derzeitigen Richter dieses Gerichts entweder ausgeschlossen oder befangen sind LG Kiel SchlHA 87, 55.
Man kann einen Richter auch grundsätzlich nicht schon wegen dessen blosser Zugehörigkeit zu einem Gericht ablehnen BayObLG 85,312.
Rechtsmissbrauch des Antragstellers kann dann vorliegen, wenn der Antragsteller fordert, der BGH möge das zur Entscheidung zuständige Gericht bestimmen BGH RR 02, 789 (streng).
Baumbach/Lauterbach 69. Auflg 2011 Übers §41 Rn 5

Das LG München hat zwar nicht das ganze Gericht Wolfratshausen als Institution abgelehnt aber alle Richter desselben. Damit würde das Gericht Wolfsratshausen aber als Institution zuständig bleiben und das Verfahren müsste solange ruhen bis die zuständigen Richter des Gerichts nicht mehr befangen sind und da gemäss des Landgericht München auch alle zukünftigen Richter aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu dem Gericht abzulehnen sind kann das sehr lange dauern.
Gemäss der oben stehenden Entscheidung des BGH handelt das Landgericht München mit der Bestimmung und Verweisung an ein anderes Gericht rechtsmissbräuchlich was vom BGH sehr streng so gesehen wird. Demgemäss ist fraglich ob die Richter des LG München II nicht auch als Befangen abzulehenen sind.

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Ein ganzes Gericht auch aufgrund von Selbstanzeigen der Richter wegen Befangenheit abgelehnt, AG-Wolfratshausen:
Nach den Selbstanzeigen vom Juni 2006 aller Richter beim Amtsgericht Wolfratshausen, Zivilprozessordnung (ZPO) haben sich jetzt alle Richter nach der Strafprozessordnung (StPO) angezeigt und sich wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Die Ablehnung bezieht sich auch auf den ständigen Vertreter des Amtsgerichts- Direktor Dieter Schöpf, Herrn Richter Geißinger und Frau Richterin Köhn.
Die Zwangsräumung wurde vom AG Wolfratshausen erst am 22. 02. 2006 um 10 Uhr von Rechtspfleger Spiegl zugestellt. Am 23. 02. 2006 um 8 Uhr sollte die Räumung vollzogen werden. Das konnte nur im letzten Augenblick am 22. 02 2006 um 17 Uhr 45 verhindert werden.

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