Nach der Polizeiaktion an einer Münchner Wirtschaftsschule wegen eines Fünf-Euro-Scheins kommen neue Details ans Licht: Schülerinnen seien von Polizistinnen emotional erpresst worden, mindestens ein Mädchen habe ihre Unterhose nach unten ziehen müssen. Als Straftatbestand steht “Nötigung im Amt” im Raum.
Was bleibt, ist eine “enorme Wut und Enttäuschung bei den Jugendlichen”. Gut 14 Tage, nachdem sich 29 Schüler vor Polizeibeamten wegen eines angeblich gestohlenen Fünf-Euro-Scheins teilweise nackt ausziehen mussten, kommen neue Informationen aus der Friedrich-List-Wirtschaftsschule.
Der Jugendbeamte, der die Leibesvisitation bei den Minderjährigen angeordnet hatte, soll gesagt haben, er wolle zeigen, “wie ordentliche Polizeiarbeit gemacht wird”, so erzählen Schüler. Mädchen seien von Polizistinnen emotional erpresst worden, mindestens eine habe ihre Unterhose nach unten ziehen müssen. Kritik wird auch an dem schulinternen Krisenstab laut: Es entstehe der Eindruck, als wolle man ohne gründliche Aufarbeitung zum Tagesgeschäft übergehen.
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Nach SZ-Informationen liegt mittlerweile mindestens eine Aussage eines Jungen vor, der sich ausziehen und seinen After untersuchen lassen musste. Die Durchsuchungen seien sehr unterschiedlich ausgefallen, so Wenger. Die polizeilichen Ermittlungen laufen, als Straftatbestand steht “Nötigung im Amt” im Raum. Gleichzeitig hält es die Polizei für nötig, wegen des angeblichen Fünf-Euro-Diebstahls zu ermitteln. “Wir fragen nicht nur nach der Durchsuchungsaktion, sondern auch nach den fünf Euro”, so Wenger.
Deutliche Worte findet Rechtsanwalt Hartmut Wächtler: “Die Maßnahme war nicht nur völlig überzogen und selbstherrlich, sondern auch sinnlos.” Die Polizei habe ihre Allmacht demonstrieren wollen, “sie kann alles und darf alles”.
In Rosenheim, wo Wächtler eine Familie wegen eines umstrittenen Polizeieinsatzes vertrat, sei die Geschichte “ähnlich losgegangen”. Wächtler wundert sich auch über das Verhalten der Lehrer: “Dass da keiner eingreift und die Polizisten rausschmeißt, ist verwunderlich.” Das Direktorat war vorab von der körperlichen Durchsuchungsaktion informiert worden, reagierte aber nicht.
Aus strafrechtlicher Sicht bleibt zu klären, ob auch 13-Jährige, die wegen ihres Alters als strafunmündig gelten, durchsucht wurden. …