Mandant muss erkennen, dass sein Anwalt nicht kompentet ist, sonst gibt es keinen Schadenersatz bei Fehlleistung, OLG Frankfurt 05. April 2000
Ein vom Rechtsanwalt geschädigter Bürger will Schadenersatz gegen Diesen Geltend machen. Das OLG sagt, daß der Bürger sich hätte einen anderen Anwalt nehmen müssen, denn er hätte erkennen müssen, daß sein Anwalt nur Arbeitsrechtler sei und kein Verwaltungsrechtler und daher die besonderen Regeln, die am Verwaltungsgericht herrschen nicht kennen kann.
Kein Schadenersatz. Entscheidungsbegründung des OLG:
“Da beim Verwaltungsgericht besondere Regeln herrschen, könne man die Unkenntnis darüber dem Rechtsanwalt, der Arbeitsrechtler sei, nicht zum Vorwurf machen.”