Mit Tritten und Schlägen erkrankten und dafür später gerichtlich bestraften Hartz 4 Bezieher aus Jobcenter geworfen, 13.07.2019

Mit Tritten und Schlägen erkrankten Hartz IV Bezieher aus dem Jobcenter geworfen, gegen-har!z.de, 13.07.2019

Vor dem Amtsgericht Mannheim wurde gegen den Angeklagten Ufuk T. verhandelt. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dem Hartz IV Betroffenen Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Doch vor Gericht stellte sich der Fall vollkommen anders dar. Dennoch wurde der Angeklagte verurteilt.

Der Angeklagte war gegen 16 Uhr im Jobcenter mit seiner Familie erschien. Zu dieser Zeit werden in der Behörde durchaus noch “Kunden”, wie es neudeutsch, vorgelassen. Der Leistungsberechtigte trug sein Anliegen an der Eingangspforte vor. Er sagte, dass er sich in einer großen Notlage befinde und Hilfe benötige. Trotz Hartz IV Bescheid habe er über einen Monat kein Geld bekommen. Er könne die Miete nicht zahlen und habe zudem kein Geld für seine Familie, um Essen zu kaufen.

Beim Empfang am Tresen wurde dem Mann gesagt, dass sein zuständiger Sachbearbeiter bereits gegangen sei. Zudem würde es keine Vertretung geben. Stattdessen solle er in 4 Tagen wiederkommen, dann würde sein Anliegen bearbeitet werden. Er wurde aufgefordert das Jobcenter zu verlassen.

Weil aber die existenzielle Not so groß war, ging der Angeklagte nicht. Stattdessen wollte er so lange bleiben, bis er mit einem Sachbearbeiter sprechen könne. Die Mitarbeiter des Jobcenters riefen daraufhin die Polizei. …

…Nun forderte ein Polizeibeamter Verstärkung an. Nach einer kurzen Zeit waren insgesamt sechs Polizisten anwesend. Mit einem Schlagstock hebelte ein Polizist die Arme auf dem Rücken, während die anderen 5 Beamten hin festhielten, seine Nase nach oben zogen und sich auf die Beine setzten. In dem Polizeibericht war zu lesen: „Mit leichten Schlägen auf die Rippen wurde Atemnot erzeugt, damit der Wille des Angeklagten gebrochen wird“.

Nach dem Zugriff war der Angeklagte beim Arzt. Dort wurden schwere Hämatome diagnostiziert. Entsprechende Beweisfotos wurden dem Gericht vorgelegt. …

…Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht sagte der Angeklagte, dass er zu keiner Zeit aggressiv gewesen sei und auch keinen Menschen schädigen wollte. Er habe dies auch nicht getan. Diese Aussage wurde laut eines Prozessbeobachters lautstark von Seiten des Richters unterbrochen. Er habe nur Fragen zu beantworten und keine Statements abzugeben. Ihm wurde stattdessen angedroht, dass er vom Prozess ausgeschlossen würde und eine Ordnungsstrafe bekäme.

….Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde deutlich gemacht, dass das Jobcenter nicht vor Gericht stehe und darüber nicht verhandelt würde. Vielmehr sah der Staatanwalt die Schuld beim Angeklaten. Dieser sei allein an der Eskalation verantwortlich. Tochter und Ehefrau seien befangen und würden nicht die Wahrheit sagen. Der Staatsanwalt forderte daher als Strafmaß 7 Monate auf 2 Jahre Bewährung. Die Polizisten hätten bis „zur Ausschöpfung der Schmerzobergrenzen gehen dürfen, um den Willen des Angeklagten zu brechen“.

Das Gericht verurteilte daraufhin den Angeklagten zu 170 Tagessätze à 15 Euro. Mit dem Urteil ging das Gericht nochmals erheblich höher, als die ursprüngliche Geldstrafe, die mittels Starfbefehl zuvor ergangen war. In dem wurde der Mann zu 120 Tagessätze à 10 Euro verdonnert. Zudem muss der Angeklagte die Gerichts und Anwaltskosten tragen.

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Polizei, Strafrecht/Deals veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert