Bestand der NSU wirklich nur aus drei Mitgliedern? Nebenklage-Anwalt Stephan Kuhn erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft. Sie schütze staatliche Organe – auch vor einer zu weitgehenden Aufklärung.
…SPIEGEL ONLINE: Herr Kuhn, gibt es im NSU-Verfahren einen Konflikt zwischen Bundesanwaltschaft und Nebenklage?
Stephan Kuhn: Ja, denn viele Nebenkläger wollten von Anfang an eine schonungslose Aufklärung des NSU-Komplexes. Doch spätestens mit der Anklageerhebung war klar, dass sich die Bundesanwaltschaft unnötigerweise darauf festgelegt hat, dass es sich beim NSU um eine abgeschottete Dreierzelle handelte – ohne Mitwisser und Helfer an den Tatorten. Zudem zeigte die Anklageschrift, dass die Bundesanwaltschaft den Verfassungsschutz weitgehend aus dem Verfahren heraushalten will – und so Staatsschutz betreibt.
SPIEGEL ONLINE: Inwiefern wird Staatsschutz betrieben? Das müssen Sie erklären.
Kuhn: Von den circa 40 mittlerweile bekannten V-Leuten, Informanten und Gewährspersonen der Sicherheitsbehörden aus dem Umfeld von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren in der Anklageschrift lediglich drei aufgeführt. Die Bedeutung weiterer V-Leute zeigte sich aber, als auf Antrag der Nebenklage geladene V-Männer teils tagelang vor Gericht vernommen wurden. Aus meiner Sicht hätten noch mehr V-Leute als Zeugen geladen werden müssen.
SPIEGEL ONLINE: Die Ermittlungen hätten keine Hinweise auf eine strafrechtliche Verstrickung staatlicher Stellen ergeben, sagt die Bundesanwaltschaft. Wie beurteilen Sie die Rolle der Behörde?
Kuhn: Die Bundesanwaltschaft ist leider kein politisch unabhängiges Strafverfolgungsorgan. Der Generalbundesanwalt ist vielmehr ein politischer Beamter und untersteht der Dienstaufsicht des Bundesjustizministers. Als solcher hat er schon nach den gesetzlichen Vorgaben die staatsschutzspezifischen Ansichten der Regierung zu berücksichtigen. Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Verfahren Staatsschutz im umfassenden Sinne betrieben – also auch Schutz vor einer zu weitgehenden Aufklärung und einer damit sicherlich einhergehenden Beschädigung des Verfassungsschutzes. Wie die Stellung der Bundesanwaltschaft zu bewerten ist, ist letztlich eine rechtspolitische Frage. Ich halte sie, wie vieles im Staatsschutzstrafrecht, für sehr problematisch. …
…Kuhn: Bei der letzten Wohnwagenanmietung war ein Mädchen dabei, welches sich auch in dem Wohnwagen aufgehalten hat. Obwohl es dessen DNA gibt, konnte es nicht identifiziert werden – das heißt, es gehört nicht zu den bereits bekannten Angeklagten oder gesondert Verfolgten. Die Eltern müssen aber den Drei so nahegestanden haben, dass sie das Mädchen in ihre Obhut gaben. Aus sichergestellten Mobilfunkgeräten ergeben sich Kontakte der drei Untergetauchten zu Personen, die nachträglich nicht zu identifizieren waren. Zudem wurde den Ermittlungen des BKA zufolge ein Bekennervideo bei den “Nürnberger Nachrichten” in den Briefkasten geworfen. Zschäpe war nach allem was wir wissen, nicht dort. Also muss es jemand anderes eingeworfen haben.
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NSU-Prozess: Was trotz Plädoyers ungeklärt bleibt, MDR-Aktuell, 25.07.2017
“Für mich steht fest, dass der NSU unmöglich, unmöglich aus drei Personen bestanden haben könnte. Unmöglich! Wir haben ja in diesem Verfahren über zwei Dutzend Zeugen gehört, die einfach freimütig sagten: Ja, wir haben denen geholfen.”
Was sich dort abspielt ist eine ganz große Inszenierung an der viele gutes Geld verdienen. NSU Leaks kam sogar aufgrund eines Staatsanwalts dort auf den Gedanken, dass es sich hierbei um eine ABM für Sonderschüler mit “Doktortitel” handelt:
https://sicherungsblog.wordpress.com/2016/01/20/das-zdf-verkuendet-2016-einen-neuen-keupstrassenbombenschieber-uwe-boehnhardt/
Der Kuhn ist schon auf den ersten Blick ein Systemling. Der darf da auch mitspielen. Das Theater darf natürlich nie aufhören. Zum einen um die Gefahr von Rechts immer präsent zu halten. Zum anderen um sich weiter mit Steuergeldern und Posten zu versorgen.