Ochsentour: Freispruch für Richter – Strafe für Verteidiger wegen Urteilskritik, Richterin: BVerfG hat keine Ahnung von der Realität, 17.10.2012

Ochsentour: Freispruch für Richter – Strafe für Verteidiger, Bundesverfassungsgericht hat keine Ahnung, 17.10.2012

„Keine Ahnung von der Realität“, Amtsrichterin kritisiert Bundesverfassungsgericht, Main Post, 26.09.2012

“Haft- und Ermittlungsrichter: Rechtsuntreue Trickser der deutschen Justiz?
Einem Kollege in Würzburg wird gerade beigebracht, dass gesetzes- und verfassungswidriges Vorgehen hinzunehmen ist, und dass man es als Strafverteidiger gefälligst zu unterlassen hat, solches Vorgehen auch noch zu kritisieren: …” RA Werner Siebers

Allerdings nahezu ein Kapitalverbrechen scheint es in den Augen der Strafjustiz zu sein, wenn ein Verteidiger (eingeräumte) Fehler eines Richters reklamiert.

Im ersten Fall der

nachträglichen Bearbeitung der Urteile handele es sich um Rechtsverletzungen, die aber nicht die erforderliche Schwere erreichten, um als Rechtsbeugung angesehen zu werden.

berichtet die LTO über das Urteil des Landgericht Halle vom 10.10.2012 (3 KLs 16/12).

Im zweiten Fall hatte

ein Verteidiger in einem Strafverfahren einen Durchsuchungsbeschluss kritisiert, weil “der Richter keine „eigenständige Prüfung“ durchgeführt habe und somit „verfassungsrechtliche Grundvoraussetzungen“ nicht erfüllt seien“. Deshalb wird ein Verfahren gegen ihn wegen übler Nachrede eingeleitet, das dann beim AG Würzburg landet. Der Verteidiger wird zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen […] verurteilt.

Das allein ist schon eine Nummer für sich. Die Richterin, die diesen Unsinn verzapft hat, wird von der Mainpost mit den Worten zitiert:

… dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.

Das haut selbst den gestandenen Kollegen und ehemaligen Richter Detlef Burhoff vom Stuhl, der an sich halten muß, weil er sich in Würzburg keinen Verteidiger suchen möchte.

Neue Westfälische, Nr. 86 14.04.2009, Seite 3, Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier (CDU):
Lob von höchster Stelle, Gesetzgebung in Deutschland aus Sicht der Karlsruher Verfassungsrichter besser als ihr Ruf
Papier sprach von der besten Verfassung, die Deutschland je hatte. Dass die Erfolgsquote bei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten deutlich unter 3% liegt, wertete er als Beweis für die praktisch flächendeckende Umsetzung der Grundrechtestandards in Deutschland. Die im Grundgesetz garantierten Grundrechte seien mehr als bloss abstrakte Zielvorstellungen, allgemeine Verheissungen oder programmatische Aufträge an die Gesetzgebung. Vielmehr begründeten sie unmittelbar geltende und von jedem einklagbare Rechte. Die geringe Erfolgsquote der Verfassungsbeschwerden liege auch daran, dass in den allermeisten Fällen der Grundrechtsschutz von Gesetzgeber, Verwaltung und Gerichten sichergestellt werde.
“Meines Erachtens ist diese nicht nur tehoretische, sondern praktisch realisierte und von den einzelnen Menschen notfalls einklag bare Inpflichtnahme des Staates auf die Grundrechte etwas, auf das Deutschland stolz sein kann.” Die grosse Zahl von zwischenzeitlich mehr als 6000 Verfassungsbeschwerden pro Jahr nannte er ein Indiz dafür, dass sich die Menschen in Deutschland ihrer Rechte durchaus bewusst seien. …

„Barrelt/Ehlert sind in einer Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen, dass mehr als die Hälfte der von ihnen befragten Richter eingeräumt hat, wegen ihrer Arbeitsbelastung nicht sorgfältig genug zu arbeiten“. Zöller/Schneider ZPO 18 Auflg. 1993 §536 Rdn 3.

Demgemäss erfolgt die Rechtsfindung in 50% aller Fälle bereits nicht nach den Vorgaben des Grundgesetzes und der Menschenrechte.
Bundesverfassungsrichter erzählen also einen geistigen Schwachsinn um sich selbst und die Kollegen zu feiern, der sich kaum noch beschreiben lässt.
Vor dem BVerfG hat der Bürger das Problem entsprechende Verletzungen seiner Grundrechte und Menschenrechte beweisen zu müssen und das kann er in der Regel nicht, weil auch der Richter das Protokoll, dass Beweiskraft hat, grundsätzlich nach belieben fälschen kann und daher darf. Gemäss dem BVerfG hat der Richter, der seine Rechtsverletzungen also so verstecken kann, dass er damit erfolgreich ist, die Grundrechte eingehalten.
In einer Vielzahl von Fällen handeln die Bundesverfassungsrichter zusätzlich auch noch selbst Grundrechtswidrig und Menschenrechtswidrig.

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