In einem Berufungsurteil vom 11.02.2000 erklären die Richter Hölzer, Grüning und Krumscheid am Oberlandesgericht Koblenz ein Urteil vom 31.10.1997, ausgesprochen von ihren Kollegen Henrich, Au und Kieselbach, ebenfalls tätig am OLG Koblenz, für falsch. Das Opfer dieser nach Meinung der Kollegen vom selben Gericht als Fehlurteil zu bezeichnenden Entscheidung ist eine Frau, die nach einem langwierigen Rechtsstreit durch alle Instanzen nicht nur ihr Haus und ihren Betrieb verloren hat, sondern mittlerweile auch bis über beide Ohren verschuldet ist.
Zu verdanken hat sie die Zerstörung ihrer Existenz einem Anwalt, der sich nach unserer Einschätzung im günstigsten Falle (wenn wir ihm also keine unehrenhaften Motive unterstellen wollen) als äußerst inkompetent erwiesen hat, sowie der Tatsache, dass auch Richter an einem Oberlandesgericht nicht immer wissen, was in einem konkreten Fall denn nun “rechtens” ist. Anders kann man es nicht interpretieren, dass Richter in zwei Kammern eines Oberlandesgerichtes in zwei Prozessen, die einen und den selben Fall zum Inhalt haben, zu zwei vollkommen unterschiedlichen Einschätzungen der Rechtslage kommen.
Fatal für die Geschädigte: Die Ausgangsbedingungen der beiden Prozesse waren so, dass sie in beiden Fällen den jeweils angestrengten Prozess verlor. Sie ist also diejenige, die für die Uneinigkeit der beiden Kammern des Oberlandesgerichtes Koblenz die Konsequenzen zu tragen hat. Auf ihrem Rücken wird dieser “Juristenstreit” ausgetragen, sie “bezahlt” im wörtlichen und im übertragenen Sinne. Dabei erscheinen beide Urteile, obwohl sie zu verschieden Resultaten kommen, in ihrer Begründung für den juristischen Laien logisch und plausibel. Es handelt sich hier wohl weniger um eindeutige Fehlurteile, als um ein Paradebeispiel dafür, dass das Prinzip der Rechtssicherheit für viele deutsche Gerichte nicht mehr als eine hohle Phrase ist.
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