OLG München: “Selten unsinniges Urteil!” des LG Ingolstadt, 29.04.2009
Wir haben vor dem LG Ingolstadt in einer Bausache die Beklagte vetreten (es ging, wie immer, um eine nicht bezahlte Rechnung, um deren fehlende Prüfbarkeit, die Anwendung von VOB oder BGB, die tatsächlich erbrachten Leistungen usw., Streitwert: 22.000 €). Wir haben die erste Instanz vollumfänglich gewonnen, das Urteil war eindeutig, der Vortrag der Klägerin absolut unsubstantiiert und trotz Aufforderung durch das Gericht nicht entsprechend ergänzt worden, so der Richter in seinem Urteil.
Die Klägerin ging – Rechtsschutzversicherung sei Dank! – in Berufung. Die ersten Worte des Senatsvorsitzenden am OLG München: “ich habe schon viele Urteile gelesen, auch aus Ingolstadt, aber ein derart unsinniges habe ich in meiner Laufbahn noch nicht gesehen. Da stimmt ja einfach gar nichts, es ist sowohl sachlich, als auch juristisch falsch!” Der Kollege auf der Klägerseite wußte dann noch zu berichten, dass er von dem Richter in Ingolstadt nur solche Urteile kenne!
In der Sache selbst haben wir uns verglichen (”Druckmittel” wie immer: die immens hohen Sachverständigenkosten).
Der Senat war so freundlich, seine deutlichen Worte zur Qualität des erstinstanzlichen Urteils im Protokoll festzuhalten. Ob´s den Richter beeindruckt? Ich wage es zu bezweifeln. Die Zeit und das Geld hätte man sich sparen können.
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