»Die obersten Bundesgerichte bekennen sich bis heute völlig unbefangen zu einer sogenannten “objektiven” Methode der Gesetzesauslegung.
… Die Methode ist besonders attraktiv für Richter, die ausgeprägte eigene rechtspolitische Regelungsvorstellungen haben, die sie “objektiv vernünftig” halten.
… Die objektive Methode verwandelt die Gerichte von Dienern der Gesetze zu Herren der Rechtsordnung.
… Die politischen Parteien haben die Konzentration der Staatsmacht in den obersten Bundesgerichten, natürlich erst recht im BVerfG, seit langem erkannt und verinnerlicht. Der verbissene Machtkampf der Parteiobleute um das Machtmonopol der Parteien bei der Richterwahl ist ein weiterer, untrüglicher Beweis dafür, wie sehr die Bundesrepublik bereits von einem Gesetzesstaat zu einem Richterstaat mutiert ist.
… Wer die Rechtsordnung ohne Gesetzgebung ändern will, kann dazu zwei zweckdienliche Instrumente einsetzen, nämlich geeignete Rechtsanwendungsmethoden einerseits und die Wahl parteipolitisch wie weltanschaulich “geeigneter” Bundesrichter andererseits.
Die derzeitige Praxis der Methodenwahl (“objektive” Methode) wie der Richterwahl (drohende Dominanz parteipolitischer Auswahlkriterien vor fachlicher Eignung) ebenen den Weg zum oligarchischen Richterstaat.
Prof. Dr. Bernd Rüthers
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