Peggy-Prozess in Bayreuth: Freispruch im Wiederaufnahmeverfahren für Ulvi Kulac, 14.05.2014

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Peggy-Prozess in Bayreuth: Freispruch für Ulvi Kulac, RTL, 14.05.2014

Der geistig behinderte Ulvi Kulac ist im erneuten Mordprozess um die seit 13 Jahren verschwundene Peggy freigesprochen worden. Das Landgericht Bayreuth hob eine frühere Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes an dem Mädchen auf. Die Prozessbeobachter klatschten laut Beifall.

Der Richter begründete das Urteil damit, dass ein Tatnachweis nicht erbracht sei. Der Angeklagte hat möglicherweise Parallelereignisse in sein Geständnis mit einfließen lassen. “Möglicherweise handelte es sich um vorhaltende Befragungen, die von dem Angeklagten dann in sein Geständnis mit aufgenommen wurde”, so der Richter. Bei der testpsychologischen Untersuchung sei eine große Fantasiebegabung aufgefallen. Der Angeklagte könne sich gut Geschichten detailreich ausdenken und diese auch wiederholen. …

Nun hat das Landgericht Bayreuth ein neues psychiatrisches Gutachten angeordnet. Damit soll geklärt werden, ob Kulac aus der psychiatrischen Klinik entlassen wird, in der er wegen exhibitionistischer Handlungen untergebracht ist.

Gestern hatten sowohl Anklage als auch Verteidigung auf Freispruch des geistig Behinderten plädiert. Demnach soll Staatsanwältin Sandra Staade mit dem Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” (aus dem Lat. in dubio pro reo) argumentiert haben. Es gebe weder Leiche, noch Tatzeugen, noch Spuren oder einen Tatort. Theoretisch seien alle Szenarien möglich – vom Weglaufen des Kindes bis hin zu einem Kapitalverbrechen. …

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