Oberstaatsanwalt Jörg ist mit seinen falschen Anschuldigungen, ich hätte das Volk verhetzt (zum Nachteil der Sinti und Roma), beim Amts- und Landgericht Marburg abgeblitzt. Amts- und Landgericht haben ihm seinen Wunsch, bei mir Hausdurchsuchung zu veranstalten, abgeschlagen. Drauf ist Jörg hausieren gegangen. Schließlich hat er Anklage im Amtsgericht Kirchhain erhoben. Dort ist Edgar Krug Amtsgerichtsdirektor. Krug gehört zur gleichen Generation wie Jörg. Krug hat sich durch Volkstümlichkeit der besonderen Art und viele falsche Urteile hervorgetan. Vielleicht, hofft Jörg, liest Krug wieder einmal die Akten und die Urteile der Obergerichte nicht. Vom Internet versteht Krug sowieso nichts.
Jörgs Anklageschrift, die ich zu gegebener Zeit veröffentlichen werde, ist verleumderisch. Denn Amts- und Landgericht Marburg haben ihm schriftlich mitgeteilt, wie die Tatsachen sind, dass nämlich
der Beschuldigte … das Gegenteil zu erreichen versucht hat, als die Gruppe der Sinti und Roma verächtlich zu machen.
Jörg macht nicht einmal den Versuch das, was ihm seine Kollegen erklärt haben, zu widerlegen. Er geht überhaupt nicht darauf ein, sondern widerholt dieselben Lügen, mit denen er eine Hausdurchsuchung bei mir durchsetzen wollte. Die Anklageschrift besteht größtenteils aus einer verstümmelten Abschrift meines Artikels und ein paar erfundenen Behauptungen, die sich nicht einmal aus der verstümmelten Version ableiten lassen.
Trostlich ist immerhin: Jörg musste diese Anklageschrift selbst unterschreiben. Einen Franosch oder einen Zmyj-Köbel hat er dafür diesmal nicht gehabt. Jörg ist Ende 1948 geboren (zum Nachteil der Gesellschaft). Nach hessischem Beamtengesetz muss er Anfang 2014 pensioniert werden. Leitender Oberstaatsanwalt wird Jörg nicht mehr.
Jörg wollte zuerst Anklage beim Schöffengericht Marburg erheben. Das gibt für die Diffamierung des Angeklagten mehr her. Denn das Schöffengericht gilt als kleines Verbrecher-Gericht, obwohl es nur eine Abteilung des Marburg ist. Letztes hat den Vorteil (für Jörg), dass alle Rechtszüge im hessischen Mief bleiben: Berufung beim Landgericht Marburg, Revision beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Eine Anklage beim Landgericht Marburg würde dagegen vom Bundesgerichtshof revidiert.
So war es beim Meineid-Verfahren. Meineid ist ein Verbrechen. Die Anklage hätte gleich beim Landgericht eingereicht werden müssen. Doch Staatsanwalt Franosch, damals Jörgs Untergebener, klagte beim Schöffengericht Marburg an. Vorsitzender des Schöffengerichts war damals Mirko Schulte. Meineid-Mirko spielte mit. Wenn der immer noch Vorsitzender des Schöffengerichts wäre, hätte Jörg auch diesmal Volltreffer erzielt: Hausdurchsuchung, Anklage und Verurteilung – alles aus einer Hand. Doch leider (leider für Jörg) ist Meineid-Mirko nach Biedenkopf abgedampft.
Jörg ist ein bösartiger Irrer. Seine Inkompetenz ist spätestens seit der Wolfsangel-Affäre auch seinen Vorgesetzten bekannt. Dennoch haben sie Jörg weitermachen lassen. Es ist daher notwendig Jörgs Vorgesetzte anzuprangern.
1) Direkte Vorgesetzte Jörgs ist die Leitende Oberstaatsanwältin Kerstin Reckewell. …