Die bayerische Justiz musste wegen langer Verfahrensdauer einen mutmaßlichen Vergewaltiger aus der Untersuchungshaft entlassen.
Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) ordnete die Entlassung aufgrund von Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes an, wie die “Süddeutsche Zeitung” berichtete.
OLG-Sprecherin Andrea Titz bestätigte diesen Vorgang: Das OLG muss den Vorgaben der Verfassungsrichter nachkommen den Mann auf freien Fuß setzen. Ihm dürfe nicht zugemutet werden, länger als “angemessen” in Untersuchungshaft zu sitzen, weil der Staat es versäume, seiner “Pflicht zur verfassungsgemäßen Ausstattung der Gerichte” nachzukommen, zitierte die Zeitung die Verfassungsrichter.
Der Bayerische Richterverein hatte erst vor kurzem vor Haftentlassungen gewarnt und zusätzliche Richterstellen gefordert. Bayerns Gerichte und Staatsanwaltschaften seien weiterhin überlastet, kritisierte der Berufsverband der Richter und Staatsanwälte. So fehlen in Bayern nach der amtlichen Personalbedarfsberechnung 261 Richter und 155 Staatsanwälte. “Es drohen Haftentlassungen auch gefährlicher Beschuldigter als Folge überlanger Verfahrensdauer selbst dann, wenn Staatsanwaltschaft und Gericht so zügig wie möglich gearbeitet haben”, so der Verein.
Der mutmaßliche Vergewaltiger befand sich seit knapp einem Jahr im Gefängnis München-Stadelheim. Am 9. September soll der Prozess gegen ihn beginnen. Der Vorwürfe lauten auf Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Mann soll die Taten im Juli vergangenen Jahres in München begangen und sie auch weitgehend eingeräumt haben.