Petition: Polizeigewalt in Bremen stoppen! Als Opfer von Polizeigewalt erst mal selbst angeklagt?!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Böhrnsen,
wir in Bremen sind stolz darauf, dass die UNESCO unser Rathaus gemeinsam mit dem Bremer Roland zum „Welterbe der Menschheit“ erklärt hat. Das bedeutet, dass sich nirgendwo anders auf der Welt ein Rathaus findet, das mit diesem vergleichbar wäre. Ich hoffe aber sehr, dass sich dies nicht nur auf die Mauerwerke unseres Rathauses, sondern auch auf die Menschen, die darin arbeiten, übertragen lässt. Daher mache ich heute – am internationalen Tag der Menschenrechte – meine Eingabe an Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister.
In der Nacht vom 09./10. Juli 2011 wurde ich auf der Bremer Sielwall-Kreuzung im Szeneviertel Opfer von willkürlicher Polizeibrutalität.
Da Sie nicht nur Bürgermeister der Freien Hansestadt Bremen, sondern auch Jurist sind, werde ich Ihnen zunächst meinen Fall beschreiben, bevor ich auf meine Forderungen an die Politik eingehe; stellvertretend auch für viele andere Betroffene in Bremen. Mein Fall wurde zwar am 26. Juni 2013 durch einem Bericht von der Radio Bremen Redaktion/buten un binnen bekannt, auf Youtube veröffentlicht und in der taz erwähnt. Aber möglicherweise ist er Ihnen dennoch nicht bekannt.
Ich kam in dieser besagten Nacht mit meiner Freundin von einem Besuch. Wir hatten einen gemütlichen Abend gehabt und wollten, bevor wir nach Hause fuhren, nochmal kurz zur Sielwall-Kreuzung, um dort etwas zu essen. Auf der Kreuzung war in dieser Nacht ein Randalierer und hatte ein Einsatzkommando der Bremer Polizei beschäftigt. Es wurde sogar mit Tränengas geworfen. Wir hatten uns in dieser Zeit im Bistro verschanzt, um zu essen und uns vor dem Tränengas zu schützen. Der Randalierer wurde dann auch festgenommen. Als die Lage sich beruhigt hatte, wollten wir nach Hause fahren und verließen das Bistro. Ich nahm meine Freundin an die Hand und hinter meinem Rücken kam ein Polizeitrupp angelaufen. Ich konnte sie in diesem Augenblick nicht wahrnehmen, da ich mich von einem Kollegen verabschiedete.
Ich spürte sofort eine Hand auf meiner Schulter und nach weniger als 3 Sekunden auch einen Arm um meinen Hals. In diesem Augenblick wurde ich ohne Grund von mehreren Polizisten in die Mangel genommen und bearbeitet. Zwei Polizisten haben meine Arme auseinander gehalten, einer schlug von hinten mit dem Schlagstock auf meine Beine ein, einer schlug mit dem Schlagstock von der Seite ins Gesicht und der andere gab mir ein gezielten, sehr heftigen Faustschlag aufs Auge. Obwohl ich mehrmals darauf hinwies, dass ich nichts gemacht habe und die mich nicht schlagen sollen, wurde ich nach einer Weile zu Boden geprügelt. Als ich auf dem Boden lag, drückte ein Polizist sein Knie in meinem Nacken, ich bekam keine Luft mehr und musste drum kämpfen, nicht bewusstlos zu werden.
Im Polizeitransporter habe ich mehrmals mitgeteilt, dass ich unbedingt ins Krankenhaus müsse, da mein Auge ziemlich angeschwollen war. Die Polizisten haben mir mehrere Versionen erzählt, wieso gerade jetzt kein Krankenwagen kommen könnte und warum wir gerade jetzt am Krankenhaus vorbeifuhren, aber nicht anhielten.
In der Zelle habe ich immer wieder gefordert, dass ich doch unbedingt ins Krankenhaus muss. Stadtdessen wurde ich auf dem Polizeirevier zwei verschiedenen Ärzten vorgeführt. Die eine Ärztin meinte, dass sie für Folgeschäden nicht verantwortlich sein will und ich unbedingt sofort ins Krankenhaus gebracht werden muss. Stadtdessen kam ich aber wieder in die Zelle und wurde später einem anderen Arzt vorgeführt. Ich kam erst nach ca. 8 Std. ins Krankenhaus und nach ca. 10 Std. wieder frei.
Das Resultat vom gemütlichen Abend: mehrere Schürfwunden im Gesicht, blaue Flecke am Ober- und Unterkörper sowie ein dickes blaues Auge, was eher einer Pflaume ähnelte, mit heftigen Einblutungen. Ich sah übel aus und hatte auch erhebliche Schmerzen.
Angeklagt wurde dann in der darauf folgenden Zeit jedoch ICH – sehr geehrter Herr Bürgermeister – und zwar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Zunächst erhielt ich einen Strafbefehl, den ich jedoch nicht bezahlen wollte. Ich suchte anwaltlichen Rat und legte Einspruch dagegen ein. In der Ermittlungsakte befand sich ein Polizeivideo, auf dem genau zu sehen war, wie ich behandelt wurde von den Einsatzkräften, festgehalten und geprügelt. Zu sehen war jedoch nicht die Sequenz davor, auf der ich friedlich auf dem Bürgersteig stand und dann grundlos angegriffen wurde.
Ich habe im Internet nach Zeugen für die Vorkommnisse gesucht und wurde fündig. Ich bekam ein Video zugeschickt, womit ich beweisen konnte, dass ich völlig friedlich mit Freunden auf dem Bürgersteig gestanden hatte und überraschend von den anrückenden Polizisten in die Mangel genommen wurde. Als es dann zur Gerichtsverhandlung kam und ich mein Video vorgeführt habe, boten mir Gericht und Staatsanwaltschaft jedoch nur eine Einstellung des Strafverfahrens gegen mich wegen Geringfügigkeit – und das auch bloß, wenn ich auf eine Gegenanzeige gegen den schlagenden Polizisten verzichten würde. Dies lehnte ich ab, sodass der Prozess fortgesetzt werden musste. Dieses Einstellungsangebot wurde mir übrigens wiederholt unterbreitet. Im Folgenden konnte dann, glücklicher Weise, der mich besonders schlagende Polizeibeamte identifiziert werden.
Beim nächsten Gerichtstag hat der schlagende Polizist in seiner Vernehmung als Zeuge bestätigt, mir den heftigen Faustschlag gegeben zu haben, um meinen Widerstand zu brechen. Er behauptete, ich sei der Aufforderung zur Räumung des Straßenbereichs nicht nachgekommen und habe ihn als erster getreten und an den Helm geschlagen. Das von mir vorgeführte Video ließ aber erkennen, dass ich dazu gar keine Gelegenheit hatte, da ich sofort in die Mangel genommen wurde. Der ganze Einsatz war unverhältnismäßig und somit nicht rechtmäßig!
Ich bekam meinen erhofften Freispruch und gehe jetzt als Opfer weiter vor. Es dauerte Monate bevor die Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt überhaupt aufgenommen wurden. Das Verfahren läuft äußerst schleppend. Einmal bereits hat die Staatanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil sie meinte hier keine strafbare Handlung erkennen zu können. Dagegen bin ich vorgegangen und habe auch die Presse eingeschaltet. Daraufhin wurde das Ermittlungsverfahren weitergeführt. Im Prinzip ist aber auch hier seit Monaten kein Fortgang zu sehen. Ob und wann mit einer Anklage zu rechnen ist, bleibt unklar.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, auch wenn der Schritt der Auslagerung der Internen Ermittlungen an die Innenbehörde im Jahr 2009 sicherlich wichtig war, so scheint er doch nicht konsequent genug zu sein, wie mein Fall es bestens beweist. Dies bestätigten mir auch Gespräche mit Experten von Nichtregierungsorganisationen, wie z.B. mit VICTIM.VETO – Stiftung für Opfer rechtswidriger Polizeigewalt. Daher habe ich mich entschlossen hiermit an die Öffentlichkeit zu gehen und Sie entschieden um die Umsetzung der unten stehenden Forderungen zu ersuchen – Herr Bürgermeister Böhrnsen, setzen Sie im Senat bitte deutliche Signale für das Wohl der Bremer Bürger!
Meine Forderungen:
(1) Kennzeichnung von Einsatzkräften, um Tathandlungen einzelnen Polizeibeamten zuordnen zu können. Ich hatte das Glück, dass die Polizei selbst gefilmt hatte und ein sie belastendes Video zu den Akten reichte, das eigentlich mich belasten sollte. Zudem hatte der wesentlich beteiligte Beamte hier auch einen Bericht mit dem Zweck, dass gegen mich ermittelt wird verfasst. In anderen Fällen liegen keine solchen Videos vor, mit denen Beamte belastet und angeklagte Bürger wie ich sich entlasten können.
(2) Schaffung eines öffentlichen Bewusstseins: Mitbürger beobachten auch die Handlungen von Polizeibeamten: Ich hatte das Glück, dass ein aufmerksamer Mensch die mich entlastende Situation mit seinem Mobiltelefon gefilmt hatte und dass ich diese über einen Aufruf im Internet erhalten konnte. Ansonsten wäre es mir unmöglich gewesen, den wahren Ablauf zu beweisen. Es muss auch in der Öffentlichkeit ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass es Polizeiübergriffe gibt, damit diese erkannt und verfolgt werden können. (Es braucht Zeugen und Anzeigende hierfür.)
(3) Beschleunigungsgrundsatz für derartige Verfahren: Das Ermittlungsverfahren gegen den mich schlagenden Beamten läuft nun seit Monaten, ohne nennenswerten Fortschritt. Obwohl die Staatsanwaltschaft wegen des Offizialprinzips zu ermitteln hat, scheint das Verfolgungsinteresse nicht besonders groß. Ich wurde ja auch wiederholt dazu gedrängt, ich solle auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt verzichten. Dies zeigte sich zudem auch in dem Versuch der Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Körperverletzung im Amt. Es handelt sich jedoch um ein Amtsdelikt, ein Staatbediensteter hat in dieser Ausübung seiner Tätigkeit jemanden verletzt und ist auch weiterhin tätig. Das muss doch schnell und zeitnah aufgeklärt werden, um auch zu sehen, ob dieser Beamte weiterhin seinen Dienst tun darf und soll.
(4) Beiordnung eines Opferanwalts: Da ein Verletzter alleine, d.h. ohne anwaltlichen Beistand, seine Rechte zumeist nicht wahrnehmen kann und die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Staatsbeamte dringender Kontrolle bedürfen, da ein eigenes Verfolgungsinteresse seitens des Staates ganz offensichtlich nicht besteht, sollte jedem Betroffenen automatisch ein Opferanwalt zugeordnet werden. Bei Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt sollten die Anwaltskosten von der Freien Hansestadt Bremen übernommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Schümann