Sie wollten alle Telefondaten einer Journalistin und die Durchsuchung ihres Büros: Zwei hochrangige Polizisten aus Verden wünschten sich das ganze große Programm, um ein Leck in den eigenen Reihen aufzuspüren. Hinweise darauf wollten sie bei Christine Kröger finden, Redakteurin beim Bremer Weser-Kurier.
Sie schrieb über eine Mord-Ermittlung der Verdener, konnte die internen Polizei-Akten einsehen und fand darin mögliche Fehler der Ermittler, über die sie berichtete.
Die beiden Beamten der Polizeiinspektion Uwe Jordan und Martin Erftenbeck gingen im Februar 2009 mit diesem Wünschen zur Staatsanwaltschaft – und holten sich eine Abfuhr. Die Staatsanwälte notierten sich das Begehren in einem Vermerk, über den der Weser Kurier am Samstag berichtete.
So sei es den beiden Beamten auch um “ein Signal” gegangen. Außerdem hätte die Polizisten interessiert, was die Journalistin “sonst so treibt”. Die Staatsanwälte beriefen sich bei ihrer Ablehnung auf Grundsatzurteile – auch vom Bundesverfassungsgericht – und forderten die Polizisten auf, die “Ermittlungen lauter zu führen”.
Christine Kröger ist eine renommierte Journalistin, sie leitet das Recherche-Ressort des Weser Kurier. Sie sagt: “Es hat mich entsetzt zu sehen, dass es die vordringlichste Sache der beiden Polizisten war rauszubekommen, wie ich an die Informationen gekommen bin, anstatt sich erst einmal darum zu kümmern, wie man eine mögliche Ermittlungspanne in Zukunft verhindern kann.”
Kröger ist froh, dass die Staatsanwälte die Polizisten gebremst haben, sagt aber auch: “Es sind nicht alle Staatsanwälte solche Kämpfer für die Pressefreiheit.” Sie habe bei der gleichen Behörde schon ein Vermerk eines Juristen gesehen, der sich damit brüstete, “die Presse klein gehalten” zu haben.