Unter Beobachtung, zeit-online, 26.12.2015
Wie ist es, wenn die eigene Arbeit in der Öffentlichkeit diskutiert wird? Eine Medienanwältin, ein Strafverteidiger und ein Wirtschaftsprüfer erzählen.
ZEIT Campus: Journalisten nannten Sie “Deutschlands einzigen Staranwalt”, “Nervensäge der Strafjustiz” oder “Pfau in schwarzer Robe”. Welcher Titel gefällt Ihnen am besten?
Johann Schwenn: Auf Zuschreibungen dieser Art darf man nichts geben. Nur gegen die “Nervensäge” lässt sich wenig sagen. Wer Konflikte austrägt, muss mit solchen Etiketten leben. Und was den “Pfau” angeht: Eitelkeit werden Sie bei Verteidigern immer finden.
…ZEIT Campus: Sexualstrafdelikte sind Ihr Hauptarbeitsgebiet. Warum?
Schwenn: Weil auf diesem Gebiet die Gefahr eines Fehlurteils am größten ist. Meistens steht Aussage gegen Aussage. Wer weint, bekommt recht. Und das ist nicht der Angeklagte.
ZEIT Campus: Wie viele Falschurteile gibt es?
Schwenn: Dazu kennt niemand Zahlen. Aber es müssen etliche sein, wenn ich meine eigenen Beobachtungen hochrechne.
ZEIT Campus: Was macht man als Verteidiger, wenn alles auf Verurteilungskurs steht?
Schwenn: Sie überlegen sich, wie Sie das Ruder herumreißen.
ZEIT Campus: Und wie war das im Fall Kachelmann?
Schwenn: Die Aussage der Nebenklägerin, also des angeblichen Opfers, war teilweise widerlegt, wiederholt nachgebessert worden und von schlechter Qualität. Sie wurde auch nicht durch Spuren oder andere Beweismittel gestützt. Deshalb war die Staatsanwaltschaft während ihrer Ermittlungen darauf aus, das Verhalten Kachelmanns gegenüber anderen früheren Sexualpartnerinnen zu erforschen. Man hoffte, es werde sich ergeben, dass die Tat dem Angeklagten zuzutrauen war, und wollte das dann für einen Beweis halten. Drei dieser Frauen belasteten den Angeklagten. Das war nicht überraschend. Zwei von ihnen hatten es mit ihrer Geschichte sogar auf die Titelseite der Bunten geschafft.
ZEIT Campus: Dafür wurden sie von der Bunten bezahlt.
Schwenn: Ja, die eine mit einem fünf-, die beiden anderen jeweils mit einem vierstelligen Euro-Betrag. Die Zeuginnen hatten einen Exklusivvertrag mit der Bunte Entertainment GmbH und sich verpflichtet, bei gravierenden Abweichungen ihrer Aussagen vor Gericht von dem, was sie den Mitarbeitern der Illustrierten erzählt hatten, für eventuellen Schadensersatz gegenüber Kachelmann aufzukommen. Die Absprache war unbekannt geblieben, weil diese Frauen zum Schutze ihrer Intimsphäre in nicht öffentlicher Sitzung vernommen worden waren. Was verständlich ist, die Geschäfte mit der Bunten gehörten allerdings in die Öffentlichkeit. …