Richter als Gewaltpersonen haben ihrer Wut über einen Bürger mit ihren Entscheidungen Luft in einer verkümmerten Justiz gemacht, 02.10.2014

Bild: MadMax BildzeitungDas Landesjustizministerium NRW verdreht die Ergeignisse und bereits daran wird bereits im Grunde anfänglich deutlich wie Juristen Urteile Sinngemäss zu ihren Gunsten verdrehen: http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_02102/index.php (Der Artikel wurde am 10.10.2014 entfernt)

Berichterstattung wie in der Bildzeitung http://www.bildblog.de/wp-content/bild_panzer.jpg
Es ist ua. ein umgebautes gepanzertes “Baufahrzeug” (Tanklaster) der kurdischen Krieger zu sehen. Tatsächlich handelt es sich um eine Szene aus dem Film “MadMax II – Der Vollstrecker

Ein Bürger hat sich bei der Richterkritik gegenüber den Juristen, die ihm Gewalt und Schaden zugefügt haben korrekt an die Grundrechte gehalten und ist trotzdem unter Missachtung seiner Grundrechte wegen Beleidigung zu Unrecht verurteilt und zusätzlich geschädigt worden, weil Richter sicherlich Wut auf den niederen Proleten hatten, wenn er die hocheltäre hochnäsige Richterschaft kritisiert.
Tatsächlich geht es eigentlich nur mehr um Hochnäsigkeit und eine darausfolgende Entscheidung im Ansehen der Person.
Dabei muss man auch noch bedenken, dass die Richter für ihre Arbeit bezahlt werden, dazu verpflichtet sind die Grundrechte der Bürger zu schützen und darauf einen Amtseid geschworen haben. Das gleiche gilt auch noch zusätzlich für die Staatsanwaltschaft in ihrer Objektivitätspflicht.

Das der Bürger wütend war kann ich in keinem Urteil feststellen und was tut das zur Sache, wenn er gesetzlich korrekt kritisiert?
Das scheint eine völlig freie Erfindung zu sein, so wie die der Bildzeitung, dass kurdische Krieger den Tanklaster für den Film Mad Max II umgebaut haben.

Damit will man den Eindruck erwecken, dass es sich bei seiner Kritik sozusagen nur um wertlose und sinnlose gefühlsmässige Wutausbrüche von niederen Proleten handelt, die man bei Gericht einfach hinnehmen muss. In ein Ohr rein und beim anderen raus.
Das findet man ständig und immer wieder.
Da wird im Beck-Verlag Forum herumgerätselt wie Richter Brixner im Fall Mollath auf irgendwelche Entscheidungen rechtlich gekommen sein kann. Wenn man dann erklärt, dass dieses der Fall sein kann, weil der das einfach nur so laut schreiend aus Wut gemacht haben kann (er hat nämlich lauthals rumgeschrien), dann wird der Beitrag gelöscht, weil das gar nicht sein kann und eine gesetzliche wissenschaftliche Basis haben muss. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf und daher ist das gar nicht möglich.
Unter solchen geistigen krankhaften schizophrenen Ideologien leiden viele Juristen und besonders Juristen im Staatsdienst.
Umgekehrt ist alles was Bürger bei Gericht vorbringen grundsätzlich nur Gefühlsmässig bedingt und kann gar nicht anders sein, weil es sich um niedere Bürger und nicht um hochelitäre Juristen handelt.

“Richter sind eigentlich Respektpersonen – aber auch sie dürfen durchaus deftig kritisiert werden.”

Beim Landesjustizministerium scheint man in einer willkürlichen Herrschaftsgewaltwelt zu leben.

Natürlich darf man Richter kritisieren und das muss man sogar, denn ohne Kritik verkümmert eine Gesellschaft und damit die Justiz. Wenn man beim Landesjustizministerium NRW jetzt erst merkt, dass man Richter kritisieren darf, dann kann sich jeder vorstellen wie geistig verkümmert die Justiz in NRW seit über 60 Jahren Grundgesetz agiert.
Einige Richter am LG-Bielefeld und am AG-Minden wissen das aber auch nicht und scheinen mir auch entsprechend geistig verkümmert:
Auch bei mehr als 10 Befangenheitsgründen ist keine Besorgnis der Befangenheit am AG-Minden und LG-Bielefeld richterlichem Humor gegeben. Wie ein “Supergerichtsdirektor” Unschuldige verurteilt, 2002/2014

“Außer Frage steht, daß sich die Justiz der Kritik wegen ihrer Urteile stellen muß. Auch scharfer Protest und überzogene Kritik sind durch die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit gedeckt.”
(Präsident des Oberlandesgerichts a. D. Rudolf Wassermann, in: NJW 1998, 730, 731)

EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006:
Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 – Urteil vom 2. November 2006

… Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein .anständiges’ Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt. Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden Gehorsams die Inhalte der Entscheidungspraxis.
Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625

Was hat nun Mad Max II – Der Vollstrecker mit dem Landesjustizministerium und der Justiz zu tun?

Den könnte man mal im Landesjustizministerium und in den Gerichten mit dem an seinem umgebauten “Baufahrzeug” vorne angebrachten eisernen Besen auskehren lassen:

“Saustall von Justiz, der mit eisernem Besen ausgekehrt werden müsse”.
Anwalt in Deutsche Richterzeitung DRiZ 2007, 77

“… Neue Richterinnen und Richter braucht das Land.“
Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625

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http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_02102/index.php

Urteil: Auch Richter dürfen deftig kritisiert werden

Donnerstag, 02. Oktober 2014 14.25 Uhr

Karlsruhe (dpa) – Richter sind eigentlich Respektspersonen – aber auch sie dürfen durchaus deftig kritisiert werden. Das zeigt ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Die Richter gaben einem Bürger Recht, der seiner Wut auf eine Richterin mit harschen Worten Luft gemacht hatte. Er hatte einen Schadenersatzprozess verloren. Gegen die Richterin des Prozesses legte er Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Darin hieß es unter anderem: Er protestiere «gegen das schäbige, rechtswidrige und eines Richters unwürdige Verhalten». Die Richterin «müsse effizient bestraft werden um zu verhindern», dass sie nicht auf die «schiefe Bahn» gerate.

Seine Wortwahl führte dazu, dass er wegen Beleidigung zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Dagegen klagte er bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dort gab man ihm Recht. (Az.: 1 BvR 482/13)

Nicht jede überzogene Kritik sei gleich eine strafbare Beleidigung, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Grenze sahen die Richter erst dann überschritten, wenn es nicht mehr um die Sache an sich geht, sondern wenn vor allem die kritisierte Person herabgewertet werden soll. Eine derartige Überschreitung konnte das Gericht in diesem Fall nicht erkennen.

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Übrigens kann auch Norbert Blühm nur wütend, weil er kein Jurist ist und daher ist das keine Kritik über Missstände in der Justiz, sondern nur delitantisches wütendes herumgelabere:

Ex-Arbeitsminister kritisiert deutsche Gerichte. So wütet Norbert Blüm gegen unfassbare Justiz-Irrtümer. Focus Money online, 22.09.2014

Wobei es beim Focus in dem Artikel eines Nichtjuristen aber noch “unfassbare Justizirrtümer” gibt und so lassen wir mal Juristen an die Sache herantreten, damit das rechtlich korrekt wie im Jarastudium erlernt und nicht wie von Menschen tatsächlich erlebt durchleuchtet und erklärt wird. Im Jurastudium wurde nämlich nie erwähnt, dass es Justizopfer gibt und man hat sogar ein Staatsexamen, dass man das alles an der Uni gelernt hat und daher ist das richtig, denn sonst hätte man ja auch was von justizgeschädigten Menschen gelernt und die gibt es auch nicht bei Jura im Nebenfach.

Nun kann er nur noch deltantisch wütend, weil er kein Jurist ist:
Einspruch, Herr Blüm! Sie reden Unsinn …

Mit Herrn Blühm werden dann gleichzeitig die in seinem Buch beschriebenen Opfer verleugnet und verspottet. Es gibt immer noch keine Fehler in der Justiz.

Das ist die Qualifikation eines Juristen:
“Ich habe das Buch nicht ge­le­sen – werde ich auch nicht. Der Un­fug, den er in den Me­dien von sich gibt, of­fen­bart völ­lig aus­rei­chend seine feh­lende Qua­li­fi­ka­tion zu so ei­nem Buch. Je­der Stu­die­rende mit Jura im Ne­ben­fach hätte mehr Wissen.”

Woher weiss er das? Nur aufgrund des Ansehen der Person was zudem das wichtigste Entscheidungskriterium in der Justiz darstellt?
Juristen wissen übrigens das meiste aufgrund des Ansehens der Person und von daher, weil diese etwas gelesen haben und des Ansehens ihrer eigenen Person als Jurist nach bestem Wissen und Gewissen. Richter Thiemann vom AG-Bielefeld liest sich Schriftsätze von Proleten zB. gar nicht durch und wie der dem dummen Proleten erklärte brauche er das auch gar nicht, weil ER Richter ist. Er hat aber auch alles ganz genau gewusst in richterlicher Ungewissheit auch das ein Prolet bei Gericht gar nichts vortragen kann.

“Auch wenn man oft­mals mit dem Rich­ter nicht ei­ner Mei­nung ist – sie tref­fen ihre Ent­schei­dun­gen in der Un­ge­wiss­heit. Wie kann man sie be­stra­fen wol­len, wenn Sie nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen ent­schie­den haben?”

Ja wie kann man Juristen bestrafen wollen, die alles nur aufgrund des Ansehens der Person wissen und das nach bestem Gewissen und Wissen.
Aber haben dort denn alle überhaupt Wissen und ein Gewissen?

Ist es jetzt das Wissen von Hochstaplern unter Hochstaplern?:

In der Justiz wird doch gerade derjenige nicht bestraft, der nichts Weiss und nicht derjenige, der etwas Weiss:

Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler, “Gedanken zur Rechtsbeugung”, NStZ 1996, Heft 2, Seite 67
…In der veröffentlichen Rechtsprechung finden sich relativ viele Urteile gegen Volljuristen, denen die Unkenntnis oder das Unverständnis des geltenden Rechts attestiert wurde (BGHSt 10, 294, 300; BGH bei Holtz MDR 1978, 626.), so daß man geneigt sein mag, die Juristenausbildung in Frage zu stellen.

Aber nach bestem Wissen und Gewissen:

Richter am BGH Wolfgang Neskovic: ZAPHeft 14/1990, S. 625:
Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und greift statt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und Stammtischwahrheiten zurück.

Wenn man gleichzeitig mit dem Spott auf Norbert Blühm und Johann Schwenn auch die geschädigten Opfer verleugnet und verspottet, kann man dann von einem Gewissen reden, wenn solche Fälle Juristen nicht belasten?:

Von Richtern und Juristen ohne Gewissen im Hitlerreich und anderen Sympathisanten
Juristen im Hitlerreich – Hitlers Juristen im Nachkriegsdeutschland “Mein Gewissen hat es nicht belastet, wenn ich bei Vollstreckungen tätig war. Ich sag Ihnen nur: es war mir unangenehm. Das war aber mehr eine Frage der Ästhetik als des Rechts.” Dr. Herrmann Stolting, Staatsanwalt a.D. September 1943.

“Ges­tern war Blüm bei Mar­kus Lanz zu Gast – man könnte sa­gen: Di­let­tan­ten un­ter sich. Auch dort spulte er die ewig glei­chen un­sin­ni­gen Vor­würfe ab, die seine These un­ter­mau­ern sol­len, dass die Jus­tiz sich „über­schätze“, was auch im­mer das hei­ßen mag. Selbst räumt er frei­mü­tig ein, vom Recht über­haupt keine Ah­nung zu ha­ben – und doch schreibt er ein Buch über die­ses Thema, in das er nach ei­ge­ner Aus­sage vier Jahre Re­cher­che­ar­beit ge­steckt ha­ben will. Tat­säch­lich sind es ei­nige Ein­zel­fälle, die er ge­nauso gut in ir­gend­wel­chen Blogs oder dritt­klas­si­gen Pres­se­or­ga­nen ge­le­sen ha­ben könnte.”

Herr Blühm berichtet auch über den Fall Gill:
Fall Gill: Erschreckende typische Zustände in der deutschen Justiz auch mit fehlerhaften schlampigen Gutachten, Staatsanwältin in Bayern will Rache wegen wahrheitsgemässer Aussage zu Gunsten des unschuldig Verurteilten, 29.11.2014

Da äussert sich Herr Rechtsanwalt Schwenn genau wie Herr Blühm oder anders gesagt basiert sein Buch ja auch auf dessen Erklärungen.
Demgemäss handelt es sich bei Rechtsanwalt Johann Schwenn also auch nur um einen Deletanten, der einen drittklassigen Artikel herausgegeben hat mit einem Wissen, dass unter dem eines Juristen mit Jura im Nebenfach liegt.

“So bleibt der „Ein­spruch“ von Nor­bert Blüm eine An­ein­an­der­rei­hung von stei­len The­sen, die die Rea­li­tät – wenn über­haupt – nur be­dingt ab­bil­det.”

Da hat Herr Mirvo Laudon aber immer Herrn RA Schwenn vergessen und die anderen Juristen.

Richtig heissen muss es also:
So bleibt der „Ein­spruch“ von Nor­bert Blüm, Rechtsanwalt Johann Schwenn und den anderen Juristen nur eine An­ein­an­der­rei­hung von stei­len The­sen, die die Rea­li­tät – wenn über­haupt – nur be­dingt ab­bil­det.

Im übrigen belasten justiggeschädigte Menschen und Justizopfer das Gewissen von vielen Juristen schon nicht, weil es sich dabei nur um wenige wertlose Menschen handelt.
Die Wertlosigkeit ergibt sich bereits daraus, dass es nur wenige sind, die um so wertloser sind, weil diese ja zu einem Justizopfer geworden sind und es im Leben nicht geschafft haben mit zu den Akteuren der Juristen zu gehören, denn dann wären diese nicht Opfer sondern Täter und damit hochelitär wertvoll.
Wenn Juristen zu Opfern werden, dann soll man mal sehen wie schlimm das ist obwohl es ja noch viel viel weniger sind. Beleidigt sind diese häufig meist als Mimose schon wegen Worte und Kritik. Worte sind für diese, wenn es um diese selbst geht wesentlich schlimmer wie 4000 Menschen, die zu jeder Zeit unschuldig in deutschen Gefängnissen sitzen. Dann gilt die Menge dann gar nicht mehr, sondern nur noch das Ansehen der hochelitären Person.
Es ist übrigens in der ganzen Geschichte egal gewesen wieviele wenige Menschen betroffen waren, denn es waren in der Gegenwart immer nur wenige und so auch im Dritten Reich, so dass auch die meisten Juristen im Dritten Reich alles getan haben um den damaligen sozialen materiellen Rechtsstaat zu verwirklichen, der auch vorlag, weil es nur wenige gewesen sind in der Gegenwart, so dass kein Unrecht geschah.
Und falls doch angeblich, dann von Deletanten erklärt in drittklassigen Artikeln in denen damals sogar behauptet wurde, dass es KZs geben würde und es sogar mehr Menschen sind.
Das wurde geleugnet und in der Justiz weitergemacht.

Hitlers Eliten nach 1945 – Freispruch in eigener Sache, ARD-SR
Sie sind Herren über Leben und Tod und sie urteilen im Namen der deutschen Volksgemeinschaft. Ihre Uniform die Robe. Ihre Waffen Paragrafen. Wo  der Terror verwaltet wird sitzen Juristen an höchster Stelle. Ihr Mordwerkzeug der Schreibtisch. Verwaltungsjuristen planen und organisieren den Völkermord in Europa. Nach 1945 sollen die Juristen zur Verantwortung gezogen werden aber mit allen Mitteln sorgen sie dafür, dass ihr Berufsstand nicht schuldig gesprochen wird.

Wenn ein Völkermord für die überwiegende Zahl der Juristen nichts schlimmes ist, dann sollte einem klar werden, dass es für so manchen Juristen heute erst recht gar nichts schlimmes geben kann und die Menschen, die durch die Jusitz heute umgebracht werden oder unschuldig verurteilt werden überhaupt gar nichts zählen.

Der einzelne, der als Opfer von solchen Juristen aber betroffen ist für den ist es doch sogar noch schlimmer nur einer von wenigen zu sein besonders weil seine Existenz, dann auch noch um so besser verleugnet werden kann und er so um so einfacher Mundtod gemacht und in seinen Rechten verletzt werden kann. Wen man nur einer von wenigen ist, ist das Leid also in der Regel sogar grösser aber dann braucht gerade nichts verbessert werden.

“Aber selbst wenn – was bie­ten sich für Al­ter­na­ti­ven? Wer soll die Be­ur­tei­lung des Kin­des­wohls in Fa­mi­li­en­sa­chen über­neh­men? Oder wer soll eine Pro­gnose dar­über ge­ben, ob ein Straf­tä­ter in Zu­kunft wie­der straf­fäl­lig werde könnte oder über­haupt schuld­fä­hig ist?”

Ach, es gibt also doch gewissermassen Missstände aber keine Opfer der Missstände, weil es für die Missstände keine Alternative gibt.

Also das bedeutet, wenn es Missstände in der Justiz gibt, dann gibt es keine Opfer der Missstände, weil es keine Alternative für die Missstände gibt.

Gibt es Opfer in der Justiz, dann gibt es keine Missstände von denen diese betroffen sein konnten, sondern nur das subjektive Gefühl derer ein Opfer geworden zu sein auch weil Juristen nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und weil es nur wenige sind.

Gibt es eigentlich Opferschutz für justizgeschädigte oder justizielle vergewaltigte Menschen?
Erstens gibt es solche Menschen ja gar nicht, sondern diese fühlen das nur und zweitens sind es nur wenige, so dass da auch nichts gemacht werden müsste, soweit man doch mal den Nachweis erbringen kann, dass es doch welche gibt.

“Es gibt vor Ge­richt keine ab­so­lute Wahr­heit – die kann es gar nicht ge­ben, wie ich be­reits hier aus­führ­lich er­läu­tert habe.

Ich habe mal Jurastudenten in meiner Eigenschaft als Prolet in einem Rechtforum versucht den Unterschied der tatsächlichen Wahrheit im Strafprozess (die letztlich auch nur eine objektive sein kann) zur subjektiven Wahrheit der Parteien im Zivilprozess, die dann aufgrund der Dispositionsmaxime zur objektiven Wahrheit ermittelt wird zu erklären. Um den Menschen auch zu erklären warum man bei Gericht gerade im Zivilverfahren so wunderbar lügen kann und darf:
Strafantrag gegen RA Zeitner mit evtl. Strafvereitelung, der fast vollständig gelogene Schriftsätze bei Gericht einreicht und wahrscheinlich von GStA Thomas Janovsky aus Bamberg gedeckt wird.

Wegen dem Schwachsinn eines Proleten hat man mich rausgeworfen, denn es gibt nur die bei Gericht ermittelte tatsächliche Wahrheit und so einen Schwachsinn würde man bei Gericht nicht praktizieren, das lernt man bereits im Studium wie sachlich und korrekt es da zugeht usw.
Gerade als Prolet habe ich mehrfach erlebt wie bei Gericht mir die absolute Wahrheit erklärt wurde.

Na, wenn das von mir erklärte nun von einem Juristen erklärt wird, dann soll das im Ansehen seiner Person wohl richtig sein auch für Jurastudenten. Aber es ist wieder eine andere Wahrheit.

Wenn Richter allerdings als Zeugen vor Gericht lügen, wie sieht es dann mit der Wahrheit aus?:
Wie Oberstaatsanwalt Rainer Gündert aus Bamberg die Ermittlungsvereitelung von StAtin Haderlein abdeckt. Der Verdacht von Rechtsbeugung liegt nicht vor, wenn zusätzlich mit Verstoss gegen das Willkürverbot vorsätzlich Recht gebeugt werden soll, 10.09.2014

Auch dort wurde mit den Lügen die absolute Wahrheit festgestellt und andere vom Angeklagten vorgebrachten Beweismittel ignoriert so wie auch die anhand der höchstrichterlichen Rechtssprechung zitierte Wahrheit, die man angeblich nun bei der Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Kollegen sogar kennt.
Weil das die absolute Wahrheit ist muss der Angklagte zusätzlich noch einmal wegen Beleidigung bestraft werden, weil er den Richtern vorwirft gelogen zu haben.
Ob zur Ermittlung der Wahrheit, dass der Richter entsprechend gelogen hat auch der lügende Richter als Zeuge vorgeladen wird und dann aussagt, dass es sich dabei um eine Beleidigung handelt und er die Wahrheit gesagt hat wo mit dem Angeklagten wieder die absolute Wahrheit festgestellt wird?

Es gibt keine andere Wahrheit als die absolut festgestellte Wahrheit zum Nachteil des Angeklagten Proleten in dem Beleidigungsverfahren, denn die ist gar nicht zulässig!
Zu Gunsten von Beschuldigten Juristen gibt es dann plötzlich bei StA Gündert auch eine andere Wahrheit und es wurde aber wieder die absolute Wahrheit zu Gunsten der Kollegen festgestellt und die Wahrheit, dass 2 Richter gelogen haben ist nämlich gar nicht zulässig!
Es ist das zulässig was in einem Abdeckbetrieb zulässig ist und das wird absichtlich als Wahrheit ermittelt auch wenn alle Juristen eine andere Wahrheit und die höchstrichterliche Rechtssprechung kennen.

Welche Wahrheit darf denn ermittelt werden und welche Wahrheit darf gesagt werden ohne, dass man eine Strafe wegen Beleidigung erhält?

Wenn man kein Jura studiert hat, dann muss man wegen Beleidigung eine Strafe bezahlen obwohl es gar keine Beleidigung gegeben hat. Richter sagen als Zeuge gelogener Weise aus, dass es eine Beleidigung gegeben hat. Der Richter schaut gelangweilt demonstrativ in der Gegned rum wenn der Angeklagte das Wort hat und sagt “Ja, ja”. Wenn der Angeklagte höchstrichterliche Rechtssprechung zitiert, dass eine bestimmte Äusserung keine Beleidigung darstellt erklärt ein Richterzeuge, dass es ja auch noch andere nicht angeklagte Beleidigungen gibt wegen der er trotzdem verurteilt werden muss und die Staatsanwaltschaft erfindet dann völlig aus der Luft gegriffene beleidigende Äusserungen, für die er dann eben verurteilt werden muss, die aber nicht angeklagt sind und falls es diese gegeben hätte, auch noch  nicht einmal Beleidigungen sind.
Für das willkürliche Vorgehen muss der Angklagte auch noch mehere hundert EUR Kosten bezahlen.

Wie funktioniert die schöne Justiz aber wirklich in der Realität, die Juristen von daher kennen, weil diese Jura studiert haben und wenn auch nur im Nebenfach.
Als Richter würde man den Angeklagten ablabern lassen, ihn einfach willkürlich verurteilen und auch mal “Ja, ja” sagen, keine höchstrichterlichen Entscheidungen gelesen haben, nichts darüber rechtlich wissen, den Vortrag des Angklagten ignorieren und den Angeklagten also korrekt in Ungewissheit verurteilen. Um die Gewissheit für die Verurteilung herbeizuführen würde man ein paar Kollegenzeugen gemütlich zum Lügen vorladen, damit man den Angeklagten mit deren Aussagen einfach verurteilen kann. Dafür ein dickes Gehalt kassieren und das Verfahren wegen der Nebentätigkeiten zügigst durchziehen. Und sich dann mit den Kollegen feiern wie man das Urteil schnell vom Tisch bekommen hat, wie man die Verurteilungsanordnunge des Präsidenten erfüllt hat und überall kundtun wie die Justiz und man selbst Recht und Gerechtigkeit praktiziert.
Das ist nun die Realität wie es in der Justiz zugeht und nicht das was der Angeklagte erlebt.

Hat der Angeklagte sich einen Anwalt leisten können um sich Rechte über diese zu kaufen, dann würde der Anwalt evtl. mit dem Richter herumkungeln und dem Mandanten erklären, dass er sich schuldig bekennt und dann würde der Mandant eine niedrigere Strafe bezahlen. Dafür würde man als Anwalt Geld kassieren und sich darüber freunen, dass man seinem Mandanten mit der kungelei auch als jemanden dem Rechte in der Justizhierachie zustehen helfen konnte. Die Justiz ist also schön, man bekommt vielleicht sogar rechtliches Gehör und ausserdem Geld und muss eigentlich nichts dafür tun (zumindest in diesem Fall). Das ist die Realität in der schönen Justiz.

Die schöne Realität der Justiz versteht der verurteilte Prolet aber immer noch nicht aber das kann er auch nicht, weil er nicht Jura studiert hat und dass auch nicht einmal im Nebenfach.

Ich glaube die ganzen Juristen müssen mal die nicht vorhandene Realität in der Justiz von unschuldig Angeklagten und Verurteilten selbst kennenlernen und dabei auch mal für ein paar Jahre ins Gefängnis kommen, die Anwaltszulassung entzogen erhalten und für das ganze Leben arbeitsunfähig und ruiniert werden. Das würde diesen Juristen auch nichts ausmachen, weil man es nur mit wenigen macht und der Richter kann auch nichts dafür, weil er es im Ungewissen nach besten Wissen und Gewissen macht.

Wie sieht die abgebildete drittklassige Realität im Ansehen der deletantischen Proletenperson in der Justiz tatsächlich aus:

Da wird man von 2 Richter zu 2 Psychologen geschickt, weil man als Prolet vollständig unfähig ist rechtlich bei Gericht vorzutragen um dem dummen Proleten wegen 3 gestellter Befangenheitsanträge mit mehr als 10 Befangenheitsgründen über einen Betreuer rechtlos zu stellen.
Die erste Psychologin konnte das aber mangels Rechtswissen gar nicht beurteilen wobei diese sich aber Anfangs ein ungeheuerliches Rechtswissen selbst zuschrieb:

Psychologin: “Verstehen Sie Juristen haben Jura studiert! Was haben Sie denn gelernt?”
Herr L.: “Ich habe einen Gesellenbrief als Beton- und Stahlbetonbauer”
Psychologin: “Sehen Sie, daher können Sie das gar nicht verstehen was Juristen machen.”
Herr L.:”Ich habe allerdings auch noch einen Gesellenbrief als Hochbaufacharbeiter.”
Psychologin: “Und welchen Schulabschluss haben Sie?”
Herr L.: “Hauptschulabschluss”.
Psychologin: “Sie müssen verstehen, dass Juristen jahrelang studiert haben und diese haben ein Gymnasium besucht und dann viele Jahre eine Universität!”
Herr L.: “Aber es geht doch um meine Schriftsätze und dass ich nicht fähig bin bei Gericht rechtlich vorzutragen. Was ist denn damit nicht in Ordnung?
Psychologin: “Ihre Schriftsätze sind in Ordnung und die kann ich ja sogar verstehen aber das was dort rechtlich drin steht kann ja gar nicht stimmen, denn Sie haben nicht studiert und daher können Sie das selbst gar nicht verstehen was Sie da schreiben.
Ihre Schriftsätze sind ja genau wie eine Doktorarbeit mit den ganzen Rechtsnachweisen und den Erklärungen und Erläuterungen. Aber daran sieht man ja dass Sie sich da in einen regelrechten Wahn in etwas hinneinsteigern, was Sie überhaupt gar nicht verstehen können.”

Es musste dann ein Anwalt bei ihr anrufen und ihr das erklären. Danach schämte sie sich und wollte nicht mehr, weil sie doch rechtlich irgendwie keine Ahnung hatte und das ja im Ansehen der Person nicht hat ahnen können.

Daraufhin wurde ein weiterer Psychologe und Neurologe beauftragt, der das aber ebenfalls mangels Rechtswissen wie er gleich selbst erklärte nicht beurteilen konnte und gar nicht wusste was er bei dem Proleten sollte.
Wenn Richter einen Proleten zur psychologischen rechtlichen Untersuchung schicken, dann sollte man sich mal über den Geisteszustand der Richter Gedanken machen insbesondere, da diese anscheinend selbst nicht in der Lage sind rechtliche Beurteilungen vorzunehmen.
Ein Prolet der glaubt etwas rechtlich zu verstehen und glaubt rechtlich bei Gericht vortragen zu können muss ja geistig krank sein im Ansehen der Person.
So erklärte auch Richter Schaffer vom LG-Bückeburg und Richter Ulmer vom OLG-Celle, dass bei Bürgern, die selbst Schriftsätze bei Gericht einreichen hypothetisch angenommen werden muss, dass diese falsch sind und der Prolet damit keine Rechte begründen kann.
Alles erfolgte nach bestem richterlichen Wissen und Gewissen nehme ich an aufgrund dessen man den beiden Richter für die Schikane eines deltantischen Proleten im Ansehen der Person sicherlich keinen Vorwurf machen kann.

Jahre später wird dem deletantischen Proleten im Ansehen seiner Nichtjuristenperson von einem Richter eklärt, dass er aufgrund einer “abartigen geistigen Krankheit” nicht in der Lage ist, dass geringste rechtlich zu verstehen und daher alle seine vorgebrachten Beweismittel und gerichtlichen Entscheidungen ignoriert werden dürfen und auch sein Antrag ihm aufgrunddessen einen Anwalt beizuordnen auch ignoriert werden darf.
Nach bestem richterlichen Wissen und Gewissen nehme ich an aufgrund dessen man den Richter für die Schikane bzw. Rechtsbeugung gegenüber einem deltantischen Proleten im Ansehen der Person sicherlich keinen Vorwurf machen kann.

In dem vorgenannten Verfahren von Richter Eisberg wird der geistig kranke Prolet, dann auch noch zusätzlich in seinen Grundrechten verletzt und seine Beschwerden darüber wurden einfach ignoriert. Wie Richter Weyandt vom OLG-Hamm erklärte dürfe man die Beschweden des deletantischen Proleten im Ansehen seiner Person auch ignorieren, denn er sei an einer schweren geistigen Querulanz erkrankt und aufgrunddessen nicht Zurechnungsfähig, so dass er keinen Anspruch auf die Erfüllung seiner Beschwerde haben kann. Es wurde dann Klage am VG-Minden eingereicht und innerhalb des Verfahrens alle geltend gemachten Rechte von der Justiz bzw. von Richter Weyandt erfüllt, weil der Verwaltungsrichter die geistigen schweren Krankeiten an denen der Kläger leidete ignorierte.

Danach gewinnt man zB. das Verfahren gegen die GDSK (oder gegen den Generalstaatsanwalt Manfred Proyer, der dann am VG-Arnsberg eine rechtliche Lehrstunde erhielt) uam. in dem aber über 8 Anwälte versagt und fehlerhaft gearbeitet haben. In diesen beiden Fällen wurde dem Proleten von den Richtern auch mal keine geistige Krankheit im Ansehen seiner Person attestiert. Es geht doch. Justiz ist schön.

Wenn zB. die 8 Anwälte und der Generalstaatsanwalt mit seiner ganzen Mannschaft von 30 Staatsanwälten noch weniger rechtlich drauf haben wie ein abartig geistig erkrankter deltantischer Prolet im Ansehen seiner Person mit den Rechten, die er im Ansehen seiner Person nicht geltend machen kann und der nicht das geringste rechtlich vestehen kann und zusätzlich aufgrund eines schweren krankhaften Querulantenwahns nicht Zurechnungsfähig ist,…

Was ist dann die Alternative? “Arroganz und Willkür” von Hochstaplern unter sich?

“Je­der Stu­die­rende mit Jura im Ne­ben­fach hätte mehr Wissen.”

Der studierende mit Jura und nicht nur im Nebenfach weiss, dass der Prolet das alles garnicht erlebt hat, denn er hat das erlernte Wissen, dass so etwas gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist und er hat auch gleichzeitig das erlernte Wissen, dass der Prolet im Ansehen seiner Person rechtlich gar nichts verstehen kann, weil man dazu nämlich Jura an einer Uni studiert haben muss und einen Abschluss haben muss, der einem bescheinigt Jurist zu sein, denn nur dann kann man rechtlich etwas verstehen und er weiss genau was andere Menschen rechtlich korrekt in der Justiz erlebt haben, weil er das gelernt hat.
Als Volljurist weiss er das sogar besser wie mit Jura im Nebenfach und noch besser weiss er das mit Dr. Titel.

Daran sieht man, dass es auch immer auf den Betrachter ankommt.

Für Juristen, die als Täter in der Justiz belohnt werden, ist die Justiz natürlich grundsätzlich Recht und Gerecht und das muss auch bei den meisten Zwangsweise so sein, denn diese möchten sich ja für Recht und Gerechtigkeit feiern und daher kann es gar nichts anderes geben.

Was ist mit dem Proleten, der nur als Prolet Rechte bei Gericht geltend macht und mit den vielen Krankheiten, die er stets und immer hat wobei er im Ansehen seiner Person aber häufig auch ohne Krankheit keine Rechte geltend machen kann?
Wie sieht der die Justiz?

Die Justiz gestaltet sich ihm gegenüber als eine grosse geistige Krankheit von Arroganz und Willkür mit vielen Hochstaplern und Rechtsbeugern mit Meineid in einem riesigen Abdeckbetrieb, denn das ist es was er in der Regel erhält, weil er im Ansehen der Person Prolet ist.

Das kann aber von daher schon nicht so sein, weil er nicht Jura studiert hat und daher Rechtlich gar nichts verstehen kann.

Was hat er davon, wenn es auch noch eine andere Realität für Menschen mit viel Geld gibt, die sich einen Anwalt leisten können und sich darüber Rechte kaufen können, weil das die Realität in der Justiz ist, die er also erleben muss wie andere dass auch an der Uni gelernt haben oder wie Menschen das erleben, die in der Justiz bevorzugt werden?

Wenn man für etwas bezahlt wird, dann verändert sich die Sicht.

Oder muss er die Realität so erleben wie Andere, die für etwas bezahlt werden und darf dann nicht mehr für seine Rechte kämpfen, weil ihm kein Unrecht widerfährt, weil er die Justiz so sehen muss wie diese in der Realität für Bevorzugte und Bezahlte gestaltet ist?

Das er die Justiz in der Realität nicht so sehen darf wie er diese in seiner falschen Realität erlebt, sondern so schön sehen muss wie bezahlte Juristen diese in ihrer absoluten wahrheitsgemässen Realität erleben und daher entsprechende Missstände nicht kritisieren darf ist ihm schon dutzende Male erklärt worden.

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