Richter, einige Justizangehörige, Gerichtsvollzieher und Justizminister sind bewaffnet, 04.05.2010
Auch einige Staatsanwälte, Richter und Gerichtsvollzieher in Baden-Württemberg haben wie Justizminister Ulrich Goll (FDP) eine Schusswaffe, um sich gegen Angriffe zu verteidigen. Acht Staatsanwälte, sieben Richter und 15 Gerichtsvollzieher dürfen sie für den Selbstschutz führen, so Goll in den „Stuttgarter Nachrichten“. Der Minister war heftig in die Kritik geraten, weil er zwar auf Personenschützer verzichtet, aber nach eigenen Angaben zu seinem Schutz zwei Waffen besitzt.