Richter klagt gegen sein eigenes Gericht, nichts zu tun für 8500 EUR monatlich, 28.04.2009
Mit einer Klage gegen sein eigenes Gericht ist ein Bundesrichter im deutschen Kassel gescheitert.
Das BSG hatte seinen Geschäftsverteilungsplan zum 1. April 2008 so geändert, dass Meyer und sein 4. Senat nicht mehr für Rentenversicherungsfragen zuständig waren. Dies hatte laut Meyer zur Folge, dass er und seine Senatskollegen von April bis einschliesslich Juli 2008 faktisch nichts mehr zu tun hatten – und das bei einem Gehalt von 8500 Euro monatlich. Mit der Klage wollte Meyer erreichen, dass eine Wiederholung solch einer Praxis verhindert wird.
«Der Akt war in hohem Masse diskriminierend», sagte Meyer. Die Änderung des Geschäftsverteilungsplanes sei offenbar als Disziplinierungsinstrument gegen ihn verwendet worden. «Das ist schlicht und einfach eine ‹zur Ruhesetzung› auf Zeit», sagte der Bundesrichter.
Nach Auffassung des BSG-Richters habe die geänderte Aufgabenverteilung politische Gründe gehabt. Denn sein Senat habe in der Vergangenheit Entscheidungen zu den Ostrenten und den Abschlägen für Erwerbsminderungsrentner gefällt, die den Rentenversicherungsträgern Milliarden Euro gekostet haben.
«Ich habe seit 2001 mehrere Hinweise bekommen, dass der 4. Senat nicht mehr für das Aufgabengebiet der Rentenversicherung zuständig sein soll», sagte Meyer. Der damalige Präsident des Bundessozialgerichts, Matthias von Wulffen, habe dies aber mit den Worten abgelehnt: «Solange ich Präsident bin, wird das nicht geschehen». Mittlerweile ist von Wulffen pensioniert.
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