Fragwürdige Personalabfrage führt zur Vorbestrafung – Justiz deckt Polizeiwillkür, 14.11.2011
…Er setzte sich sofort an seinen PC und schrieb eine mehrseitige Dienstaufsichtsbeschwerde, die er im Anschluss an das zuständige Polizeipräsidium faxte.
Wenige Wochen später flatterte dann ein Bußgeldbescheid der Stadt Remscheid ins Haus. Bernd M. sollte ein Bußgeld in Höhe von 120,00 Euro zzgl. Gebühren zahlen, weil sein Hund am 13.11.2009 „zähnefletschend und knurrend auf zwei Polizeibeamte zugerannt sei und nur durch die Androhung von Schusswaffen ein tätlicher Angriff des Hundes vermieden werden konnte“! Bernd M. war entsetzt und legte Widerspruch ein. Er beauftragte auch eine ortsansässige Anwältin mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Seine Verlobte – Justizbeamtin – wurde als Zeugin angegeben.
Beim Gerichtstermin sah es dann so aus, dass der Richter Bernd M. nahelegte, dass er den Widerspruch zurücknehmen solle, da – egal welche Aussage seine Verlobte auch machen würde – sie dann mit einem Verfahren wegen Falschaussage zu rechnen hätte. Was dies für eine Justizbeamtin und ihre berufliche Karriere zur Folge hätte, wollte der Richter ihm nicht weiter erklären. Bernd M. legte auch ein Fachgutachten über einen Verhaltenstest seiner Hündin, sowie Bildmaterial vor, aus dem eindeutig hervorging, dass sich ein Shar-Pei aufgrund seiner langen Lefzen und der sehr kleinen vorderen Zähne gar nicht zähnefletschend zeigen kann. Der Polizist, der auf die Hündin gezielt hatte, sagte aus, dass er bereits einmal von seinem eigenen Schäferhund schwer verletzt worden sei und am Oberkörper eine große Narbe davon behalten habe. Auch der Hinweis, dass der Polizist wahrscheinlich aufgrund dieses Erlebnisses traumatisch reagiert habe, blieb vom Richter unbeachtet.
Da Bernd M. nicht in Kauf nehmen wollte, dass seine Verlobte ernsthafte Schwierigkeiten bekäme und auch seine Anwältin dazu riet, den Widerspruch zurück zu nehmen, zog er den Widerspruch zurück.
Wieder einige Wochen später flatterte Bernd M. ein Strafbefehl ins Haus. Wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte sollte er 30 Tagessätze à 30 Euro, also 900,- Euro Geldstrafe zahlen.
Auch in dieser Sache legte Bernd M. Widerspruch ein, aber bei der Gerichtsverhandlung, die durch denselben Richter abgeurteilt wurde, konnte Bernd M. nichts erreichen. Auch hier versuchte Bernd M. in einer Befragung des schießwütigen Polizisten noch einmal auf sein von ihm geschildertes Biss-Erlebnis hinzuweisen, aber der Polizist stritt dies plötzlich ab und sagte, dass er nie von einem Hund gebissen wurde. Selbst die Tatsache, dass Bernd M. den Polizisten daraufhin fragte, ob er denn dann bei der Bußgeldverhandlung gelogen habe und der Polizist mit “Ja!” antwortete, blieb vom Richter unbeachtet.
Bernd M. wurde zu einer noch höheren Geldstrafe, nämlich anstelle von 30 Tagessätzen jetzt zu 50 Tagessätzen à 30 Euro = 1.500 Euro verurteilt! Der Richter begründete dies damit, dass er den Angeklagten Bernd M. für
(Zitat) aufmüpfig, respektlos und uneinsichtig (Zitat Ende) hielt.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde nach dem Urteil abgewiesen, und Bernd M. war nun aktenkundig und vorbestraft!