Nicht alle trauern um Richter Rottlaender, BdF:
In den letzten Tagen bemerkte ich, dass es vermehrt Zugriffe über den Suchbegriff Rottlaender gab. Rottlaender ist für mich kein Unbekannter. Rottlaender war der Richter beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, der in einem Durchsuchungsbeschluss meiner Wohnung gesagt hatte, dass ich wohl die Person sein müsste, die das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer beschmierte hätte. Begründet hat er dies damit, dass ich mit öfters Gerichtsverhandlungen ansehen würde, und dabei ein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER tragen würde.
Ja, das sind überzeugende Beweise. Wird man in Bayern nicht für weniger Schwachsinn psychiatrisiert?
Trotz dieser “eindeutigen” Beweise dieses Richters, und trotz Hausdurchsuchung kam es aber nie zu einer Anklage, und somit auch nicht zu einer Verurteilung. Und das, obwohl sich Rottlaender bestimmt schon sehr darauf gefreut hatte.
Wenn es nun vermehrt Zugriffe über diesen Suchbegriff gibt, dann stellt sich die Frage, was hat der wieder angestellt. Also mal selbst im Internet nachgesehen. Und ich wurde fündig.
Es wurde festgestellt, dass es seit Donnerstag 15.8.2013 keine Fehlurteile von Rottlaender mehr gab. Er behauptet auch nicht mehr, dass seine Willkürurteile “Im Namen des Volkes” wären, denn er hat den Löffel abgegeben.
Während die WAZ natürlich wieder geschönte Worte für den Schwarzkittel findet, dürfte sich die Trauer selbst bei seinen Kollegen in Grenzen halten. Denn die WAZ verschweigt vorsorglich, dass Rottlaender auch bei seinen Kollegen, besonders beim Landgericht, äußerst umstritten, und wenig beliebt war.
Und wenn dann die WAZ seine angeblich “souveräne Verhandlungsführung” lobt, dann fragt man sich, wie lange der Redakteur über diesen Satz wohl lachen musste. Immerhin dürfte es beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer keinen Richter geben, dessen Verhandlungsführung öfters kritisiert wurde, über den man sich öfters beschwert hat, und der mehr Ermahnungen erhalten hat, als Rottlaender. Alleine sein Abgang dürfte dazu führen, dass manche Gefängniszelle zeitweise unbewohnt bleibt.
Wenn nach einer Schlägerei, rund um ein Fußballspiel, der Staatsanwalt 6 Monate Haft auf Bewährung forderte, lautete das Rottlaender-Standardurteil 18 Monate Haft ohne Bewährung. Aber natürlich war er gerne bereit für einen Polizisten eine Ausnahme zu machen. Ein nicht alkoholisierter Polizist, der völlig grundlos einen Bürger angriff, bekam von Rottlaender natürlich 18 Monate auf Bewährung.
Sein Abgang bewahrt ihn davor, nach einem Systemwechsel, von uns, “Im Namen des Volkes” seine gerechte Strafe zu empfangen.
Seine Beerdigung findet am Donnerstag den 22.8.2013 in Borken statt. Ich bin zum Glück entschuldigt, da ich heute erfahren habe, dass man mir an diesem Tag mein reparierter Elektrorollstuhl gebracht wird. Und das sollte doch ein Freibier wert sein. Prost.
5 Jahre Stadionverbot und dann von Richter Rottlaender verurteilt – Da brachte er sich um:
Interview von Robin Halle
Seit SPORT BILD vorige Woche über den tragischen Selbstmord des Bielefelder Fans Brian Inn berichtete, streiten Hunderte von Fußballfans nicht nur in den Internetforen von Schalke 04 und Arminia Bielefeld, ob das Stafmaß für den 23-jährigen Jungen gerecht war.
Brian Inn war für seine Rangelei beim Bundesliga-Spiel zwischen Schalke und Bielefeld zuerst vom Verein mit fünf Jahren Stdionverbot, dann vom Amtsgericht Gelsenkirchen mit acht Monaten Haft auf Bewährung bestraft worden. Am 30. Dezember brachte er sich um, weil er offenbar nicht verkraftet hat, dass er nicht mehr ins Stadion durfte.
Helmut Rottlaender (50), Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen, steht zu seinem Urteil. Im Gespräch mit SPORT BILD sagt er: Wir müssen hart gegen gewalttätige Fußballfans durchgreifen. Rottlaender spricht seit sechs Jahren Urteile gegen Fußballfans, er gilt als Deutschlands härtester Richter. Aus Sicherheitsgründen möchte er nicht fotografiert werden.
SPORT BILD: Herr Rottlaender, stehen Sie weiter zu Ihrem Urteil gegen Brian Inn?
Helmut Rottlaender: Natürlich! Was, bitte, gibt es an meinem Urteil zu kritisieren?
SB: Die Verhältnismäßigkeit. Fünf Jahre Stadionverbot und acht Monate Bewährungsstrafe sind viel für einen Fußballfan, der niemals negativ aufgefallen ist.
Rottlaender: Beim Stdionverbot hat sich der FC Schalke an die Richtlinien des DFB gehalten. Schalke 04 trifft keine Schuld, da ist alles in Ordnung. Und was ist Fakt? Da hat ein Fan einer auswärtigen Mannschaft einem Ordner die Nase gebrochen. Das ist eine gefährliche Körperverletzung, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr zu ahnden ist. Ich habe acht Monate auf Bewährung ausgesprochen.
SB: Der geschlagene Ordner hat angeblich kein ärztliches Attest beigebracht, dass seine Nase tatsächlich gebrochen war.
Rottlaender: Dazu kann ich nichts sagen. Ich kann mich an Einzelheiten des Prozesshergangs nicht mehr erinnern.
SB: Die Eltern haben ein Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt.
Rottlaender: Der sehe ich gelassen entgegen. Sie können sicher sein: In anderen Ländern, in England beispielsweise, wäre die Strafe nicht so niedrig ausgefallen.
SB: Ist das wirklich so?
Rottlaender: Ja. In England wäre die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Engländer haben gerade 2000 Fans die Einreise nach Portugal verboten. Einfach auf Verdacht. Das geht bei uns gar nicht.
SB: Sie gelten bei den Fans als Richter Gnadenlos, weil Sie besonders harte Urteile ausprechen. Sind die Deutschlands härtester Richter?
Rottlaender: Wir greifen in Gelsenkirchen gegen Gewalttäter hart durch, das ist richtig. Das wissen die Schalker Fans, deshalb ist in den letzten Jahren so wenig passiert. Auffällig werden bei uns in der Regel auswärtige Fans.
SB: Wird in anderen Städten milder gerichtet?
Rottlaender: In Bayern und Baden-Württemberg greifen die Kollegen ebenfalls hart durch. Dort gibt es keine Chaos-Tage und keine Kreuzberger Nächte. Das finde ich gut. Es beschweren sich doch vor allem Fans aus Bundesliga-Städten, in denen Richter nicht so hart durchgreifen. Aus meiner Sicht gibt es keine andere Möglichkeit als die harte Linie, die wir verfolgen. Nur so können wir der Randale in Fußballstadien entgegenwirken. In zwei Jahren findet einen Weltmeisterschaft in Deutschland statt. Denken Sie mal daran!
SB: Trotzdem bleibt die Frage der Verhältnismäßigkeit. Sie haben gerade einen Fan zu drei Monaten Bewährung wegen Hausfriedensbruch veruteilt, weil mit 1,9 Promille ins Stadion kam. Die Ordner vom Wachdienst Bremen hatten ihm die Karte weggenommen, der Fan ist mit einer neuen Karte ins Stadion gegangen. Jetzt gilt er als vorbestraft weil er, provokant formuliert nur ein Fußballspiel sehen wollte.
Rottlaender: Nein, ist er nicht. Ein Urteil wird nur ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen, wenn ide Strafe über drei Monaten liegt. Aber, noch mal: Was gibt es an diesem Urteil zu kritisieren? Auf Schalke gilt die Grenze von 1,6 Promille. Wer darüber liegt, darf nicht ins Stadion. Fertig aus!
SB: Noch mal die Frage: Sind Sie Deutschlands härtester Richter?
Rottlaender: Glaube ich nicht. In Süddeutschland gibt es Kollegen, die noch härter sind.