Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten “in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe”, der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007
Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass doch ein BRD-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte zuvor Friedensaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall ist von höchster Brisanz, weil er vorführt, wie die deutsche Richterschaft politisch ausgerichtet wird. Das Geschwätz von der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit entspricht der Wirklichkeit nicht.
GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert.
Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten “in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren”, wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die “Büroangestellte B”, ins Büro gesetzt. “Büroangestellte B” arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. “Büroangestellte B” überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die “Büroangestellte B” zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein.
Die Verurteilung des Richters Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung ist sensationell. Deutsche Richter und Staatsanwälte dürfen hemmungslos gegen Gesetze verstoßen, wenn sie zur rechten Seilschaft gehören, und das tun sie fast immer. Ihre Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie nicht bestraft werden. Selbst wenn diesen Justizangehörigen Verstöße zweifelsfrei nachgewiesen werden heißt es, die beschuldigten Kollegen hätten “versehentlich” gehandelt oder eine andere “Rechtsauffassung” vertreten. Dazu wird ein oft zitiertes Urteil des BGH herangezogen, in dem behauptet wird, nur Gesetzesverletzungen von besonderer Schwere könnten als Rechtsbeugung geahndet werden. Bei Richtern wird zudem die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz angeführt.
Die zentrale Figur in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Leitender Oberstaatsanwalt namens Zahl. Zahl hat die Fälschung einer Ermittlungsakte veranlasst, indem er einen Schriftsatz herausnehmen ließ, der ihm nicht opportun erschien. Dieses Delikt übertrifft das, was Hans-Christian Jahr zur Last gelegt wird, bei weitem. Dennoch stellten Zahls Untergebene in der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen Zahl ein – eine Rechtsbeugung. Zahl revanchiert sich, in dem er Untergebene vor Strafverfolgung schützt. So hat Zahl letztinstanzlich die Bestrafung des Marburger Staatsanwalts Franosch vereitelt.
Der Rechthaber Hans-Christoph Jahr, der die Grundrechte ernst nahm und damit weniger peniblen Juristen in die Quere kam. Staatsanwaltschaft verbietet als polische Abteilung Wissenschaftlern ihre “staatsgefährdenden Aussagen” zu tätigen. taz, 11.04.2007
…Profilierungssucht” warf ihm 1985 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Da hatte Jahr begonnen, Strafgesetzbuch und Grundgesetz wortwörtlich zu nehmen und war weniger peniblen Juristen in die Quere gekommen. Jahr hatte damals Strafbefehle auf seinem Schreibtisch liegen: Friedensbewegte hatten das US-Depot in Frankfurt-Hausen blockiert. Die US-Armee lagerte dort ihre Pershing-II-Raketen, die Anklage sah in der Sitzblockade Nötigung. Jahr unterzeichnete die Strafbefehle.
Dann aber legten sieben der Angeklagten Widerspruch ein. Und Jahr, 32 Jahre alt, nahm die Sache ernst. In dem Prozess gaben fünf Raketenexperten und Friedensforscher im Frankfurter Schwurgerichtssaal öffentlich Auskunft über Vernichtungswahrscheinlichkeiten und Reichweiten, verglichen Pershing II mit den sowjetischen SS-20, erörterten “großen” und “kleinen” Atomkrieg. Die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung, forderte die Universitäten auf, diesen Wissenschaftlern die “staatsgefährdenden” Aussagen zu verbieten. Jahr pochte auf seine Prozesshoheit – und setzte sich durch. Die Verlesung seines 90-Seiten-Urteils dauerte drei Stunden. Jahr hatte dem Amtsgerichtspräsidenten zuvor den Tenor mitgeteilt: Freispruch. “Dem zog sich alles zusammen”, erinnert sich Jahr. Sein Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war fortan ein kühles.
Acht Jahre später wird gegen Jahr ermittelt. Er habe in fünf Bußgeldsachen versäumt, rechtzeitig zu verhandeln. Um das Versäumnis zu vertuschen, habe er Verfügungen rückdatiert – um die aus Sicht der Staatsanwaltschaft eigentlich verjährten Verkehrsdelikte doch noch zu verhandeln. Jahr hatte drei der Verfahren eingestellt, in einem anderen Fall reduzierte er das Bußgeld von 100 auf 70 Mark – womit der Täter um einen Eintrag in Flensburg herumkam. In dem Prozess gegen Jahr erkannte das Landgericht fünfmal Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger. Er wird verurteilt, scheitert in der Revision. Aus “Angst vor Vernichtung” scheidet Jahr 1993 freiwillig aus dem Dienst. Er habe geahnt, “dass die Politik über das Recht siegen würde”. Für den Juristen Jahr bedeutete das: Die Sache entgleitet ihm. …
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