Richterin Kerstin Devriel (Kerstin Nitsche) aus Potsdam freundlich zu den Kollegen volle Härte für (evtl.) Unschuldige, 2001/2003

Vorwurf der Rechtsbeugung ist stets strafbar, Vergleich eines Richters mit Richter Roland Freisler ist stets strafbar und der Alkoholkollege erhält eine reduzierte Strafe.

Der ehemalige Oberstaatsanwalt Dr. Winfried Maier in einem Vortrag in der Hochschule Speyer am 24.10.2002: „Deshalb wird der ideale Staatsanwalt von sich folgendes behaupten oder ihm sind zumindest folgende Grundregeln zu empfehlen:
„Die Bestechung da oben, interessiert mich nicht, die Weisung des Vorgesetzten, stört mich nicht, die Einflussnahme von oben, irritiert mich nicht, der Ladendiebstahl ist strafbar – nicht?“”


Fall 1:

Amtsrichter der Rechtsbeugung bezichtigt, Einspruch gegen Strafbefehl wegen Beleidigung zurückgenommen, Postdamer Nachrichten, 11.09.2003
Alles sei mit rechtsstaatlichen Dingen zugegangen, hält Amtsrichterin Kerstin Devriel dem Redeschwall des Angeklagten entgegen. Doch Gereon R. (43) lässt sich nur schwer bremsen. Der Musiker aus Hannover fühlt sich von einem Potsdamer Richter zu Unrecht verfolgt, legt dem Juristen gar zur Last, ihm seine besten Jahre, in denen ein Mann normalerweise „ein Haus baue und eine Familie gründe“, durch ein Fehlurteil versaut zu haben.
Der Anlass seiner Wut scheint läppisch. „Ich bin im Jahr 1997 unter fadenscheinigen Gründen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten worden“, so der Künstler. Da die Polizei damals sowohl seinen Namen falsch schrieb als auch eine seiner Meinung nach unkorrekte Stundenkilometerzahl angab, habe er Einspruch gegen den ihm zugegangenen Bußgeldbescheid über 200 Mark sowie einen Monat Fahrverbot eingelegt.
In einer daraufhin anberaumten mündlichen Hauptverhandlung erkannte das Amtsgericht, Gereon R. habe die ihm auferlegte Geldbuße zu zahlen. Das sah der Mann anders und rief das Oberlandesgericht in Brandenburg an. Selbiges bestätigte die Entscheidung der Potsdamer Kollegen.
Der Musikus verstand die Welt nicht mehr, entschied sich, keinen Pfennig „zu berappen“. Als ihm daraufhin Erzwingungshaft angedroht wurde, drehte er durch. „Ich lag Silvester 2001 im Bett und konnte einfach nicht schlafen“, schildert der Hannoveraner seine damalige Situation.
Irgendwann sei er aufgestanden und habe einen Brief an den Richter in Potsdam verfasst, der an seiner finanziellen und privaten Misere Schuld tragen sollte. Dieser Brief brachte Gereon R. nun erneut vor den Kadi. Der Adressat fühlte sich vom Inhalt des Schreibens, das ihm indirekt Rechtsbeugung unterstellte, beleidigt und erstattete Strafanzeige. „Es war nicht meine Absicht, den Richter zu verprellen“, beteuert der Musikant heftig. „Ich wollte ihm nur deutlich machen, was er mir angetan hat.“
Das kann die Vorsitzende nicht recht nachvollziehen. „Sie werfen meinem Kollegen vor, ein Fehlurteil gewaltsam durchgesetzt und seine Machtstellung bewusst missbraucht zu haben. Das sind ehrverletzende Äußerungen.“ So langsam scheint dem wegen Beleidigung Angeklagten die Luft auszugehen. „Es wäre wohl besser gewesen, damals die 200 Mark zu bezahlen. Da hätte ich mir wahrscheinlich viel Ärger erspart“, verkündet er nun zum Erstaunen von Staatsanwaltschaft und Gericht.
Und er erklärt, den Einspruch gegen den Strafbefehl wegen Beleidigung zurückzunehmen. „Mein Anwalt hat mir auch geraten, die 600 Euro Geldbuße zu zahlen und einen Schlussstrich unter das Vergangenen zu ziehen“, meint Gereon R.

Alles ist mit rechtsstaatlichen Dingen zugegangen aber dieses Verfahren wahrscheinlich zumindest nicht aber man kann den Angeklagten ja so lange weichkochen bis ihm die Luft ausgeht.

Hier ist die Sache recht einfach:
Rechtsbeugungsvorwurf gegenüber Richter als Werturteil einer Urteilskritik keine Beleidigung, Bayerisches Oberstes Landesgericht Az.: 1St RR 75/01 BESCHLUSS vom 13.07.2001
Vgl. auch KG StV 1997, 485; KG NStZ-RR 1998, 12; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 7; BVerfG NJW 1999, 2263. RGSt 47, 170, 171; BVerfGE NJW 2000, 200; OLG Bremen StV 1999; BGH NJW 2001, 624/627; Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen | Vf. 100-IV-10; Bayerisches OLG, 15.02.2002, 1 St RR 173/01

Desweiteren habe ich noch nie erlebt, dass irgendeine Entscheidung der Kollegen falsch war auch wenn diese völliger Schwachsinn war. Diese war immer zu 100% richtig und sogar Richter sind dann als Kollegenzeuge vorgeladen worden und haben “wahrheitsgemäss” erzählt wie richtig und tadellos ihre Entscheidung ist obwohl diese in tatsächlicher Hinsicht rechtlich regelrechter Schwachsinn war.
Man muss jedenfalls nichts von dem wirklich glauben was Richter einem besonders diesbezüglich erzählen:
Fall Marquardt: Forensiker Mark Benecke fordert Glaubhaftigkeitsgutachten, Justiz geht über Leichen um keine Fehler zugeben zu müssen

Auf Englisch heißt solch ein Verhalten: Rejection and Denial. – Zurückweisung und Abstreiten der Tatsachen.
“Derartiges Verhalten gilt in der Psychologie als ein Anzeichen für besonders schwer heilbare psychische Erkrankungen. Die Wahrnehmung und Anerkennung von Fehlern und von Fehlverhalten als solches ist nämlich Voraussetzung und im Wesentlichen die einzige Möglichkeit, deren Behebung zu erreichen. …”

Die justizielle Gewalt, die Menschen zugefügt wird kann die Vorsitzende natürlich nicht nachvollziehen. Ganz viele können das dort gar nicht nachvollziehen. Diese selbst sind aber regelrechte Mimosen (http://blog.justizfreund.de/?p=6901), die schon Probleme mit Worten haben was für diese ganz schlimm ist obwohl kein Schaden erkennbar ist.
Dabei wollen Menschen die (fürchterliche) Gewalt des Gerichts mit Worten verbessern.
Als Belohnung gibt es dann gerne wieder weitere schädigende materielle Gewalt von Richtern. Während der Bürger also sozusagen mit friedlichen Waffen in einem Diskurs mit Worten kämpft im kalten Krieg müssen Richter sozusagen materiellen Krieg gegen den Bürger als Opfer der Gewalt mit weiteren materiellen Schädigungen führen.
Obwohl der Richter zur Selbstkontrolle verpflichtet ist wird man Selbstreflexion häufig vergeblich suchen und das genaue Gegenteil (schädigend) erleben.
Postbote Dr. Dr. Gert Postel: “Die Psychiatrie hat sich extrem angegriffen gefühlt durch mich, weil diese sich im Spiegel gesehen hat. Im Spiegel sahen die Psychiater hässlich aus und unbegabt wie sie sind haben sie auf den Spiegel eingeschlagen statt zu lernen.”

Rechtsbeugung auf für familiäres kolleigales Verhalten an Gericht ist hinzukommend das normalste und selbstverständlichste was man sich vorstellen kann.

“Die deutsche Justiz ist korrumpiert bis ins Mark.”. Prof. em. Dr. Otmar Wassermann

Hinter der demokratischen Fassade wurde ein System installiert, in dem völlig andere Regeln gelten als die des Grundgesetzes. Dieses “System” ist undemokratisch und korrupt, es betrügt die Bürger skrupellos.
Prof. Dr. jur. Verfassungsrechtler Hans Herbert von Armin


Fall 2:

Vergleich mit Nazi-Richtern ist ehrenrührig, Berliner Morgenpost, 30.04.2002
Jüdischer Erbe von Teltow-Seehof wurde wegen übler Nachrede verurteilt – Berufung angekündigt
Potsdam – Wegen übler Nachrede wurde gestern vor dem Amtsgericht Potsdam der Deutsch-Amerikaner Peter Sonnenthal zu einer Geldstrafe von 13 500 Euro verurteilt. Damit wurde der von der Staatsanwaltschaft ergangene Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro gegen Sonnenthal mehr als verdoppelt. Gegen diesen Strafbefehl hatte Rechtsanwalt Thilo Schmidt Widerspruch eingelegt.
Sonnenthal, einer der Haupterben jüdischen Sabersky-Vermögens in Teltow-Seehof (Potsdam-Mittelmark), hatte in einer Fernsehsendung zwei Verwaltungsrichter und die Potsdamer Chefin des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, Josefine Ewers, des Antisemitismus bezichtigt, weil sie seiner Meinung nach in dem Rückübertragungsverfahren seine Argumente nicht berücksichtigten.
Die Vorsitzende Richterin Kerstin Devriel billigte Sonnenthal gestern zwar in der Wahrnehmung seines berechtigten Interesses auch das Recht auf freie Meinungsäußerung zu, aber: «Es darf nicht jeder über jeden alles sagen», so Devriel. Die Grenze der Ehrverletzung sei mit den Äußerungen Sonnenthals überschritten worden. Sonnenthal hatte unter anderem die beiden Richter mit dem Präsidenten des nationalsozialistischen Volksgerichtshofes Roland Freisler verglichen.
Devriel verwies auf entsprechende Urteile des Bundesverfassungsgerichtes. «Insbesondere, da es sich im vorliegenden Fall um Schmähkritik gehandelt hat. Das hatte aber mit der Sache selbst, nämlich den vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen der Sabersky-Erben mit dem Verwaltungsgericht nichts mehr zu tun», sagte Devriel. Für Peter Sonnenthal ist das Urteil ein Skandal. «Es geht mir um das Grundrecht der freien Meinungsäußerung eines Juden in Deutschland. Was ich äußerte, war meine Meinung zu einem bestimmten Sachverhalt», so Sonnenthal. Er stelle jetzt erneut fest, dass sich die Richter nicht der historischen Verantwortung gegenüber seiner jüdischen Familie stellen würden. Sein Anwalt kündigte Berufung an.

Mit Beleidigung hat die Richterin es aber. Erst fühlen die Menschen sich von der Justiz, denen dort Macht und Gewalt widerfährt ungerecht behandelt und in ihren Rechten verletzt und dann gibt es für die Gewaltopfer der Justiz noch eine Strafe, wenn die sich darüber „lautstark“ beschweren. Diese Justiz hatten wir so von der Systematik auch im Dritten Reich.

Das Münchner Amtsgericht hat Henryk M. Broder vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Journalist stand vor Gericht, weil er die deutsche Justiz als „Erben der Firma Freisler“ bezeichnet hatte.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/urteil-gericht-spricht-broder-im-beleidigungsprozess-frei-1436667.html

“Das ihre Amtsvorgänger die Rassegesetze gegen die Juden rechtssicherer angewandt haben.” stellt gemäss dem OLG Hamm, Beschl. v. 14.08.2014 – 2 RVs 29/14 keine Beleidigung dar.

Denn in Wahrheit begehen Sie – zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal – genauso schlicht Unrecht, wie es auch Roland Freisler getan hat.
So betrachtet ist das Unrecht, das Sie begehen noch viel perfider, noch viel abgründiger, noch viel hinterhältiger als das Unrecht, das ein Roland Freisler begangen hat.
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-13ss8117-anwalt-beleidigung-senat-roland-freisler-meinungsfreiheit

Roland Freisler hätte man nach dem Krieg übrigens sehr wahrscheinlich wieder in den Richterdienst übernommen.
„Die Witwe Freislers erhielt über Jahrzehnte eine erhöhte Altersversorgung, da laut zuständigem Versorgungsamt ihr im Zweiten Weltkrieg verstorbener Mann in der Bundesrepublik seine Juristenkarriere fortgesetzt hätte – eine Argumentation, die kaum widerlegt werden kann.“
http://blog.justizfreund.de/?p=609

Der Vergleich eines Richters mit einem ehrenvollen, gemäss der Justiz, Richter namens Roland Freisler soll eine Beleidigung darstellen?
Gemäss der Justiz selbst kann das daher objektiv gar keine Beleidigung sein.
Im Dritten Reich hätte sie zudem selbst jeden verurteilt, der etwas schlechtes über den ehrenvollen zweithöchsten deutschen Richterkollegen Roland Freisler gesagt hätte, genau so wie sie heute Menschen verurteilt, die ihrer Ansicht nach etwas schlechtes über andere Richterkollegen sagen “Im Namens des Volkes”.
Woher weiss eine Richterin was man aufgrund der justiziellen materiellen Macht- und Gewaltausübung “fühlt”, die Menschen tötet, unschuldig jahrelang im Gefängnis hält, diese von allem befreit was eine lebenswertes Leben ausmacht usw., wenn diese schon aufgrund von Worten Gefühlsprobleme haben mit denen sich Menschen darüber beschweren und auf der Seite der Täter sitzt.

Auch das haben die Richter schnell wieder vergessen, während die Opfer bis heute damit leben müssen, soweit diese noch leben:

Hitlers Eliten nach 1945 – Freispruch in eigener Sache, ARD-SR
Sie sind Herren über Leben und Tod und sie urteilen im Namen der deutschen Volksgemeinschaft. Ihre Uniform die Robe. Ihre Waffen Paragrafen. Wo  der Terror verwaltet wird sitzen Juristen an höchster Stelle. Ihr Mordwerkzeug der Schreibtisch. Verwaltungsjuristen planen und organisieren den Völkermord in Europa.
http://blog.justizfreund.de/?p=612

Fall 3:

Prozess: Nachsicht mit betrunkenem Richter, Berliner-Kurier, 14.02.2001
Da verstehe jemand Brandenburgs Justizia: Fast acht Jahre lang hält sie sich mit einer Bagatell-Tat auf – und lässt mit der Zeit das Strafmaß dafür schrumpfen. Zu 900 Mark und drei Monaten Fahrverbot verurteilte das Amtsgericht Potsdam gestern Ludwig S. (50). 1993 hätte er noch 2400 Mark zahlen müssen.
Wofür? Im März ’93 war der Berliner Richter (!) von der Polizei in Oranienburg betrunken am Steuer (1,45 Promille) erwischt worden. Dem Strafbefehl über 2400 Mark widersprach S. – der Beginn einer einzigartigen Justizposse: Jahrelang gaukelte S. den Strafverfolgern eine Identität als “Lektor” vor, zweifelte am Alkoholwert in seinem Blut. Und Justizia dreht sich im Kreis: 1994 verdonnert das Amtsgericht Oranienburg S. zu 1950 Mark. Die Sache wird aufgehoben, zurückverwiesen, ausgesetzt, wegen der Verfahrensdauer eingestellt.
Dann die Aufhebung der Einstellung – die Sache geht ans Amtsgericht Potsdam, wo S. im März 1999 den Saal wegen angeblicher Verhandlungsunfähigkeit verlässt, weitere Termine platzen lässt. Auch gestern war S. fern geblieben. So wurde in Abwesenheit der beiden das mittlerweile vierte Urteil in der Sache gesprochen. Mit der Strafe blieb Richterin Kerstin Devriel unter der 1950-Mark-Forderung von Oberstaatsanwalt Karl-Heinz Klein – wegen der schlechteren Einkommensverhältnisse von S. Der hatte sich von 1996 bis Ende 2000 beurlauben lassen, soll jetzt seine Mutter pflegen. Ob die Sache jetzt zu den Akten gelegt werden kann? Klein zum KURIER: “Ich vermute, dass S. Revision einlegt.

Ja, der Kollege braucht sich nicht aufregen, weil dem ist ja klar, dass er besoffen gefahren ist. Der kann sich 8 Jahre lang auf sein Fahrverbot vorbereiten. Normalerweise hätte es sicherlich eingestellt bleiben sollen. Da muss sich also jemand beschwert haben.
Ausserdem bekommt er auch noch eine geringere Strafe.
Und wenn er noch Revision eingelegt hat und besonders wenn es alte Richterkollegen sind, dann erfolgt vielleicht wieder die Einstellung.

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Kerstin Nitsche (geb. 1963) – Richterin am Amtsgericht Potsdam (ab 01.12.1994, …, 2018) – 1988-1991. Im Handbuch der Justiz 2008 unter dem Namen Kerstin Devriel ab 01.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2010 und 2016 unter dem Namen Kerstin Nitsche ab 01.12.1994 als Richterin am Amtsgericht Potsdam aufgeführt. Im Handbuch der Justiz 2018 ohne Angabe Geburtsdatum und Dienstantritt als Richterin am Amtsgericht Potsdam und zugleich als Vizepräsidentin am Verfassungsgericht (des Landes Brandenburg) aufgeführt.

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