Schwarzgeldaffäre, Haft für Kanther vom Tisch, Focus-Online, 25.09.2007
Der ehemalige Bundesinnenminister Kanther kann in dem neu aufgerollten Prozess um die CDU-Schwarzgeldaffäre mit einer erheblichen Straferleichterung rechnen.
Die Kammervorsitzende Ingeborg Bäumer-Kurandt regte am Dienstag vor dem Wiesbadener Landgericht an, das Verfahren mit einer Geldstrafe wegen Untreue zu Lasten des CDU-Landesverbands zu beenden. Manfred Kanther und die Staatsanwaltschaft signalisierten Einverständnis und erklärten ihr Interesse an einem raschen Ende des seit fast acht Jahren währenden Verfahrens. Auch der wegen Beihilfe angeklagte frühere CDU-Finanzberater Horst Weyrauch erhob keine Einwände.
Im ersten Verfahren hatte das Landgericht noch eine Strafe von 18 Monaten auf Bewährung verhängt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch teilweise auf. Das neue Urteil soll möglicherweise schon am Donnerstag, spätestens aber am Freitag ergehen. Bei einer Geldstrafe wäre auch die Pension des heute 68-jährigen Kanther aus seiner Zeit als Bundesminister (1993 bis 1998) nicht mehr gefährdet.
Der CDU-Politiker hatte Ende 1983 nach eigenem Eingeständnis maßgeblich daran mitgewirkt, rund 10,6 Millionen Euro Parteivermögen der hessischen Union heimlich in die Schweiz zu schaffen, um es der Veröffentlichungspflicht zu entziehen. Am Landesvorstand vorbei finanzierte diese schwarze Kasse Wahlkämpfe und andere Parteiaktivitäten. Ihre Aufdeckung im Januar 2000 löste einen Skandal aus. Die Bundes-CDU musste deshalb 21,1 Millionen Euro staatliche Fördermittel rückerstatten.
Anders als die erste Instanz wertete der Bundesgerichtshof nur die Verheimlichung des Vermögens vor den Gremien der hessischen CDU als Untreue. Die durch Kanther verursachte Strafzahlung sei nicht als Untreue zu Lasten der Partei zu werten. Wegen falscher Rechenschaftsberichte, die Kanther zuvor vorgelegt hatte, hielt der Bundesgerichtshof allerdings Betrug zu Lasten der Bundesrepublik für möglich. Er verwies den Fall ans Landgericht zurück, um dies zu prüfen und eine neue Strafe festzusetzen.
Die Wiesbadener Kammervorsitzende sagte am Dienstag, ein Betrugsvorsatz sei nur schwer nachzuweisen und das Strafmaß ohnehin durch das erste Urteil nach oben begrenzt. Wegen der langen Verfahrensdauer sei das Gericht daher bereit, den Betrugsvorwurf einzustellen, wenn die Angeklagten im Gegenzug eine Geldstrafe wegen Untreue akzeptierten. Sie nannte ein Maß von 300 Tagessätzen für Kanther und 180 für Weyrauch, der in erster Instanz 360 Tagessätze à 170 Euro (zusammen 61 200 Euro) erhalten hatte.
Kanther ließ von seinem Anwalt eine Erklärung verlesen, in der er die Untreue-Feststellung des Bundesgerichtshofs anzweifelte. Er habe das Parteivermögen schützen wollen; alles sei im Sinne der CDU verwendet worden, niemand habe sich persönlich bereichert. Für seinen Fehler habe er mit dem Verlust seiner politischen Ämter bezahlt, erhebliche finanzielle Nachteile hinnehmen und eine „infame“ Medien- Berichterstattung ertragen müssen. Eine Fortführung des Verfahrens sei ihm und seiner Familie nicht zuzumuten: „Es ist nach acht Jahren an der Zeit, einen Schlussstrich unter dieses Verfahren zu ziehen. Herr Kanther ist dazu bereit.“
Kanther war seit 1970 eine prägende Figuren der hessischen CDU gewesen. Bis 1987 fungierte er als ihr Landesgeschäftsführer, rückte dann als Finanzminister in die erste unionsgeführte Landesregierung auf. Nach dem Machtverlust 1991 übernahm er den Parteivorsitz, den er 1998 an Roland Koch abgab. Von 1993 bis 1998 war er Bundesinnenminister. Sein 1994 erstmals errungenes Bundestagsmandat legte er Anfang 2000 im Zuge der Schwarzgeldaffäre nieder.