Schweig stille für Rechtsanwälte, die gegen Behörden handeln! Es gibt das “Sachlichkeitsgebot", 01.11.2008

Schweig stille für Rechtsanwälte, die gegen Behörden handeln! Es gibt das “Sachlichkeitsgebot”, 01.11.2008
Mehrere Sozialleistungsbehörden, z. B. Jugend- und Sozialämter, wollen einen engagierten Rechtsanwalt (www.rechtsanwalt-kroll.de und www.behindertemenschen.de) durch Einleitung eines anwaltlichen Standesverfahren am 27.10.2008 in seinem Wirkungskreis erheblich beeinträchtigen und beschneiden (§ 114 BRAO). Der Anwalt setzt sich seit Jahrzehnten für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit seiner hilfebedürftigen Mandanten im Sinne des § 1 BRAO ein, wobei sein anwaltliches Engagement insbesondere behinderten Menschen gilt, um diesen ein menschenwürdiges Leben und eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und diese vor staatlicher Machtüberschreitung zu schützen (vgl. § 1 BORA).
Der Anwalt hat in der Vergangenheit mehrere Einschüchterungsversuche durch Behörden erfolgreich abwehren können (vgl. z. B. anwaltliches Standesverfahren 1997 sowie Zurückweisung eines Strafbefehls). Der Anwalt, der jährlich ca. 1.000 Fälle im
Hartz IV-Bereich bearbeitet, musste im Rahmen einer anwaltlichen Interessenvertretung in ca. 2-3 Fällen pro Jahr zur Vermeidung von irreparablen gesundheitlichen Schäden seiner behinderten Mandanten und zur Abwendung von Eigen- und Fremdgefährdung sowie einer potenziellen Amokgefahr (vgl. Aufsatz von Christoph sowie Präsentation Gewaltphantasien „Fall Christoph“) sozusagen im Kampf um das Recht teilweise zu drastischen, aber wirkungsvollen Maßnahmen gegenüber den verantwortlichen Behörden greifen. Die Betroffenen waren eklatanten Willkürakten durch die verantwortlichen Amtsträger bis hin zur Rechtsbeugung (vgl. § 339 StGB) ausgesetzt.
Zudem wird der Anwalt die Öffentlichkeit auch darüber informieren, wie ein Hartz IV-Richter eines Sozialgerichtes in Niedersachsen z. B. die Rechte einer Hartz IV- Empfängerin unter Verstoß der richterlichen Unabhängigkeit in skandalöser Art und Weise beschnitten hat, dieser Richter aber dennoch in ein höheres Richteramt befördert wurde (Anschuldigungsschrift vom 05.01.2007/EV 83/05).
Ferner soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, mit welcher Behördenwillkür ein Jugendamt Rechtsansprüche von seelisch behinderten Kindern sowie Kinder- und Jugendhilfetherapeuten beschnitten hat (Anschuldigungsschrift vom 04.12.2006/EV 203/06).
Des Weiteren soll transparent dargelegt werden, wie ein Leiter eines Sozialamtes amtspflichtwidrig und willkürlich hohe Eingliederungshilfekosten (§§ 39, 40 BSHG) zu Lasten von psychisch behinderten Erwachsenen einsparen wollte und die Rechtsbrüche trotz erfolgreich eingeleiteter gerichtlicher Eilverfahren unbeirrbar fortgesetzt hatte (Anschuldigungsschrift vom 30.11.2006/EV 202/04 und dazu für die Betroffenen erwirkte und dokumentierte Rechtssprechung des VG Oldenburg und OVG Niedersachsen).
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Jahre 1954 im Urteil vom 24.06.1954, VC 78.544 BVerwGE 1, 159 hervorgehoben, dass der Bürger zwar der öffentlichen Gewalt unterworfen ist, aber nicht Untertan, sondern Träger von Rechten und Pflichten ist! Der Anwalt hat sich bereits als Student für die schützenswerten Belange hilfebedürftiger Menschen eingesetzt (vgl. z. B. NWZ, Artikel 10.06.1993), wird dies auch zukünftig tun und sich im Falle von Behördenwillkür zu Lasten seiner Mandantschaft weder in seinem anwaltlichen Wirkungskreis noch in seinem Engagement beeinträchtigen oder einschüchtern lassen!
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/alfredkroll99844501.php
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b36007.php

Teilen auf:
Dieser Beitrag wurde unter Anwaltsberatung veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.