SPD fordert Novellierung des Landesrichtergesetz, Das derzeitige Ernennungs- und Beförderungssystem ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar, 2013

SPD fordert rasche Novellierung des Landesrichtergesetzes

Die SPD-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung in einer parlamentarischen Initiative auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesrichtergesetzes in den Landtag einzubringen.
„Das derzeit praktizierte Ernennungs- und Beförderungssystem in Baden-Württemberg ist mit der Unabhängigkeit der Justiz unvereinbar und widerspricht darüber hinaus den von der Europäischen Union aufgestellten Standards eines Europäischen Richterbildes“, argumentiert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger.
Um eine effektive Mitwirkung der Richterschaft an Ernennungen von Richtern zu erreichen, die zur gegenseitigen Kontrolle der Staatsgewalten verfassungsrechtlich garantiert ist, fordert die SPD eine Neubestimmung der Beteiligungsrechte von Präsidialrat und Richterwahlausschuss in Baden-Württemberg und eine Neuregelung des richterlichen Beurteilungswesens.

Die Ausweitung der Beteiligungsrechte des Präsidialrats alleine reiche nicht aus, vielmehr müsse der Richterwahlausschuss über einen bloßen Konfliktausschuss zu einem Organ erhoben werden, das mit der demokratischen Legitimation seiner parlamentarischen Mitglieder eine effektive Kontrolle der Exekutive bei Ernennungen von Richtern garantiert. Dazu gehöre auch, dass ein Teil der Mitglieder des Richterwahlausschusses aus von der Richterschaft gewählten Richtern besteht.

Die Stärkung der Beteiligungsrechte von Richtern und Staatsanwälten an Ernennungs- und Beförderungsentscheidungen entspricht nach den Angaben Stickelbergers auch den Forderungen des Deutschen Richterbundes und der Neuen Richtervereinigung.

Nach dem Richtergesetz des Landes Baden-Württemberg liegt die Einstellung eines Richters sowie dessen Beförderung derzeit faktisch in den Händen der Exekutive. Die Beteiligung der Richterschaft sei zwar vorgesehen. Zumindest in der tatsächlichen Handhabung bestimme aber das Justizministerium über die Ernennung von Richtern. So würden die im LRiG gesetzlich vorgesehenen Beteiligungsrechte des Präsidialrates an Ernennungen und Beförderungen nur unzureichend umgesetzt. Der Präsidialrat übe tatsächlich nur eine Art Missbrauchskontrolle aus und nehme – anders als etwa der Präsidialrat des BGH – keine eigene Beurteilung vor. Eine der Konsequenzen bestehe darin, dass in Baden Württemberg zu viele Ministerialbeamte Präsidenten- und Direktorenstellen innehätten, kritisiert Stickelberger.

Die Beteiligungsrechte und die Kontrollfunktion des Präsidialrats liefen bei der jetzigen Praxis durch die Selbstbeschränkung des Präsidialrats, die Steuerung des Bewerberfeldes und eine gezielte Beurteilungspraxis ins Leere. Der Richterwahlausschuss als bloßer Konfliktausschuss könne diese verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Situation nicht korrigieren.

Stickelberger: „Das derzeit in Baden-Württemberg praktizierte Ernennungs- und Beförderungssystem bei Richtern erinnert an den Ausspruch des Preußischen Justizministers Leonhard, ‚Die Richter können mir so unabhängig sein wie sie wollen, solange ich sie befördere’. Diesen Zustand wollen wir schnellstmöglich beseitigen.“

Helmut Zorell
Pressesprecher

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