Staatlich erzeugte und gewollte Verbrecher, Wichtiger als Verbrechen zu verhindern ist es der Justiz Verbrecher zu bestrafen, 03.1995
»Mit der autoritären Gewalt wird die Justiz verschwinden. Das wird ein großer Gewinn sein — ein Gewinn von wahrhaft unberechenbarem Wert.
Wenn man die Geschichte erforscht, nicht in den gereinigten Ausgaben, die für Volksschulen und Gymnasien veranstaltet sind, sondern in den echten Quellen aus der jeweiligen Zeit, dann wird man völlig von Ekel erfüllt, nicht wegen der Taten der Verbrecher, sondern wegen der Strafen, die die Guten auferlegt haben; und eine Gemeinschaft wird unendlich mehr durch das gewohnheitsmäßige Verhängen von Strafen verroht, als durch das gelegentliche Vorkommen von Verbrechen.
Daraus ergibt sich von selbst, daß, je mehr Strafen verhängt werden, umso mehr Verbrechen hervorgerufen werden, und die meisten Gesetzgebungen unserer Zeit haben dies durchaus anerkannt und es sich zur Aufgabe gemacht, die Strafen, soweit sie es für angängig hielten, einzuschränken.
Überall, wo sie wirklich eingeschränkt wurden, waren die Ergebnisse äußerst gut. Je weniger Strafe, umso weniger Verbrechen. Wenn es überhaupt keine Strafe mehr gibt, hört das Verbrechen entweder auf, oder, falls es noch vorkommt, wird es als eine sehr bedauerliche Form des Wahnsinns, die durch Pflege und Güte zu heilen ist, von Ärzten behandelt werden.«Das sind Worte Oscar Wildes.
Aber der Gegenwartsstaat kann dem Ideal des Denkers nicht plötzlich reifen. Er kann die Hälfte seiner Strafparagraphen, nicht alle streichen. Eine spontane Freigabe des Diebstahls und Raubes in einer vom Eigentum besessenen Gesellschaft wäre fast so unheilvoll, wie der Schutz, den ihr die Holzinger, Feigl und deren sächsische Blutsverwandten angedeihen lassen. Die sofort durchführbare Reform müßte sich mit einer Schiebung von Rechsgütern begnügen, mit der Milderung und Individualisierung der Strafen, und vor allem mit der Sicherung, daß der Staat nicht Verbrecher erzeuge. Gerade diese erweist sich in Österreich immer wünschenswerter. Denn nirgends ist der Glaube an den Selbstzweck der staatlichen Gewalten so festgewurzelt wie hier, wo noch immer das Publikum als eine zur Bedienung der Beamtenschaft bestimmte Einrichtung oder als eine lästige Begleiterscheinung, ohne die sich’s leichter amtieren ließe, aufgefaßt wird.
Eine Amtshandlung ist hierzulande etwas, in das man sich einmischt. Es entspricht dem allgemeinen Wesen österreichischer Amtlichkeit, daß es unserer Justiz nicht so sehr darauf ankommt, Verbrechen zu verhindern, als sie zu strafen.
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