Staatsanwälte und Richter als Rechtsverbrecher, Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Nebel in Darmstadt erstattet, 02.07.2009

Staatsanwälte und Richter als Rechtsverbrecher, Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Nebel in Darmstadt erstattet, 02.07.2009

Die zahlreichen Opfer von Beamtenkriminalität in Deutschland kennen das Phänomen: Für sie hat der Rechtsstaat längst aufgehört zu existieren. In Deutschland kann nahezu jeder Richter und jeder Staatsanwalt Verbrechen begehen und er findet mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit immer wieder einen Kollegen, der bereit ist ihn – durch das Begehen einer weiteren Straftat – vor Strafverfolgung zu schützen. Strafvereitelung im Amt – so nennt es der Paragraph 258a des Strafgesetzbuchs. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft.

Auf genau diese Weise schützt der Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft – Oberstaatsanwalt Nebel – seine kriminellen Richter und Staatsanwaltschaftskollegen vor Strafverfolgung. Zuerst hat er die ihm vorliegenden Strafanzeigen – exakt – an die Behörde weitergeleitet, die die Straftaten begangen hatten. Als er dazu aufgeordert wurde diese zu unterlassen, ignorierte er die Strafanzeigen. Er verweigert sogar Eingangsbestätigung und Aktenzeichen. Selbst Sachstandsanfragen blieben unbeantwortet.

Das hat es nötig gemacht gegen Oberstaatsanwalt Nebel – in seiner Eigenschaft als Behördenleiter der Darmstädter Staatsanwaltschaft – eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Unterlassen der Diensthandlung und Begünstigung zu erstatten.

Um sicher zu gehen, dass dieser Sumpf nun endlich ausgetrocknet wird, wurde diese Strafanzeige direkt an den Ministerpräsident des Lande Hessen Roland Koch von der CDU gesandt. Koch wird in einem Begleitschreiben gebeten, diese Strafanzeige an eine – unbelastete – Staatsanwaltschaft weiterzuleiten und Sorge zu tragen, dass sie dieses Mal nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und seinen Gesetzen behandelt und bearbeitet wird.

 

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