Vorwort:
Man kann sich kaum vorstellen wieviele Richter eigentlich einer psychologischen Untersuchung für ihre Diensttauglichkeit benötigen, damit Bürger durch diese nicht mehr geschädigt werden.
In der Praxis gestaltet es sich allerdings umgekehrt. Es werden nicht die geistig kranken und bürgerschädigenden Richter psychologisch untersucht, sondern die geschädigten Opfer solcher Richter werden zu psychologischen Untersuchungen geschickt und ständig für geistig krank erklärt und dass diese aufgrund von geistigen Krankheiten keine Rechte bei Gericht geltend machen könnten.
Der Bürger ist für viele Richter heute immer noch ein “NICHTS” und damit unbeschreiblich minderwertig. Anwälte können bei Gericht Rechte geltend machen und befinden sich je nach Ansehen der Person als Opportunisten je nachdem mehr oder weniger auf dem Niveau von Bürgern oder Menschen.
Anwälte als Opportunisten pflegen mehr ein hohes Ansehen der Justiz und gehen mit Richtern auch gemeinschaftlich hochelitär im Anwaltverein saufen anstatt, dass diese die Rechte ihrer Mandanten vertreten, denn das ist für Richter in der Regel nicht gemütlich.
Auch unterstützen diese die unten folgend beschriebene Willkür von Richtern.
Anwälte, die die Rechte ihrer Mandanten vertreten landen auch gerne in der Psychiatrie oder diese werden mit psychologischen Gutachten Mundtot gemacht zB.:
Friedrich Schmidt, Rechtsanwalt aD.: Das wir in Deutschland einen Rechtsstaat von Weltgeltung haben ist so übertrieben und gelogen, dass man es nur als Witz bezeichnen kann, 2010
Richter sind eine hochelitäre Herrschaftsrasse oder Herrenrasse, die so hochgestellt ist, dass diese sogar noch nicht einmal mehr Menschen sind.
Gemäss Richter Dr. Jörg Eisberg vom AG-Minden müssen niedere Bürger sogar Juristen ehren, die diese durch kriminelle Handlungen, Rechtsbeugung und Schikanen auch übelst geschädigt haben.
Wenn Richter Frank Fasel also erklärt, dass ihn ein tiefer Ekel vor seinesgleichen überkommt, dann kommt das nicht von ungefähr.
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Strafverfahren des Herrn L. gegen seinen Vermieter (3 Cs 24 Js 788/93 (861/93)):
Herr L. stellte Strafantrag gegen seinen Vermieter, wegen Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch und tätlicher Angriffe.
Der von Herrn L. gestellte Strafantrag wurde abgelehnt, da kein öffentliches Interesse vorliegen würde. Ein Rechtsanwalt erklärte, daß dieses generell so gemacht würde, weil er kein Rechtsanwalt sei und daher eine solcher Antrag grundsätzlich viel weniger Ernst zu nehmen sei als einer von einem Rechtsanwalt eingereichter. Ein RA reichte dann für Herrn L. eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein, so daß darauffolgend plötzlich selbstverständlich öffentliches Interesse vorlag und Herr L. in dem Verhandlungstermin über den von ihm gstellten Strafantag mit 4 weiteren von Ihm benannten Zeugen als Zeuge geladen war.
Die Richterin erklärte: Herr L. ich habe mir Ihren Strafantrag durchgelesen, daß sieht mir ja ganz nach einem Rechtsanwalt aus aber in Ihrer Anschrift steht garnicht, daß Sie Rechtsanwalt sind?
Herr L.: Ich bin auch kein Rechtsanwalt.
Richterin: Sind Sie denn angehender Rechtsanwalt?
Herr L.: Nein.
Richterin: Studieren Sie denn Jura?
Herr L.: Nein.
Richterin: Was für einen Rechtsberuf haben Sie denn erlernt?
Herr L.: Mh, Keinen.
Richterin: Welchen Beruf haben Sie denn dann erlernt?
Herr L.: Beton u.- Stahlbetonbauer und Hochbaufahrarbeiter.
Richterin: Ja, dann ist das alles ja auch garnichts hier!!, wobei Sie in etwa 10cm Höhe durch die Luft mit dem Handrücken über die vor sich liegende Strafanzeige des Herrn L. fegte.
Die Schriftsätze sind also tatsächlich dergestalt intellektuell wie von einem Rechtsanwalt. Die Person des Geschädigten ist jedoch gemäss Juristen nicht hochintelektuell, nein noch nicht einmal intellektuell, sondern noch schlimmer. Es wird rein im Ansehen der Person beurteilt.
Gauleiter Koch: “Im vorchristlichen Rom waren die Sklaven den Haustieren untergeordnet. Das NICHTS ist selbst noch den Sklaven untergeordnet.”
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Richter Husmann vom AG-Minden und Richter Eickhoff vom AG-Minden schickten Herrn L. im Jahr 2002 zu einer psychologischen Untersuchung, weil er vollständig unfähig ist bei Gericht vorzutragen und um ihm daher einen Betreuer zu bestellen.
Die Psychologin erklärte, dass er den Juristen vertrauen müsse, weil diese jahrelang Jura studiert haben und einen Amtseid geschworen haben. Daher könnten diese auf keinem Fall jemanden Schaden und diese könnten das auch niemals mit Absicht machen. Selbst wenn diese jemanden Schaden wollten ginge das nicht, weil diese einen Amtseid geschworen haben und daher sei dass unmöglich.
Psychologin: “Verstehen Sie Juristen haben Jura studiert! Was haben Sie denn gelernt?”
Herr L.: “Ich habe einen Gesellenbrief als Beton- und Stahlbetonbauer”
Psychologin: “Sehen Sie, daher können Sie das gar nicht verstehen was Juristen machen.”
Herr L.:”Ich habe allerdings auch noch einen Gesellenbrief als Hochbaufacharbeiter.”
Psychologin: “Und welchen Schulabschluss haben Sie?”
Herr L.: “Hauptschulabschluss”.
Psychologin: “Sie müssen verstehen, dass Juristen jahrelang studiert haben und diese haben ein Gymnasium besucht und dann viele Jahre eine Universität!”
Herr L.: “Aber es geht doch um meine Schriftsätze und dass ich nicht fähig bin bei Gericht rechtlich vorzutragen. Was ist denn damit nicht in Ordnung?
Psychologin: “Ihre Schriftsätze sind in Ordnung und die kann ich ja sogar verstehen aber das was dort rechtlich drin steht kann ja gar nicht stimmen, denn Sie haben nicht studiert und daher können Sie das selbst gar nicht verstehen was Sie da schreiben.
Ihre Schriftsätze sind ja genau wie eine Doktorarbeit mit den ganzen Rechtsnachweisen und den Erklärungen und Erläuterungen. Aber daran sieht man ja dass Sie sich da in einen regelrechten Wahn in etwas hinneinsteigern, was Sie überhaupt gar nicht verstehen können.”
Richter Eichhof telefonierte mit der Psychologin hochelitär und freundlich, damit unbedingt ein Betreuer bestellt wird, denn das sei zu seinem Vorteil dringend.
Zweiter Termin bei der Psychologin nach ein paar Tagen mit einigen hier nicht genannten Vorfällen:
Psychologin: “Ich habe dem Gericht mitgeteilt, dass ich den Fall nicht weiter bearbeiten werde, denn Sie kennen sich ja rechtlich bestens aus.”
Nun wurde Herr L. aufgrund des Untersuchungsauftrages von einem weiteren Neurologen und Psychologen zu Hause besucht.
Neurologe: “Wissen Sie was ich hier soll?”
Herr L.: “Mh, ehrlich gesagt weiss ich das auch nicht.”
Neurologe: “Ich soll beurteilen ob Sie im Stande sind bei Gericht rechtlich vorzutragen. Aber ich kenne mich doch rechtlich gar nicht aus und kann das daher doch gar nicht beurteilen. Ich kann doch nur beurteilen ob Sie in der Lage sind bei Gericht vorzutragen und dass Sie das können daran besteht ja nicht der geringste Zweifel. Und dass Sie sich entsprechend rechtlich hervoragend auskennen und entsprechend vortragen können, daran habe ich auch nicht den geringsten Zweifel. …”
Ihm war nach dem Gutachten kein Betreuer zu bestellen.
Herr L. bat bei Gericht um eine Kopie des Gutachtens. Das Gutachten ist unzulässigerweise Geheim.
Fahrtkosten und andere Schäden durch die Begutachtung wurden Herrn L. zur zusätzlichen Schikane nicht ersetzt.
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Im Jahr 2002/2003 stellten die Richter Heinrich Burckhard Husmann, Dodt, von der Beeck, Geue, Brinkmann, Uhlhorn, Kluge, Gottwald, Dr. Nowatius, dass man Herrn L. und andere niedere minderwertige Bürger mit rechtlosstellenden Kontaktverboten vollständig rechtlos stellen kann und muss, wenn diese Bürger selbst Rechte gegenüber anderen Menschen erfolreich an Gerichten geltend machen.
Herr L. hatte bis zu dem Zeitpunkt bereits 4 Gerichtsverfahren gegen die Gegenseite geführt, die er an anderen Gerichten teils vollständig ohne anwaltliche Vertretung aber am Ende alle zu 100% gewonnen hat.
Nun wurde ihm aufgrund seiner Minderwertigkeit als Prolet und als juristisches NICHTS mit einer Unterlassungsverfügung verboten auch gerichtlich gegen die Gegenseite weiterhin Rechte geltend zu machen.
In einer Berufung wurde er von Richter Dodt vom LG-Bielefeld ehemals sogar noch gelobt wie unglaublich kostensparend und zuvorkommend er der Gegenseite tätig war als der gegnerische Anwalt in der mündlichen Verhandlung wild und verzweifelt in seiner Akte herumblätterte und erklärte, dass Herr L. keinen Anspruch auf Schadenersatz aus seinem Prozessbetrug habe.
Richter: “Haben Sie überhaupt eine Vorstellung was auf Sie zugekommen wäre, wenn der Herr L. nicht so vorgegangen wäre, sondern so wie Sie das wollten?! Das hätten tausende EURO sein können.
Es war die beste Lösung für Herrn L. und damit letztlich auch für Ihre Mandantin.
Billiger und Kostengünstiger wie Herr L. seine Rechte gegen Sie geltend gemacht hat, geht es wirklich nicht.!”
Richter Gottwald, Vinke und Dr. Nowatius vom OLG Hamm stellten später fest, dass man Herrn L. ein solches vollständig rechtlosstellendes Kontaktverbot auch auferlegen müsse, weil es ihm nicht erlaubt sei, der Gegenseite Prozessbetrug vorzuwerfen (Gemeint war aber, dass er es hat dem Anwaltskollegen nicht vorwerfen dürfen, der die Gegenseite vertreten und den Prozessbetrug mit einer falschen Eidesstattlichen Versicherung begangen hat und der daher nun durch die Richterkollegen abzudecken war).
Es ist allerdings fraglich wie man dann den Schadensersatz aufgrund eines solchen Prozessbetruges hätte geltend machen können. Eines von den 4 bereits gewonnenen Gerichtsverfahren wurde sogar wegen Schadenersatz aus einem Prozessbetrug geführt und eben zu 100% gewonnen.
Desweiteren muss man sich die ungeheuerliche Willkür der 3 Richter einmal vorstellen, die Bürgern verbieten sich gegen strafrechtliche Schädigungen insbesondere von Anwälten als Juristenkollegen zu wehren. Das ist ein gleiches willkürliches Vorgehen wie gegen Juden im Dritten Reich. Die insgesamt mindestens 10 Richter feiern sich dafür aber hochelitär, weil diese gegenüber als Juristen niederen minderwertigen Proleten ungeheuerlich höher gestellt sind, weil Proleten eben pauschal verboten werden kann gegen bestimmte Personen Rechte geltend zu machen.
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Jahre später (2004/2005):
Zwischenzeitlich erfolgen von Herrn L. Beschwerden über richterliche Verbrechen an denen auch Richter Husmann und Richter Eickhoff beim Abdecken beteiligt waren und andere Beschwerden mit richterlichen Belehrungen zB.:
Beschwerde In der Strafsache: Beschuldigter L., 5 Gs 1029/04, Beschluß vom 09.12.2004 von Richter Wacker, Minden, den 01.02.2005
Hiermit lege ich Beschwerde gegen den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 ein.
Ich beantrage den Beschluß von Richter Wacker vom 09.12.2004 aufzuheben, damit das Verfahren weiter ordnungsgemäß bearbeitet werden kann.
Richter Wacker hat am 09.12.2004 mit Beschluß des AG Minden eine von mir eingelegte Beschwerde wegen eines Durchsuchungsbeschlußes abgewiesen ohne eine Entscheidung von der Strafkammer am LG Bielefeld einzuholen (StPO §306 Abs. 2). Der Rechtszug ist damit ersichtlich nicht ordnungsgemäß behandelt worden.
Richter Wacker hat damit aufgrund des Devolutiveffektes (GVG §73 Abs. 1) gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstoßen. Die Entscheidung verstößt somit auch gegen Artikel 20 Abs. 3 GG.
Eine Rechtsmittelbelehrung lag dem Beschluß von Richter Wacker nicht bei.
Das Rechtsmittel war erfolgreich. Herr L. musste jedoch die Kosten tragen aufgrund des “Veranlasserpinzips” und weil die Kosten zwingend der Partei aufzuerlegen sind, die ein erfolgloses Rechtmittel geltend macht:
Entscheidung Qs 119/05II von Richter Drees, Dr. Zimmermann, Schröder
Was sich Richter als Begründung an den Haaren herbeisuchen um sogenannte niedere und minderwertige Bürger durch Kosten zu schikanieren und zu bestrafen kann man sich also kaum vorstellen.
Auch ist daran erkennbar, dass sicherlich die 3 Richter eher einer psychologischen Untersuchung zugänglich sind wie Herr L. als Bürger und Nichtjurist.
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Als Herr L. im Jahr 2004 selbst einen Schriftsatz beim Landgericht einreichte und die Gegenseite sämliche seiner Forderungen erfüllte wobei Herr L. dem Dr.-Anwalt der Gegenseite noch erklären musste wie er eine Unterlassungserklärung korrekt verfasst entschieden Richter Günter Schaffer vom LG Bückeburg und Richter Ulmer vom OLG Celle, dass bei Schriftsätzen, die Bürger selbst bei Gericht einreichen, hypothetisch anzunehmen ist, dass diese Fehlerhaft sind (OLG Celle 13W118/04).
Der beim Landgericht eingereichte Schriftsatz wurde Herrn L. von Richter Günter Schaffer zu erst wieder zurückgeschickt mit der Erklärung gegen über einem Anwalt: “Das der Herr L. nicht weiss, dass beim Landgericht Anwaltszwang herrscht, dass gibt es ja wohl gar nicht!”
Herr L. schickte seinen Schriftsatz am anderen Tag wieder zum Landgericht und erklärte Richter Schaffer, dass Einstweilige Verfügungen vom Anwaltszwang ausgenommen sind mit entsprechenden Rechtsnachweisen und er ihn in seinem rechtlichem Gehör verletzt habe.
Bürger sind allerdings gemäss Richter Schaffer und Richter Ulmer so minderwertig, dass man bei diesen hypothetisch annehmen muss, dass diese nur Fehlerhaft bei Gericht vortragen können. Was also auch für die rechtlichen Fähigkeiten des Herrn L. als Bürger gilt und daher müsse er 80% der Kosten tragen.
Hier muss man sich auch fragen, wenn Richter nicht in der Lage sind Schriftsätze nach ihrem Qualitätsgehalt zu beurteilen, sondern “hypothetisch” annehmen müssen ob dieser dann für das Richteramt befähigt sind und man diese aufgrund ihres hypothetischen Glauben nicht besser psychologisch untersuchen lassen sollte ob diese für das Richteramt geistig fähig sind.
Der Präsident des LG-Bückeburg und der Präsident des OLG Celle halten solche Richter aber für sehr fähig, diese halten aber nichts von niederen minderwertigen Proleten und erklären das korrekte und richtige Vorgehen der beiden Richter.
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Etwa im Jahr 2007 stellte Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) in einer Beschwerdeabweisung über einen Befangenheitsantrag amtlich fest, dass der Beschwerdeführer Herr L. aufgrund einer psychischen starken Angeschlagenheit und völlig unvernünftigen rechtlichem Denken nicht in der Lage sei (rechtlich) etwas zu verstehen und er deshalb kein rechtliches Gehör bei Gericht erlangen könne. Diese geistigen Eingeschränktheiten hat er selbst amtlich festgestellt und diese müssen auch vorliegen, weil Herr L. meint, dass ihm rechtliches Gehör bei Gericht zustehen würde.
Dem ging folgender Sachverhalt voraus:
Richter Georg Thiemann vom AG-Bielefeld erklärte Herr L. in einem Telefonat zuvor laut schreiend, dass er sich seinen Schriftsatz gar nicht durchgelesen habe und dass er keinerlei Rechte bei Gericht hat und auch gar keine Rechte bei Gericht geltend machen kann.
Desweiteren erklärte Richter Thiemann, dass er sich Schriftsätze von Bürgern grundsätzlich nicht durchlesen würde und das brauche er auch nicht, weil er Richter ist.
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Im Jahr 2012 wurde Herr L. in einem Strafverfahren angeklagt, weil er 2 strafvereitelnde Staatsanwältinnen wegen ihrer Strafvereitelung und Juristenkollegenabdeckung beleidigt haben soll.
Um den Angeklagten durch Rechtsbeugung zu schädigen erklärte Richter Dr. Jörg Eisberg (AG-Minden) in der Hauptverhandlung mit Zustimmung von Oberamtsanwältin Rita Bohrenkämper (Staatsanwaltschaft Bielefeld) folgendes:
Herr L. sei allein aufgrund von 2 geistigen Krankheiten, davon einer “abartigen” geistigen Krankheit (Was ist das?), nicht in der Lage bei Gericht durch Vortrag Rechte geltend zu machen und er könne daher auch kein rechtliches Gehör bei Gericht erlangen.
Auch können daher seine entlastenden Beweismittel nicht berücksichtigt werden und er könne daher auch nichts in das Protokoll aufnehmen lassen, denn er sei aufgrunddessen nicht in der Lage etwas sachlich oder rechtlich zu verstehen. Nach verlesen eines unzulässig im Geheimen eingeholten Gutachten: “Da sieht man es doch!”.
Desweiteren gab es in der Hauptverhandlung noch einen weiteren Befangenheitsgrund, denn Richter Dr. Jörg Eisberg warf ihm eine weitere angeblich getätigte Beleidigung vor, die von der Staatsanwaltschaft gar nicht erwähnt worden ist.
Hinzukommend erklärte Richter Eisberg nach der Hauptverhandlung, dass er seine Internetseiten auf denen auch über ihn kritisch berichtet wird komplett löschen solle und er könnte diese ja dem Gerichtdiener zum schreddern geben.
Auch sonst wurde von Oberamtsanwältin Bohrenkämper und Richter Dr. Eisberg gelogen und Schwachsinn erzählt den man sich kaum vorstellen kann.
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In folge des vorstehenden Strafverfahrens bei Richter Dr. Jörg Eisberg stellen die 3 Richter Warnke OLG-Hamm, Richter Franzke OLG-Hamm, und Richter Dr. Hidding LG-Bielefeld (Beschluss III-3Ws 191/12 OLG Hamm vom 16.08.2012) ebenfalls im Jahr 2002 fest, dass der Beschwerdeführer Herr L. vollständig in der Lage sei bei Gericht rechtlich und sachlich einwandfrei vorzutragen, dass würde sich aus seinen bisherigen Schriftsätzen ergeben. Dass sinngemäss sogar noch besser wie jeder Rechtsanwalt.
Aufgrunddessen wurde der von Herrn L. gestellte Fristverlängerungsantrag abgewiesen, denn er ist mit seinen Fähigkeiten sogar in der Lage auch bei meheren schweren und schwersten Krankheiten aufgrund seiner ungeheuerlichen rechtlichen Fähigkeiten bei Gericht vorzutragen und das auch wenn er kurz vorher noch im Krankenhaus deswegen gelegen habe und deswegen 2 weitere Wochen krankgeschrieben ist.
Gemäss Richter Heinz Gassmann vom LG-Bielefeld und fast allen anderen Richtern sind Rechtsanwälte bereits dann nicht mehr in der Lage bei Gericht vorzutragen, wenn diese sich zB. einen Fuss verstaucht haben und müssen dann automatisch Fristverlängerung erhalten.