Nicht Institutionen versagen, wenn Fehlurteile ergehen, sondern Richter, Verteidiger, Gutachter. In Kassel wurde ein angeblicher Vergewaltiger, der fünf Jahre verbüßt hat, wegen erwiesener Unschuld freigesprochen.
Eines Morgens standen sie vor seiner Tür, sechs Mann. Er war zu Hause, denn man hatte ihn vom Dienst suspendiert, “wegen Beschwerden”, hieß es.
Nun sicherten zwei Mann Haus und Garten, und vier drängten in die Wohnung. “Jetzt kommen Sie schon mit!”, sagten sie, als sie ihm ein Papier vorlegten. Haftbefehl. Horst Arnold, damals 42 und geschieden, Gymnasiallehrer für Biologie und Sport an der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim im Odenwald, um einen lockeren Spruch selten verlegen – es verschlug ihm die Sprache. “Wer kümmert sich denn nun um den Kater?”, schoss ihm durch den Kopf. Sein “blauer Russe”. Das sei ein Missverständnis, versuchte er die Kriminalbeamten zu überzeugen. Nein, da stehe es doch.
Ein Amtsrichter in Michelstadt setzte den Haftbefehl gegen Auflagen zwar außer Vollzug. Doch die Staatsanwaltschaft Darmstadt legte Beschwerde ein, und das Landgericht gab ihr statt. “Also musste ich zwölf Tage später doch rein.”
Rein: Das bedeutete Untersuchungshaft im hessischen Weiterstadt. “Einer der Vollzugsbeamten benachrichtigte wenigstens meine Eltern.” Den Kater fütterte fortan sein Vater. Das war 2001.Von da an konnte Arnold die Raten für sein Haus nicht mehr bedienen, seine Bezüge wurden gestoppt. Der Beruf war dahin, das Auto wurde verkauft. Bis auf wenige Ausnahmen wandten sich Freunde und Verwandte ab. “Ich war bis dahin ein Verfechter des Rechtsstaats und wusste nichts von der Justiz. Mit Gefangenen oder Inhaftierung beschäftigt man sich ja nicht. Denen da drin geht es doch gut, denkt man.” Bis es einen selbst trifft.
Im Januar 2002 erhob die Staatsanwaltschaft Darmstadt Anklage gegen Arnold wegen Vergewaltigung einer Kollegin. Die Tat sollte am 28. August 2001 während einer Schulpause geschehen sein. In einem Biologie-Vorbereitungsraum habe er die Frau bedrängt, ihr den Mund zugehalten, sie geboxt und getreten. Er habe ihren knöchellangen Wickelrock und ihren Stringtanga beiseitegeschoben, seine Hose heruntergezogen und sein Opfer dann anal vergewaltigt.
Der Prozess vor der großen 12. Darmstädter Strafkammer mit dem Vorsitzenden Christoph Trapp begann am 10. Juni 2002 und endete nach fünf Verhandlungstagen mit einem Schuldspruch.
Da Arnold die Tat in einem Zustand von “nicht ausschließbar erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit” begangen haben sollte – er hatte am Abend zuvor getrunken -, wurde er zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und wegen seines “Hangs, alkoholische Getränke im Übermaß zu sich zu nehmen”, zunächst in die Psychiatrie in Hadamar eingewiesen.
“Hadamar war die Krönung”, sagt Arnold und kann sich mittlerweile über seine Erlebnisse dort amüsieren. Er sei sofort negativ aufgefallen, weil er einfach kein Geständnis habe ablegen wollen. “Sechs Psychologen haben die auf mich angesetzt!” Auch einer Therapie für Sexualstraftäter widersetzte er sich. “Da war ein Psychologe, der teilte Block und Schreibzeug aus und sagte: ,Meine Herren, Sie schreiben jetzt mal einen Opferbrief und entschuldigen sich!’ Die anderen schrieben alle fleißig. Nur ich nicht. Ich sagte, ich warte, bis ein Brief mit einer Entschuldigung zu mir kommt.”
In der zweiten Therapiestunde ging es um Verhütung. “Was, bitte, hat das mit Therapie zu tun?” Arnold greift sich an den Kopf. “Der schwule Therapeut schrieb einen einfachen Satz an die Tafel. Darin waren sieben Schreibfehler. Die anderen merkten das nicht. Aber ich. So flog ich aus der Sexualtherapie raus.”
Man hielt ihn mehr als 700 Tage in Hadamar fest, schob ihn von einer Therapiegruppe in die nächste. Er galt als “nicht einsichtig”, als jemand, bei dem alle Bemühungen “sinnlos” seien.
…Arnold begann ein Fernstudium zum Diplomsportmanager. Auch das habe Unmut erregt, wegen der Fachbücher in seiner Zelle. Man habe ihm vorgeworfen, sich mit den Beweisen seiner Unschuld zu beschäftigen, statt mit seiner “Schuld”.
…Im Fall Arnold ging dies furchtbar schief, obwohl die Trapp-Kammer in Darmstadt einen guten Ruf genießt. Zehn Jahre nach der “Tat”, die sich das angebliche Opfer offensichtlich ausgedacht hatte, wurde Arnold jetzt vom Landgericht Kassel in einem Wiederaufnahmeprozess freigesprochen. Und zwar nicht wegen mangelnder Beweisbarkeit der Anklage, wie sich Gerichte immer öfter in Fällen, in denen Aussage gegen Aussage steht, herausreden, sondern wegen erwiesener Unschuld.
Wie konnte das passieren? Wie kann das Darmstädter Gericht “von der Täterschaft des Angeklagten” überzeugt sein und eine Falschbezichtigung für “ausgeschlossen” halten, während ein anderes Gericht, nämlich Kassel, feststellt, die Zeugin habe ein “kaum glaubhaftes Geschehen geschildert”? Es sei davon auszugehen, dass sie, die in der Lage sei, die “aberwitzigsten Geschichten zu erfinden”, gelogen und die Vorwürfe “von vorn bis hinten” erfunden habe, urteilten die Kasseler Richter. Ist der Strafprozess denn ein Glücksspiel? Kommt es nur auf das Bauchgefühl der Richter an?
…Nirgends hält sie es lange aus. In jenen dreieinhalb Jahren, in denen sie als Lehrerin in Nordrhein-Westfalen tätig war, wechselte sie viermal die Schule. In Hessen, wohin sie 2001 kam, brachte sie es in kurzer Zeit auf fünf Schulwechsel. An einer Schule sei sie von einem Kollegen vergiftet worden, behauptete sie. Da war sie dann lange krank. An einer anderen Schule erzählte sie, der Polizeibeamte, der die “Vergiftungsangelegenheit” aufgeklärt habe, sei ermordet worden.
Zurzeit ist sie an einer Schule in Bielefeld. Die Bezirksregierung erließ inzwischen ein Dienstverbot. “Bei vollen Bezügen!”, erregt sich Arnold. “Ich bekomme Hartz IV!”
…2008 beantragte er die Wiederaufnahme des Falls. Die jetzt zuständige Staatsanwaltschaft Kassel ließ sich ein Dreivierteljahr Zeit, bis sie, ohne auch nur auf ein einziges Argument einzugehen, die Zurückweisung des Antrags forderte, wie es bei den Staatsanwaltschaften allgemein der Brauch zu sein scheint.