Todesschüsse in Fürth: Ermittlungen gegen Polizisten erwartungsgemäß eingestellt – Ruhestörer “zwang” zur Notwehr

Todesschüsse in Fürth: Ermittlungen gegen Polizisten erwartungsgemäß eingestellt – Ruhestörer “zwang” zur Notwehr
Es war zu erwarten: Das in Darmstadt geführte Ermittlungsverfahren gegen zwei südhessische Polizisten wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung eines Ruhestörers wurde nun eingestellt.
Am 6. August letzten Jahres, einem Sonntagvormittag, war ein 55 Jahre alter Mann aus Fürth (Kreis Bergstraße/ Odenwald) im Rohbau des von ihm zuvor in Eigenregie errichteten dreieinhalbstöckigen Mehrfamilienhauses erschossen worden. Die beiden Polizisten, eine Polizeioberkommissarin und ein Polizeikommissar, hatten insgesamt 4 Schüsse auf den Mann abgegeben – angeblich aus Notwehr bzw. aus Nothilfe.
Der kleingewachsene Mann habe sich der Polizistin bis auf 1,5m mit erhobenem Beil genähert und habe ihre Aufforderungen, stehen zu bleiben und die Axt niederzulegen, ignoriert.
Das kann so abgelaufen sein und klingt dennoch unwahrscheinlich – trotz eines rechtsmedizinischen Gutachtens, das die Version der beiden Polizisten (angeblich) bestätige.
Wie es dazu kommen konnte, dass ein banaler Polizeieinsatz wegen Ruhestörung mit tödlichen Schüssen endet, beschäftigt die in Heppenheim ansässige Redaktion des Starkenburger Echo nach eigenen Worten “seit mehr als vier Monaten“. Solange gehe man der Frage nach, wie es “dazu kommen ” konnte.

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