Verfahren gegen Ärzte nach 8 Jahren eingestellt, „Der Selbstmord war vermeidbar“, Neue OZ, 23.11.2010
Das Fazit der Gutachter war glasklar: Der Stationsarzt, der Björn Kindermann als Letzter in der psychiatrischen Klinik untersucht hatte, hätte dessen Leben retten können – und müssen.
Björn hatte einfach Pech – so legt es das Urteil nahe. Pech, dass viele Menschen viele Fehler machten. Was die Eltern zwei Wochen schafften, gelang der Fachklinik nicht einmal vier Tage: Björn zu beschützen. Waren sich Ärzte und Pfleger dieser Verantwortung bewusst?
Petra und Lutz Kindermann haben ihren Sohn verloren. Ihr Leben wird nie wieder so sein, wie es einmal war. Dafür sind auch zwei Mediziner laut Gutachten verantwortlich – weit mehr, als es die Einstellung des Verfahrens folgern lässt.
Erstaunlich auch, dass die Richterin kein Wort des Mitgefühls für die Angehörigen fand. Dafür ein „Es ist doch schon lange her“. Das stimmt. Gericht und Staatsanwaltschaft brauchten fast acht Jahre bis zum Verfahren – durch das Abwälzen vom Land- zum Amtsgericht; durch einen Richter, der den Prozess nach einem Tag und niederschmetternden Gutachten für die Beklagten erst einstellen und dann einen dritten Gutachter beauftragen wollte, bevor er das Verfahren abgab. Jetzt schien es, als ob dem Prozess doch noch der Stellenwert eingeräumt werden sollte, den er verdient. Ein Trugschluss.
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