Morgen, am 05.07.2011 um 9.00 Uhr, im Sitzungssaal A 22 des Landgerichts München, findet ein Verfahren gegen eine Rechtsanwältin statt, die sich “erdreistet” hat, einen Richter Protokollfälschung vorzuwerfen.
Nun hat sie ein Verfahren wegen Beleidigung der Richterschaft beim FG München.
In diesem Strafverfahren hatte eine Richterin einen Beschluss verfasst, wonach die Anwältin sich einer psychiatrischen Untersuchung nach § 20/21 StPO unterziehen sollte.
Diesen Beschluss hatte die Nachfolgerichterin aufgehoben,
a) nachdem sie sich geweigert hatte, die völlig sinnlose Aussage der Gutachterin wörtlich ins Protokoll zu nehmen
b) diese Entscheidung per Beschluss fällte, mit einer Begründung die
c) von der Anwältin als “schwachsinnig” bezeichnet wurde (dem schliesse ich mich voll und ganz an)
d) was eine Auslösung des (beleidigten) Schleudersitzmechanismus bei der Richterin zur Folge hatte
e) zu einer lautstarken Auseinandersetzung führte, mit anschliessender 30-minütiger Wutpause der Richterin
f) die nach der Beratung mit ihren Chefs beschloss, dass der Beschluss zu einer psychiatrischen Untersuchung aufzuheben sei
g) ohne Begründung, da es offensichtlich nicht ihr Tag für Begründungen war
Der Fortsetzungstermin wurde für den 12.07.2011 festgesetzt.
Unter anderen Zeugen wird auch “ihro Expektabilität”, der beleidigte Richter als Zeuge auftreten.
Aktenzeichen: 831 Cs 253 Js 209672/08.
Ort des Geschehens: Gebäude Strafjustizzentrum, Anschrift: Landgericht München I, Nymphenburger Straße 16, 80335 München (Hausanschrift)