Orginalseite vom 09.10.2012 mit den beiden Beiträgen als PDF
In diesem weiteren Fall gratuliert Richter Carsten Krumm auch seinen (rechtbeugenden?) Kollegen:
Rechtsmissbrauch durch Richter, 21.09.2009
Richter Carsten Krumm, der sich als kompetenter Verkehrsrechts-Experte bei Beck Online einen guten Namen gemacht hat, hält die Entscheidung für richtig, gratuliert dem Gericht und titelt in im Beck-Blog: …
Der C.H. Beck Verlag reinigt seine Veröffentlichungen durch Zensur, damit die Justiz tatsächlich “unbedingt sachkundig” und “hochkarätig” ist um sich eben auch bei Juristen in der Justiz hochkarätig einzuschleimen und wie man sieht verfügt man auch über die hochkarätige Sachkunde sich durch Zensur einzuschleimen.
Der Amtsrichter Carsten Krumm im OLG Bezirk Hamm schleimt sich bei seinem zuständigen Richter am OLG-Hamm ein wie man dem Kommentar nun entnehmen kann:
Beitrag 1, 24.08.2009:
Das wird der Vorsitzende Richter am (für Sie zuständigen) OLG Hamm Karl-Heinz Posthoff sicher gerne hören, da Sie ihm hier bescheinigen, “hochkarätig” und “unbedingt sachkundig” zu sein. Und wer weiß, wofür das mal gut sein kann …
Schleimt dieser sich bei einer Inkompetenz und fehlenden Sachkunde ein, weil er genau weiss, dass man sich dort am besten einschleimen kann, weil es gerade dort ganz besonders auf das Ansehen der Person ankommt?:
Beitrag 2, 09.102012:
Ja, das wird Richter Posthoff gerne hören.
Wenn er so kompetent ist, vielleicht beugt er dann Bürgern vorsätzlich das Recht?
Ansonsten ist es reine Inkompetenz?
Dazu muss man wissen, dass Rechtsanwälten am AG-Minden, LG-Bielefeld und am OLG-Hamm Fristverlängerung erhalten, wenn diese sich nur einen Fuss verstaucht haben.
Desweiteren muss man dazu wissen, dass der erstinstanzliche Richter in der Hauptverhandlung feststellte, dass der Angeklagte aufgrund 2er zusätzlich geistigen Krankheiten (einer “abartigen” geistigen Krankheit – Was ist das?) so krank sei, dass er rechtlich gar nichts verstehen könne und daher alle seine Beweise nicht zu berücksichtigen sind und er auch nichts in das Protokoll aufnehmen lassen könne und seine ganzen schriftlichen Eingaben daher auch nicht berücksichtigt werden können.
Die Richter Posthoff, Warnke und Franzke erklären, dass der nun Verurteilte doch in der Lage sei bei Gericht schriftlich vorzutragen, dass beweisen die von ihm eingereichten Schriftstücke. So kann man sich von insgesamt 4 Richtern bei geistigen Krankheiten aufgrund derer man vollständig unfähig ist Rechte bei Gericht geltend zu machen wieder gesund machen lassen. Die Schreiben das einfach auf mit Stempel und schon ist man wieder gesund und das dann nicht nur wegen zweier geistiger Krankheiten, sondern auch noch wegen der vielen genannten Krankheiten aufgrund des Krankenhausaufenthaltes und der ständigen chronischen Krankheiten.
Wobei ein Amtsarzt feststellte, dass der Verurteilte für alle Tätigkeiten zu 100% Arbeitsunfähig ist (Diese Stufe bedeutet 0 bis max. 3 Std. am Tag) bezüglich aller Tätigkeiten aber das ohne die beiden vom erstinstanzlichen Richter geistigen Krankheiten (aufgrund derer allein konnte er gar keine Rechte geltend machen) und ohne die Folgen und den zusätzlichen Krankheiten wegen derer er im Krankenhaus lag.
Das man bereits bei max. 3 Std. max. Arbeitstätigkeit am Tag nicht so Leistungsfähig und gegenüber anderen Menschen eingeschränkt ist ist ja eigentlich logisch.
Hinzu kommt, dass der Verurteilte kein Jurist ist. Dieser muss die gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften etc. sich ja zusätzlich noch erst erarbeiten. Wenn man jetzt die 4 elitären Richter fragt, dann werden diese erklären, dass er das gar nicht braucht, weil er die als niederer Mensch (Nichtjurist) ohnehin gar nicht verstehen kann. Daher kann er auch so irgendwas einreichen ohne sich an gesetzliche Vorschriften zu halten.
Es ist sowieso egal was er als niederer Prolet einreicht.
2 Richter vom AG-Minden schickten den Verurteilten 2 mal zu einer psychologischen Untersuchung um ihm einen Betreuer zu bestellen, weil er vollständig unfähig ist bei Gericht rechtlich vorzutragen. uam.
Desweiteren ist es so, dass der Verurteilte sich keinen Anwalt zur Vertretung nehmen darf und sich auch anwaltlich nicht beraten lassen darf und zwar auch nicht bei Anwaltszwang und auch nicht wenn ihm PKH bewilligt worden ist. Deswegen ist er bereits einmal strafrechtlich verurteilt worden, weil er 2 Jahre zuvor einen Offenbarungseid abgelegt hatte und das daher der Beweis ist, dass er einen Anwalt nicht bezahlen kann. Könnte er sich also einen Anwalt leisten, dann macht er sich evtl. immer noch wegen versuchten Betruges straffällig aber er könnte sich die Aufgrund seiner Krankheit vorliegenden Defizite in der Justiz für Geld kaufen. In der Justiz kann man sich Rechte für Geld tatsächlich kaufen und wer kein Geld hat, der muss als ganz besonders niederes und minderwertiges Menschenmaterial auf seine Rechte verzichten.
Dennoch muss gemäss den 4 Richtern der Verurteilte auch alle kurzen Fristen in Strafverfahren stets einhalten und zwar komplett alle ohne jegliche Ausnahme.
Das beweisen die Richter damit, weil er bis auf eine kurze 7 Tage Frist und eine weitere nicht eingehaltene Frist alle anderen Fristen eingehalten hat und dass sei der Beweis dafür, dass er “trotz seiner Erkrankung (Häh? es sind viele Erkrankungen) in der Lage ist, im vorliegendem Verfahren schriftlich Stellung zu nehmen”.
Dieses Beweismittel zusätzlich mit einem falschen Sachverhalt und ohne Sachkunde zeugt von erheblicher Hochkarätigkeit nehme ich an?
Richter Posthoff, Warnke und Franzke bescheinigen ihren Richterkollegen, dass diese Rechtsbeuger sind:
1. Richter Heinrich-Burckhardt Husmann und Richter Horst Eickhoff vom AG-Minden schickten den Verurteilten 2 mal zu einer psychologischen Untersuchung um ihm einen Betreuer zu bestellen, weil er gemäss ihnen beiden amtlich festgestellt vollständig unfähig ist bei Gericht rechtlich vorzutragen.
2. Ua. aus vorstehenden Grund erklären (auch praktisch mit ihren Entscheidungen) die Richter Heinrich-Burckhardt Husmann, Horst Eickhoff (AG-Minden), Geue, Brinkmann, Uhlhorn (LG-Bielefeld), Gottwald, Finke, Dr. Nowatius (OLG-Hamm) könne und dürfe der hier Verurteilte keine Rechte gegenüber anderen Personen geltend machen und dürfe auch durch Straftaten von anderen Bürgern geschädigt werden, weil er nicht befugt sei sich rechtlich dagegen zu wehren.
3. Richter Dr. Jörg Eisberg stellt in der Hauptverhandlung im vorliegenden Verfahren amtlich fest, dass der nun Verurteilte aufgrund zweier geistigen Krankheiten (Gemäss Richter Dr. Eisberg davon einer “abartigen” geistigen Krankheit) nicht in der Lage sei rechtlich irgendetwas zu verstehen und daher alle seine Beweismittel und schriftlichen Eingaben nicht berücksichtigt werden können. Nach verlesen des Gutachten: “Da sieht man es doch!”.
4. Richter Thiemann vom AG-Bielefeld und Richter Thomas Helmkamp vom LG-Bielefeld (jetzt LG-Münster) erklären, dass der Verurteilte anscheinend psychisch so angeschlagen sei, dass man ihm kein rechtliches Gehör gewähren braucht und sich seine Schriftsätze daher als Richter auch nicht durchlesen muss und das auch nicht macht.
5. …
Wo sich der Verurteilte nun auch auf die durch Richter amtlich festgestellten geistigen Krankheiten, psychische Angeschlagenheit und Minderbemitteltbarkeit beruft ist er nun plötzlich wieder bezüglich dieser und auch aller anderen Krankheiten völlig gesund und nicht mehr geistig Minderbemittelt. Das wechselt immer zu 100% so wie er Rechte geltend macht.
Wer beugt dem Verurteilten also in einer vollständig kranken Justiz das Recht?
Ist es nicht an der Zeit die ganzen beteiligten Richter psychologisch untersuchen zu lassen?