Das LG Neuruppin hat einen Polizeibeamten wegen Totschlags zu zwei Jahren Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision hat der BGH nun verworfen (Beschl. v . 24.02.2011, Az. 5 StR 534/10).
Nach den Feststellungen des Landgerichts (LG) Neuruppin tötete der Polizist einen zur Festnahme ausgeschriebenen Straftäter mit einem Nahschuss, als dieser sich der Festnahme durch Flucht mit einem gestohlenen Pkw entziehen wollte. Der Angeklagte habe in einer durch die Dramatik der Situation bedingten Kurzschlussreaktion geschossen. Die Tat sei aber nach Lage des Falles weder nach Polizeirecht noch durch Notwehr beziehungsweise Nothilfe gerechtfertigt, so die Kammer.
Zwei Kollegen des Hauptangeklagten sind wegen versuchter Strafvereitelung im Amt zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Schwurgericht ist davon ausgegangen, dass sie – als Zeugen vernommen – nicht die Wahrheit gesagt hatten zum Zeitpunkt und den näheren Umständen des tödlichen Schusses, um den Hauptangeklagten vor Strafe zu bewahren. …