Vom Opfer zum Täter, Notwehr und Zivilcourage vor Gericht, ZDF Frontal21 24.08.2010
Immer wieder werden vor Gericht Opfer zu Tätern abgestempelt.
Zivilcourage zeigen, nicht wegschauen, wenn andere Menschen angegriffen werden, sich in der Not selbst verteidigen dürfen – einfacher gesagt als getan. Denn oft sieht sich derjenige, der Hilfe leisten wollte oder in Notwehr gehandelt hat, anschließend auf der Anklagebank.
Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Selbst wenn jemand die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, wird er nicht bestraft. Doch vor Gericht läuft das häufig anders. Im Nachhinein wird beurteilt, ob eine Situation noch Notwehr war oder nicht – und ganz plötzlich werden die Opfer zu Tätern abgestempelt.
… “Völlig realitätsfremd”. Seines Erachtens sei das Gericht bei der Beurteilung des Geschehens von praxisfernen Annahmen ausgegangen. “Dass man einen kampferprobten Schläger einfach von sich stößt und damit den Angriff beendet, das scheint völlig realitätsfremd.” Zudem sei nicht nachvollziehbar, so der Strafrechtler von der Johannes Gutenberg-Universität, warum die Richter Sven G. nicht abnahmen, dass er sich in “großer Angst” befunden habe. Denn das hätte juristisch ganz andere Konsequenzen bedeutet. “Selbst wenn eine Überschreitung der Notwehrbefugnisse vorliegt, kann man trotzdem Straffreiheit erlangen, wenn man aus großer Angst, Furcht oder Schrecken gehandelt hat”, so Erb.
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