Zu sehen ist ein Demonstrationsteilnehmer, der von meheren Polizeibeamten brutal festgenommen, geschlagen, getreten und schliesslich zu Boden gedrückt wird.
Ganz deutlich zu erkennen die Folgen der Aktion. Das Gesicht von Paul B. ist stark angeschwollen, Blut tropft auf den Asphalt.
Polizist: “Was machen wir jetzt mit dem?”
Ein anderer Polizist schiebt mit dem Fuss ein Stein zum auf dem Boden liegenden schwer verletzten: “Den könnte er doch geworfen haben.”
Im Krankenhaus wird ein Schädelbruch diagnostiziert, noch heute trägt er Implantate im Gesichtsbereich.
Paul B. hatte damals wegen Körperverletung Anzeige erstattet. Das Verfahren wurde eingestellt.
Bei einer Gerichtsverhandlung im Jahr 2007 wurde dann Paul B. wegen schwerem Landfriedensbruch und versuchter Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 5 Monaten veurteilt.
Paul Schamer ist der Anwalt von Paul B.. Er hatte mehrfach eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Beamten beantragt. Die Begründung für den Polizeieinsatz der Polizei wegen des Steines hält er für erfunden. Andere Besweismittel gab es nicht. Ein Polizeivideo schwenke im entscheidenden Moment der Festnahme weg. Die beteiligten Zeugen wurden zwar im Verfahren gegen Paul B. befragt doch fand nie eine Befragung als Beschuldigte einer Straftat statt. Im Gegenteil. Als sich Paul B. hilfesuchend an die Justizverwaltung wandte antwortete ihm Wochen später die Staatsanwaltschaft:
“Ich darf Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass auch die falsche Verdächtigung von Polizeibeamten eine Straftat und auch einen Bewährungsbruch darstellen kann.”
Das nun aufgetauchte Video ist Anlass um das Verfahren wieder aufzunehmen. Paul B. hat die 3 Polizisten nun wieder angezeigt wegen Falschaussage. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Ermittlungen aufgenommen. Anwalt Paul Schamer: “Das spricht im Grunde alles für seine Aussage und ziemlich stark gegen die Aussage der damaligen Beamten, die übrigens schon damals aus meiner Sicht nicht glaubhaft waren und daher hoffe ich dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren ernst nimmt und unabhängig ermittelt und die Beamten dann auch vor Gericht stellt wegen Verdachts der Falschaussage und auch wegen der massiven Körperverletzung.”
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wäre in diesem Fall und auch in vielen anderen äusserst sinnvoll, weil dieses bei den Polizeibeamten auch Möglicherweise dazu führen würde, dass diese nicht so einfach anonym zuschlagen können, denn es gibt immer wieder welche die es machen.
Erst durch die jetzt aufgetauchten Videoaufnahmen konnte der Fall B. erneut aufgerollt werden. Auch hier wird immer deutlicher was manche Polizeibeamte zu verbergen versuchen.
In solchen Fällen gibt es grundsätzlich immer nur die Aussagen der Polizeibeamten und die des Verletzten.
Es ist halt immer das Problem, dass die Justiz den Polizeibeamten eher glaubt bzw. fast immer nur glaubt.