Von Richtern und Juristen ohne Gewissen im Hitlerreich und anderen Sympathisanten
Juristen im Hitlerreich – Hitlers Juristen im Nachkriegsdeutschland “Mein Gewissen hat es nicht belastet, wenn ich bei Vollstreckungen tätig war. Ich sag Ihnen nur: es war mir unangenehm. Das war aber mehr eine Frage der Ästhetik als des Rechts.” Dr. Herrmann Stolting, Staatsanwalt a.D. September 1943.
Das Sondergericht Oldenburg fällt das Urteil gegen einen Büroboten, der zwei Stück Seife und eine Dose Schuhcreme an sich genommen hat. Als Volksschädling wird er zum Tode verurteilt. Über 16000 Todesurteile fällen Sondergerichte und der Volksgerichtshof während der Nazi-Zeit. Und die Richter und Staatsanwälte, die damals Unrecht sprachen, waren nach ’45 wieder in Amt und Würden. In einem Bundesland sorgte das “Huckepack-Verfahren” für die Verfilzung von Vergangenheit und Gegenwart: für jeden neu eingestellten, unbelasteten Richter wurde ein Schwer belasteter eingestellt. Standesbewusstsein und Korpsgeist schützen die Kollegen: Anzeigen wurden nicht beantwortet, Ermittlungen stillschweigend eingestellt.