Unter dem Pseudonym Detlef Deal aus Mauschelhausen schrieb ein Verteidiger 1982 in der Zeitschrift “Strafverteidiger”, der Strafprozess sei durch Absprachen zwischen Richter, Staatsanwalt und Angeklagtem zum “Schmierentheater” degeneriert.
…In der Arbeitsgruppe mit dem Titel “Wer dealt sündigt nicht!” gaben zahlreiche Anwälte offen zu, sich nicht an die rechtlichen Vorgaben zu halten und dies auch in Zukunft nicht tun zu wollen. Ja, informelle Deals, also solche ohne Aufnahme ins Gerichtsprotokoll, hätten sie schon abgeschlossen. Ihr Mandant habe auch auf Rechtsmittel verzichtet. Wenn die Absprache nicht dokumentiert sei, sei ja nicht nachzuweisen, dass dieser Verzicht unwirksam ist. …Ja, man habe auch schon Geständnisse von Mandanten verlesen, von denen man wusste oder zumindest ahnte, dass diese falsch seien, damit sich das Strafmass im verabredeten Rahmen hielt. Sollte sich herausstellen, dass die Praxis auch nicht auf das Bundesverfassungsgericht hört, dann, so hiess es “sind wir auf dem Stand einer Bananenrepublik unter allgemeinen Absingen frommer Lieder”.
…”Wir lassen uns aus Angst vor der Justiz korrumpieren” hiess es, wer so handele, verdiene nicht den Namen Verteidiger.
…Viele Richter übten erheblichen Druck aus. Verteidiger berichteten, Richter riefen sie in ihr Hinterzimmer und drohten ihnen mit einer psychologischen Untersuchung des Mandanten, die die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Folge haben kann. Oft heisse es: “Ohne Rechtsmittelverzicht läuft hier gar nichts.”
…In Wirtschaftsstrafsachen sprächen auch finanzielle Erwägungen für einen Deal. “Wer kann sich einen Anwalt für 3000 EUR am Tag an 100 Verhandlungstagen leisten?”
…”Es gibt kein Level, das nicht unterschritten wird, wenn man einmal in die Informalität geht.” …