Rechtsfälle: Kachelmann, Gruselhorrorgeschichte Rupp, Harry Wörtz, Karl-Heinz W., Wormser Massenmissbrauchsfall, Monika Weimar.
Autoren: Thomas Darnstädt, Gisela Friedrichsen, Dietmar Hipp, Andreas Ulrich, Antje Windmann
Wiederaufnahmespezialist Strate: “Alamierend inkompetente Gutachter”.
Einseitige Ermittlungen, überschätzte Gutachten, selbstgewisse Richter – es gibt viele Gründe, warum sich die deutsche Justiz immer wieder Fehlurteile eingestehen muss.
…Die Geschichte aus der Provinz, die erst vor wenigen Wochen rechtskräftig mit Freisprüchen endete, ist schon jetzt Lehrstoff an Universitäten, Thema von Juristen und Justizpolitikern: Wie kann es passieren, dass ein ganzer Apparat versagt? Dass die Staatsanwaltschaft, zwei Landgerichtskammern und die Revisionsinstanz Totschlagsurteile auf eine frei erfundene Gruselstory gründen?
Wer schützt, so absurd das klingt, die Bürger vor Richtern, denen die Phantasie durchgeht, die in ihrer Allmacht Menschen ruinieren und jahrelang ihrer Freiheit berauben, mit Verdächtigungen und vermeintlichen Wahrheiten behängen können?
…In rund 2000 Fällen pro Jahr sieht sich die Justiz in Deutschland genötigt, Wiederaufnahmeverfahren einzuleiten – weil das, was rechtskräftig als abschliessende Wahrheit oft von meheren Gerichtsinstanzen festgestellt wurde, als nicht mehr haltbar erscheint. Niemand kann auch nur schätzungsweise sagen, wie viele Menschen in Deutschland unschuldig hinter Gittern sitzen. “Eine stattliche Zahl” an Opfern der Wahrheitsfindung vermutet der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der schon für etliche Mandanten Wiederaufnahmeverfahren erreicht hat.
…Im Fall Kachelmann traten zehn Gutachter als Sachverständige und zwei als sachverständige Zeugen auf. Das Resultat war beschämend.
…Schneidig hatten die Staatsanwälte eine Anklage formuliert, die so bestechend klang, dass kein Richter es wagte, sie als dummes Zeug zu behandeln. So geht es häufig. “Schneidigkeit” sagt Marxen, ehemals Richter am Landgericht, “ist bei der Staatsanwaltschaft immer noch karriereförderlich”.
…”Ich war immer froh, dass wir in Deutschland nicht die Todesstrafe haben”, sagt Ex-Richter Gehrke: “Es ist beruhigend, dass im schlimmsten Fall ein Fehler korrigierbar ist.”
…Das Landgericht Karlsruhe, nun eine Zivilkammer, schmettert die Klage ab. Was wahr ist, muss noch lange nicht Wahrheit sein. Die Zivilrichter befinden: Wörz Täterschaft sei – trotz des Strafurteils – nicht erwiesen. Die Zivilrichter stellen den Kollegen von der Strafjustiz ein beschämendes Zeugnis aus. Wörz Anwalt Hubert Gorka schreibt auf der Grundlage dieses Urteils einen Wiederaufnahmeantrag, führt insgesamt 15 Punkte auf, die die Verurteilung erschüttern können. Das LG Mannheim lehnt ab, das OLG Karlsruhe ordnet dagegen die Wiederaufnahme an.
…Zwölfmal befassen sich Gerichte insgesamt mit dem Fall. Nach mehr als 13 Jahren verlässt Installateur Wörz das oberste Strafgericht als wirklich freier aber gebrochener Mann.
Wer mag solcher Wahrheitsfindung noch vertrauen?
…Doch die nachträgliche Arbeit an der Wahrheit trifft im deutschen Justizstaat auf schlechte Bedingungen. Bemühungen von Anwälten um nachträgliche DNA-Tests laufen oft ins leere. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung von Spuren rechtskräftig verurteilter Taten.
…Damals waren die Methoden noch nicht ausgereift genug, den Fleck genau zu untersuchen, heute ist das Taschentuch nicht mehr zu finden. Vielleicht sagt Strate “will man es auch nicht finden”. Kann schon sein. “Justiz korrigiert sich nur ungern”, sagt Strafrechtsprofessor Marxen.
…In der Selbstgerechtigkeit der Justiz und ihrer Zuarbeiter liegt ein Problem. “Es fehlt an Bemühungen, den Fehlern auf den Grund zu gehen”, sagt der Humboldt-Prof. Marxen.
…Die Unabhängigkeit der Richter, die jedes Fehlermanagment als Bevormundung zurückweisen, erstickt alle Ansätze im Keim. “Wie Duodezfürstentümer”, sagt der ehemalige Strafrichter Gehrke, führten sich Landgerichtskammern oft auf, “da herrscht das Prinzip Schulterschluss”, da werde nicht mit Kollegen anderer Kammern über Rechtsansichten diskutiert, da heisse es, “dass machen wir hier schon immer so und so, fertig”.
…Doch anstatt Alarm zu schlagen, hielt die Staatsanwaltschaft ihre neuen Erkenntnisse zurück – der Vater blieb im Gefängnis. Erst nach seiner Entlassung, als das unterdrückte Protokoll in einem anderen Prozess auftauchte, konnte der Mann in einem Wiederaufnahmeverfahren rehabilitiert werden.
…Eine Instanz, die nach den Buchstaben der Strafprozessordnung der Wahrheit verpflichtet ist – für die aber nach der Erfahrung des Strafrechtlers Marxen “ein hartes Urteil ein schöner Erfolg” ist. “Ich habe meine Kunden am liebsten im Kasten”, dieser flotte Spruch unter Staatsanwälten markiert die Gesinnung, nach derer viele Ermittlungsverfahren aufgebaut werden. …Und dort ist die Gesinnung nicht anders. “Für die Polizei sind Fälle abgeschlossen, wenn sie einen Tatverdächtigen präsentieren kann”, sagt Marxen.
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