Rechte gibt es in der Justiz auch über Kungelei oder Kumpanei unter Juristen auch da man ohne Anwalt häufig gar keine Rechte bei Gericht geltend machen kann, weil einfach familär kollegial in Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltskollegen über den Kopf des Angeklagten hinweg entschieden wird.
Wer also Schutzgeld an einen Rechtsanwalt zahlen kann, kann sich damit im Durchschnitt wesentlich mehr Rechte in der Justiz bei Juristen kaufen:
Louis & Michaelis Bundesweite Strafverteidigung, Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren?
Bedenken Sie, dass Richter und Verteidiger die gleiche Sprache sprechen und sich häufig aus anderen Verfahren kennen. Dieses Vertrauensverhältnis führt dazu, dass eine gute Gesprächsbasis für ihren Prozess geschaffen wird. Strafprozesse werden heute oft außerhalb vom Gerichtsaal geklärt. Absprachen gehören zum Alltag.
Der Grund hierfür ist recht simpel zu erklären. Die Staatsanwaltschaften sind dermaßen überlastet, dass sie froh sind, wenn ihnen ein Verteidiger ein vernünftiges Angebot macht. Sie können somit diese Akte schließen und sich der nächsten widmen. So einfach kann das sein. Der Strafprozess wird zum Geben und Nehmen.
Nehmen Sie bitte im eigenen Interesse den Kontakt zu dem Verteidiger früh auf, um Ihre Chancen zu wahren. Oft werden Verteidiger erst dann beauftragt, wenn es fast schon „zu spät“ ist oder selber schon „rumgedoktort“ wurde.
Selber dürfen Sie grundsätzlich Ihre Akte nicht einsehen, welche jedoch zum Beispiel wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten kann. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens darf dies. Ziehen Sie nicht in den Kampf, ohne zu wissen, was Sie erwartet.
Der Angeklagte, welcher selbstverständlich nervös ist, verliert regelmäßig in Verhören und bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren, was im Ergebnis immer nachteilig ist. Der Verteidiger wahrt, da er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand zum Verfahren, um Sie optimal verteidigen zu können.
Die Gerichte sind überlastet. Tendenziell wollen sie schnell und effizient die Strafverfahren „abarbeiten“. Dabei wird, wenn kein Verteidiger zur Stelle ist, oft über den Kopf des Angeklagten „hinweg entschieden“.
Der Verteidiger, welcher meist die Richter und Staatsanwälte kennt, kann schon im Vorfeld oder während der Verhandlung einen „Deal“ im Sinne des Angeklagten aushandeln.
Es liegt auf der Hand, dass der Strafverteidiger sein Wissen einsetzen kann, welches ja gerade dem Bürger fehlt, um ihn vor drohendem Unheil zu bewahren.
Das Schlussplädoyer des Anwaltes kann eine erhebliche Wirkung erzielen. …
Der Spiegel 51/2013, Systemfehler, 16.12.2013
Gelegentlich, sagt Leitner, “müssen die Richter aufpassen, dass sie nicht die Fälle entscheiden, an denen sie als Staatsanwalt selbst mitgewirkt haben”. Der Münchner Anwalt Ziegert spricht von der bayerischen Strafjustiz als einer “großen Familie”.