Willkürjustiz statt Rechtsstaat – damals und heute
Wer in Deutschland von einem deutschen Gericht Rechtsschutz erhofft, sollte sich die Worte des Freiherrn von Knigge über die Justiz des 18. Jahrhunderts vergegenwärtigen. Denn die Missstände in der deutschen Justiz, die Freiherr von Knigge schon im 18. Jahrhundert beschrieben hat, bestehen auch heute noch unverändert fort:
„Wenn Du auch nicht das Unglück erlebst, daß Deine Angelegenheit einem eigennützigen, parteiischen, faulen oder schwachköpfigen Richter in die Hände fällt, so ist es schon genug, daß Dein oder Deines Gegners Advokat ein Mensch ohne Gefühl, ein gewinnsüchtiger Gauner, ein Pinsel oder ein Schikaneur sei, um bei einem Rechtsstreite, den jeder unbefangene gesunde Kopf in einer Stunde schlichten könnte, viel Jahre lang hingehalten zu werden, ganze Zimmer voll Akten zusammengeschmiert zu sehn und dreimal soviel an Unkosten zu bezahlen, als der Gegenstand des ganzen Streits wert ist, ja am Ende die gerechteste Sache zu verlieren und Dein offenbares Eigentum fremden Händen preiszugeben. Und wäre beides nicht der Fall, wären Richter und Sachwalter geschickte und redliche Männer, so ist der Gang der Justiz in manchen Ländern von der Art, daß man Methusalems Alter erreichen muß, um das Ende eines Prozesses zu erleben. Da schmachten dann ganze Familien im Elende und Jammer, indes sich Schelme und hungrige Skribler in ihr Vermögen teilen. Da wird die gegründeteste Forderung wegen eines kleinen Mangels an elenden Formalitäten für nichtig erklärt. Da muß der Ärmere sich’s gefallen lassen, daß sein reicherer Nachbar ihm sein väterliches Erbe entreißt, wenn die Schikane Mittel findet, den Sinn irgendeines alten Dokuments zu verdrehn, oder wenn der Unterdrückte nicht Vermögen genug hat, die ungeheuren Kosten zu Führung des Prozesses aufzubringen.“
Adolph Freiherr von Knigge (1752 – 1796), in: “Über den Umgang mit Menschen, 3. Teil, 6. Kapitel”
Alles das, vor dem Freiherr von Knigge warnt, habe ich in über zwanzigjähriger Prozessdauer durchleiden müssen. Diese über zwanzigjährige Prozessdauer stellt nach der Feststellung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in meinem Fall eine Menschenrechtsverletzung dar. Dieses zeigt, dass die Worte des Freiherrn von Knigge auch noch heute die Missstände der deutschen Gerichtsbarkeit zutreffend charakterisieren und dass die heutigen Zustände in Deutschland kaum die Bezeichnung Rechtsstaat verdienen.