http://beamtendumm.wordpress.com/2012/12/11/frondenberg-weitere-willkurmasnahmen
Hat ein Gefangener ein Recht auf freie Meinungsäußerung? Natürlich. Auch im Knast sind nicht automatisch alle Grund- und Menschenrechte außer Kraft gesetzt. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung besteht weiterhin. Und wenn ein Inhaftierter das JVKZ nicht gut findet, ihm das Essen nicht schmeckt, oder er die Behandlung ungenügend empfindet, dann hat er das Recht, darüber zu berichten.
Bekanntlich hat das JVKZ Fröndenberg einige Willkürmaßnahmen gegen den Gefangenen erlassen, weil dieser von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch macht. Natürlich bestreiten die den Zusammenhang und erfinden daher einen Zwischenfall, aber dass es in Wirklichkeit doch um die Meinungsfreiheit geht, die das JVKZ Fröndenberg rechtswidrig einschränken will, erkennt man sehr gut an einer weiteren Willkürmaßnahme.
Bekanntlich ist am Mittwoch in Fröndenberg Besuchstag. Normalerweise findet der Besuch in einem größeren Raum statt, in dem an verschiedenen Tischen Gefangene und meist bis zu 3 Besucher sitzen. Natürlich sind auch 1 oder mehrere Beamte im Raum, die sitzen aber nicht an den jeweiligen Tischen. Zumindest nicht bei rechtskräftig verurteilten Strafgefangenen.
Bei Untersuchungshaft kann ein Richter etwas anderes anordnen, um zu verhindern, dass der Untersuchungsgefangene Maßnahmen zur Verdunkelung ergreift.
Es gibt natürlich keine richterliche Anordnung, dass der Strafgefangene nur einen Einzelbesuch erhalten darf. Dennoch hat das JVKZ am 28.11.2012 dem herzkranken Gefangenen den normalen Besuch verweigert, und den Besuchstermin als Einzelbesuch durchgeführt. Einen nachvollziehbaren Grund für diese Maßnahme gab es nicht, es wurde auch kein Grund mitgeteilt. Es war ein reiner Willkürakt, der die Betroffenen einschüchtern sollte. …