Zweimal lebenslänglich für einen Unschuldigen!
Manfred Genditzki – ein moderner Fall Hiob
Man könnte es für eine Gottesprüfung halten, wenn man nicht wüsste, dass nicht ein grausamer Gott, sondern eine fehlerhaft arbeitende Justiz für die Lebenskatastrophe des Manfred Genditzki und seiner Familie verantwortlich ist.
Stellen Sie sich vor, es ereignet sich folgendes in Ihrem Leben:
- Eine Person, alt und pflegebedürftig, um die sich sich intensiv gekümmert haben, stirbt plötzlich. Sie ist auf mysteriöse Weise in ihrer eigenen Badewanne ertrunken.
- Sie werden verhaftet und beschuldigt, diese Person ermordet zu haben.
- Im dem darauf folgenden Mordprozess werden Sie von Ihrem Verteidiger nicht optimal vertreten, obwohl er sehr viel Geld verlangt.
- Sie werden wegen Mordes verurteilt. Ihre Familie hat sich bereits durch den ersten Prozess hoch verschuldet.
- Ihre Familie, die weiß, dass Sie unschuldig sind, ist verzweifelt. Ihrer Tochter gelingt es für das Revisionsverfahren gegen dieses Urteil den besten Revisionsanwalt Deutschlands zu gewinnen.
- Die Revision ist erfolgreich. Der BGH hebt das Urteil wegen eines gravierenden Fehlers auf. Es muss ganz neu verhandelt werden.
- Der BGH weist das Verfahren allerdings an dasselbe Gericht zurück, von dem Sie verurteilt wurden. Praktisch bedeutet dies, dass die neuen Richter, im Falle eines Freispruchs, ein Urteil ihrer eigenen Kollegen, denen sie täglich in der Kantine begegnen, aufheben und sie damit ins Unrecht setzen müssen.
- Der Revisionsanwalt, vollkommen von Ihrer Unschuld überzeugt, übernimmt auch die Verteidigung in der zweiten Hauptverhandlung. Ganz anders als der erste Anwalt, verteidigt er Sie wirklich, zieht alle Register, um zu zeigen, dass die Begründung des Schuldspruchs im ersten Urteil nicht zu halten ist. Weil Ihr Rechtsanwalt nicht nur ein guter Jurist, sondern auch ein guter Mensch ist, setzt er Ihre Familie nicht wegen der Bezahlung unter Druck, sondern ist bereit sein Honorar zu stunden, bis Sie die Haftentschädigung erhalten haben. Er ist überzeugt, dass Sie aufgrund der Beweislage freigesprochen werden müssen.
- Die langjährige Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen vom SPIEGEL, die den Prozess verfolgt hat, hält das Urteil auch für ein Fehlurteil.
- Das zweite Urteil des Schwurgerichts München II, schockiert Sie, Ihre Familie und auch die Journalisten zutiefst. Das Urteil lautet erneut: LEBENSLÄNGLICH. Die Geschichte, mit der das Gericht sein Urteil begründet, ist eine kreativ schöpferische Leistung ohne Beweise oder überzeugende Indizien. Was nicht bewiesen werden konnte, wurde erfunden.
- Der Verteidiger, immerhin einer der besten und erfahrensten im Lande, macht sich an die Begründung der zweiten Revision und geht fest davon aus, dass der BGH das Solidaritätsurteil des Münchner Schwurgerichts wieder aufheben wird. Aufheben muss. Als der Verteidiger die zweite Revision im Mai 2012 beim BGH einreicht, hat er schon fast zwei Jahre intensiv an diesem Fall gearbeitet.
- Anfang September 2012 gibt der BGH die zweite Entscheidung in Ihrem Fall bekannt: die Revision wird ‘als offentsichtlich unbegründet’ mit einem Dreizeiler zurückgewiesen. Damit sind Sie als Mörder rechtskräftig verurteilt. Am selben Tag stürzt Ihr Verteidiger die Treppe in einem Hotel hinuter; er verstirbt, nachdem er eine Woche im Koma lag. Es liegt nahe, dass er durch die Entscheidung des BGH im wahrsten Sinne „aus dem Tritt“ gekommen ist.
- Kann es noch schlimmer kommen? Kaum. Niemand kann sich vorstellen, wie es ist, wenn sich jeden Tag hinter einem die Zellentür schließt, mit der Aussicht, dass dies in den nächsten – mindestens 15 Jahren so sein wird – und niemand, außer Ihnen selbst, weiß, dass Sie das, wofür Sie verurteilt wurden, nicht getan haben.
Das ist in 13 Punkten die Geschichte des Manfred Genditzki. Im ersten Jahr seiner Untersuchungshaft bekam seine Frau das zweite Kind. Seine an Krebs erkrankte Mutter verstarb, er durfte nicht bei ihrer Beerdigung anwesend sein. Da Herr Genditzki immer seine Unschuld beteuern wird und deshalb als uneinsichtig gilt, wird er nicht mit Hafterleichterungen oder vorzeitiger Entlassung rechnen können.
Wir, seine Familie, Frau Rechtsanwältin Regina Rick und Rechtsanwältin Dagmar Schön halten dieses Urteil für ein Fehlurteil.
Die einzige Hoffnung für Manfred Genditzki ist nunmehr, dass ein Wiederaufnahmeverfahren, für das es in Deutschland sehr große Hürden gibt, erfolgreich ist.
Rechtsanwältin Regina Rick hat sich bereit erklärt, diese Arbeit zu leisten.
Für die Rechtsanwalts- und Gutachterkosten werden für diese Arbeit erhebliche Mittel benötigt, die die Familie von Herrn Genditzki nicht mehr aufbringen kann, da sie immer noch die Kredite für den Erstprozess abbezahlt.
Wir bitten deshalb alle, die auch nur den geringsten Zweifel an der Schuld von Manfred Genditzki haben, sich mit einer kleinen oder größeren Spende – jeder Betrag ist willkommen und eine Hilfe – an den Verteidigerkosten zu beteiligen.
Sie können den Betrag auf das Anderkonto von Frau
Rechtsanwältin Regina Rick bei der
HypoVereinsbank Ingolstadt
BLZ: 721 200 78
Konto: 17648837
Verwendungszweck „Wiederaufnahmeverfahren Genditzki“ überweisen.
Falls Sie eine Spendenquittung haben möchten überweisen Sie an den gemeinnützigen Verein
Monte Christo e.V.
Westring 9
64832 Babenhausen
Registriernummer VR 83067
beim Registergericht des Amtsgericht Darmstadt
Bankverbindung:
Raiffeisenbank Elsavatal
BLZ 79665540
Konto 57380
Verwendungszweck: Wiederaufnahmeverfahren Manfred Genditzki