27 Jahre Berufsverbot für einen deutschen Anwalt, weil er Rechtsbrüche von Juristen anprangert, 14.09.2011

Kammerspartakus:
PRESSEMITTEILUNG: 27 Jahre Berufsverbot für einen deutschen Anwalt

Nach 27 Jahren versucht der Kläger, Rechtsassesor Friedrich Schmidt, seinen Anspruch auf Wiederzulassung als Rechtsanwalt gerichtlich gegen die Rechtsanwaltskammer Koblenz durchzufechten.

Seine bisherige, bei Annahme von rechtsstaatlich korrekten Grundstrukturen in der hiesigen Justiz nicht zu erklärende Misserfolgsserie vor diesem Gericht steht in einem auffälligen Missverhältnis zu dem gesetzlich klar normierten Tatbeständen, auf die sich jeder Bürger als Bewerber für den Anwaltsberuf im Normalfall verlassen kann, wenn er die 2. juristische Staatsprüfung bestanden hat.

Dem Kläger wird und wurde seine teilweise mit starken Worten ausgefochtene Auseinander-setzung in einem hart erkämpften Mandat gegen diverse Richter und Staatsanwälte zum Vorwurf gemacht. „Leider wurden diese Vorwürfe niemals aufgeklärt. Um so intensiver ver-suchten die Koblenzer Staatsanwälte, nicht die schriftlich genau dargestellten Rechtsbrüche von Richterkollegen des Landgerichts Trier und OLG Koblenz aufzuklären, sondern be-schränkten sich alleine auf die in diesen harten Worten angeblich gesehenen Beleidigungen“ so der Kläger. Dieser Prozess hatte damals bundesweite Aufmerksamkeit erregt. Seitdem steht die RAK Koblenz und dessen Präsidium den Bemühungen des Klägers um Wiederzu-lassung schikanös und geradezu feindlich gegenüber.

Allerdings wirft sie dem kritischen Advokaten nicht etwa dessen Kritik vor, sondern unterstellt ihm schlicht, gesundheitlich nicht in der Lage zu sein, seinen Beruf auszuüben. Auf entspre-chende Gutachten kann sich die Kammer freilich nicht stützen und hat deshalb versucht, Schmidt selbst zur Beibringung eines solchen Gutachtens zu zwingen. Ohne Erfolg. Denn für Assessor Schmidt ist ein solches Gutachten eine Zumutung, die ihn in seiner Menschenwürde nach Art. 1 GG und in weiteren Grundrechten verletzt. Alles deute inzwischen auf „ein Komplott zwischen Rechtsanwaltskammer und renommierten Psychiatern hin, die trotz klarer Kenntnis ihrer in diesem Falle bestehenden Unzuständigkeit in dieser Sache ohne jeden Ausgangsverdacht für viel Geld bereit stehen, ein systemgenehmes psychiatrisches Gutach-ten als indirekte Bestrafung für aufmüpfige Rechtsanwälte zu fertigen“, so Friedrich Schmidt.

Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah aus Karlsruhe, der Friedrich Schmidt vor dem AGH mitvertritt sagt: „Der Fall ist ein Skandal und erinnert an DDR-Zustände. Einem Kolle-gen, der sich kritisch über den Zustand unseres Rechtsstaats äußert wird kurzerhand ein Berufsverbot erteilt. Mit einem solchen Verhalten bestätigt der Staat nur die Vorwürfe von Friedrich Schmidt“. Schneider-Addae-Mensah appelliert insofern an den Rechtsstaat nun auf den geschädigten Kollegen zuzugehen, um dessen, aber auch die ramponierte Ehre der bundesrepublikanischen Justiz wieder herzustellen.

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