3 Jahre 4 Monate Gefängnis für Beamten-Beleidigung
Ein Maschinenbautechniker hatte die Reize der heimischen Justiz bei einer Grundbuch-Angelegenheit kennengelernt. Er hatte dagegen protestiert. Was bekam er dafür? Strafverfahren wegen Beamten-Beleidigung! So war des Maschinenbauers Interesse geweckt, als er in einem Zeitungsartikel von Christine Muth las (OP April 2006):
Für seine zahlreichen beleidigenden Briefe, die er in den vergangenen Jahren an Gerichte und Behörden im Landkreis [Marburg-Biedenkopf] versendet hatte, wurde ein Mann aus dem Landkreis jetzt vor dem Marburger Amtsgericht zu zwei Gesamtfreiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten und einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.
3 Jahre 4 Monate Gefängnis für Beleidigung, wo die Höchststrafe 1 Jahr beträgt? Der Verurteilte musste ein Einstein der Beamten-Beleidigung sein. Der Maschinenbauer bekam das Aktenzeichen heraus 55 Ds – 4 Js 9687/01, den Richter Thomas Rohner und den Namen des Verurteilten. Er nennt das Urteil seitdem das S….-Urteil. Er wollte eine Kopie davon schon um auf eigene Verfahren vorbereitet zu sein.
Urteile werden Im Namen des Volkes gefällt. Demzufolge muss das Volk, zu dem auch Maschinenbauer gehören, wissen dürfen, was in den Urteilen steht. Überall ist das selbstverständlich. Überall – nur nicht im Landgerichtsbezirk Marburg. Staatsanwalt Rust versagte das Urteil und wurde bei seinem rechtswidrigen Tun vom Amtsgericht und vom Landgericht Marburg bestätigt. Schließlich klagte der Maschinenbauer beim Verwaltungsgericht Gießen. Dieses wies die Klage zwar ab, weil dasjenige Strafverfahren, um dessentwillen der Maschinenbauer das Urteil haben wollte, inzwischen eingestellt worden war, aber fügte der Begründung hinzu:
Es entspricht gängiger gerichtlicher Praxis aller Instanzen, auf Anforderung, gegebenenfalls gegen Kosten, anonymisierte Abschriften ergangener Entscheidungen mitzuteilen.
[…]
Für ein derartiges Begehren dürfte der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet sein.
S.3 im Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 12. Mai 2010 (exaktes Faksimile: 2MB). Der Maschinenbauer schrieb darauf erneut an die Staatsanwaltschaft Marburg, er wolle das S-Urteil endlich haben und setzte eine Frist. Da meldete sich Staatsanwalt Rust nochmals bei ihm mit einem gelahrten Schriftsatz (0.156 MB), der indes wieder einmal den Verdacht nährt, dass in der Staatsanwaltschaft Marburg viel Alkohol konsumiert wird. Rust widerspricht dem Beschluss des “Verwaltusnggerichts Gießen”, an dem immerhin drei RichterInnen des VWG Gießen beteiligt waren. Rusts Schriftsatz stellt eine Rechtsbeugung samt Grundrechtsverletzung dar. Denn Rust missdeutet nicht nur § 475 StPO, er missachtet auch das Informationsrecht nach Artikel 5 Grundgesetz.
Der Richterin im Amtsgericht Marburg Marite Dilling-Friedel wurde das zu heikel. Sie ließ dem Maschinenbauer eine Kopie des S-Urteils schicken. Urteil des Amtsgerichts Marburg vom 13.4.2006 55 Ds – 4 Js 9687/01 (exaktes Faksimile: satt 7 MB).
Am auffälligsten sind darin die vielen Schwärzungen. Es ist nachfühlbar, wenn der Name des Anklagten und die Namen der Geschädigten geschwärzt werden. Aber der Name des Richters (Rohner), des Staatsanwalts (vermutlich Rust) und des Verteidigers hätten lesbar bleiben müssen. Es war ebenso grundrechtswidrig die Orte (meistens Marburg), die Zeiten und die Aktenzeichen zu schwärzen. Die Verständlichkeit des Urteils wird dadurch beträchtlich beeinträchtigt. Die vielen Schwärzungen zeigen: Die Marburger Justiz hat Dreck am Stecken und muss Angst haben, dass das vielen Menschen bekannt wird.
Im Wesentlichen ist Folgendes geschehen: S. ist wegen finanzieller Angelegenheiten mit Behörden in Clinch geraten, fühlte sich ungerecht behandelt und hat Faxe verschickt, in denen er seinen Ärger zum Ausdruck brachte. Etliche seiner Unmutsäußerungen sind zu geringfügig um als Beleidigungen zu gelten:
Z.B. auf den Seiten 34 und 35 des S-Urteils: …